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JohannKönig
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Hallo,
wir haben einen Sänger, welcher aus dem Ausland kommt. Mit ihm wollen wir dieses Jahr ein paar Auftritte machen. Ich möchte die Sache soweit in trockenen Tüchern haben und die Auftritte mittels eines Vertrags bestätigt wissen, da uns ansonsten einige Kosten entstehen. Das gleiche gilt für ein oder zwei Studioaufenthalte, bei denen er Gesangsspuren für ein Album einsingen soll.
Meine Frage also, was muss in einem solchen Vertrag stehen? Es gibt ja sicherlich gewisse Rahmenbedingungen, die in einem Vertrag stehen MÜSSEN. Gibt es vielleicht sogar Vordrucke im Internet?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
wir haben einen Sänger, welcher aus dem Ausland kommt. Mit ihm wollen wir dieses Jahr ein paar Auftritte machen. Ich möchte die Sache soweit in trockenen Tüchern haben und die Auftritte mittels eines Vertrags bestätigt wissen, da uns ansonsten einige Kosten entstehen. Das gleiche gilt für ein oder zwei Studioaufenthalte, bei denen er Gesangsspuren für ein Album einsingen soll.
Meine Frage also, was muss in einem solchen Vertrag stehen? Es gibt ja sicherlich gewisse Rahmenbedingungen, die in einem Vertrag stehen MÜSSEN. Gibt es vielleicht sogar Vordrucke im Internet?
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