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Verpflichtung eines Verkäufers (Amp)

K
kaja
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Hey Leutz

Vielleicht ist das der falsche Platz dafür, aber wüsste nicht wo sonst...
Ein Bekannter von mir, man nennt ihn auch co-gitarrist, hat bei einem Händler einen Amp erstanden. Er ist occasion hat aber noch garantie erhalten von dem Händler! der Amp funktioniert nicht und war schon 2x in der Reperatur! funzt immer noch nicht so richtig

was ist jetzt wenn sie ihn nicht reparieren können?
was sind die Pflichten des Händlers? kann er einfach nur das geld rückerstatten, oder ist er verpflichtet so ein amp zu besorgen der funktioniert?

kennt sich da jemand aus?

danke
 
Eigenschaft
 
Sofern ich mich noch an das erinnern kann was in der Berufsschule damals hängengeblieben ist:

Dein Kumpel hat einen gebrauchten Amp erstanden, der Händler hat Garantie gegeben.

Nun war der Amp defekt, wurde 2 mal repariert und nun ist er wieder kaputt.

Dein Kumpel kann nun entweder sein Geld zurückverlangen (2mal muss der Händler nachbessern), den Händler um "Ersatz" bitten (gleichwertiger Amp) oder eben erneut reparieren lassen.

Ohne Gewähr...

~ Klotzi
 
hi kaja!
ich glaube mehr als geld-zurück ist da nicht drin...

ich will nicht behaupten daß ich mich da auskenne, aber es scheint mir etwas übertrieben vom händler zu erwarten, daß er einen ähnlichen gebrauchten amp auftreibt wenn sein "occasion"-gerät nicht funktioniert...

bei neugeräten ist es sicher so, daß du auf nachbesserung oder einem austauschgerät bestehen kannst.

cheers - 68.
 
ich glaube er darf 3x versuchen nachzubessern, dann gibts geld zurück. dies aber nur in den ersten 6 monaten (gewährleistung) in der restlichen zeit (1,5 jahre) greift die herstellergarantie. alles darüberhinaus ist kulanz.
 
Bedingt. Die 1,5 Jahre Garantie sind ja Mindestzeiten. Überdies gelten dann die Garantiebestimmungen des Herstellers. Diese kann man im Regelfall in den Handbüchern nachlesen.

Grusz,
 

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