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Virtuelle Instrumente & 40er Jahre Band

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Wie würde es aussehen, wenn jemand auf die Idee käme, einen Song einer 40er Jahre Band als MIDI File zu bearbeiten mit virtuellen Instrumenten um das Ganze anschließend als Warteschleifenmusik, Hintergrundmusik für die Homepage o.ä. zu verkaufen ? (Ausgehend natürlich der Komponist sei zwischenzeitlich verstorben und es handelt sich auch nicht um eine spezielle Fassung/Bearbeitung).

Eine spezielle Form des Vertriebes könnte es auch sein, dass Bedürftige (z.B. Obdachlose) diese CD an die Gastronomie für eine Mahlzeit verteilen würden. Die Erstellung würde überwiegend auf ehrenamtlicher Basis vielleicht zu einem winzigen Kostendeckungsanteil/Werbeanteil erfolgen (evtl. ein Verein). Das Verteilsystem hätte eine Art Robin Hood Effekt mit Vorteilen auf mehreren Seiten. Eventuell könnten Musikstudenten hierbei Arrangieren und/oder Komponieren lernen. Die Idee aus Alt Neu zu machen, wäre ja nicht ganz neu - nur diese Kombination.
 
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Wie würde es aussehen, wenn jemand auf die Idee käme, einen Song einer 40er Jahre Band als MIDI File zu bearbeiten mit virtuellen Instrumenten um das Ganze anschließend als Warteschleifenmusik, Hintergrundmusik für die Homepage o.ä. zu verkaufen ? (Ausgehend natürlich der Komponist sei zwischenzeitlich verstorben und es handelt sich auch nicht um eine spezielle Fassung/Bearbeitung).
entscheidend ist: sind die werke gemeinfrei, sprich urheber 70 jahre tot, oder nicht?

Eine spezielle Form des Vertriebes könnte es auch sein, dass Bedürftige (z.B. Obdachlose) diese CD an die Gastronomie für eine Mahlzeit verteilen würden. Die Erstellung würde überwiegend auf ehrenamtlicher Basis vielleicht zu einem winzigen Kostendeckungsanteil/Werbeanteil erfolgen (evtl. ein Verein). Das Verteilsystem hätte eine Art Robin Hood Effekt mit Vorteilen auf mehreren Seiten. Eventuell könnten Musikstudenten hierbei Arrangieren und/oder Komponieren lernen. Die Idee aus Alt Neu zu machen, wäre ja nicht ganz neu - nur diese Kombination.
das ist unerheblich. das urheberrecht unterscheidet nur zwischen privat und öffentlich, ob kommerziell oder nicht ist egal.
 
entscheidend ist: sind die werke gemeinfrei, sprich urheber 70 jahre tot, oder nicht?

Woher weiß man denn, ob jemand 70 Jahre tot ist? Dummerweise gibt es ja kein öffentlich einsehbares Sterberegister und in der Gema-Datenbank scheint diese Information nicht zu stehen.
 
da muss man sich wohl mühe geben und recherchieren. in der GEMA-datenbank stehen soviel ich weiß keine gemeinfreien werke.

zu beachten ist in solchen fällen unbedingt, dass nur die komposition des 70 jahre toten urhebers gemeinfrei ist. es besteht nämlich die möglichkeit, diese komposition zu bearbeiten, neu zu arrangieren, und auf dieses arrangement ein neues urheberrecht zu erhalten. das bedeutet, alle noten gemeinfreier werke, die man heute von verlagen kaufen kann, sind höchstwahrscheinlich solche bearbeitungen und damit nicht gemeinfrei. aus diesem grund findet man zu vielen bekannten, eigentlich gemeinfreien werken, dutzende einträge in der GEMA-datenbank.
 
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Gibt es keine Dienstleister, die eine solche Information ggf. gegen Gebühr anbieten ? Stelle es mir ein wenig aufwendig vor, in die vermeintlich letzte Aufenthalts-Ortschaft eines Künstlers zu fahren, der vermutlich vor 70 Jahren gestorben ist und dort auf Mikro-Fish Archiven nach Sterbedaten zu suchen - wenn es kein allzu bekannter Künstler war, gibt es ja nach 70 Jahren vermutlich nicht mal mehr einen Grabstein. Wie arbeiten denn die Verlage, die so etwas machen, suchen die auf dem Flohmarkt nach Noten auf vergilbten Papieren aus dem letzten Jahrhundert ?
 
Gibt es keine Dienstleister, die eine solche Information ggf. gegen Gebühr anbieten ?

Doch, solche Dienstleister gibt es durchaus. :)
Man kann aber auch direkt bei der GEMA anrufen und sich die Auskunft dort persönlich einholen - für Fragen zu Bearbeitungen oder Schutzfähigkeitsprüfungen ist die Abteilung "Musikdienst" in der GEMA-Generaldirektion in München zuständig. So arbeiten meines Wissens auch die Verlage.
 
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Doch, solche Dienstleister gibt es durchaus. :)
Man kann aber auch direkt bei der GEMA anrufen und sich die Auskunft dort persönlich einholen - für Fragen zu Bearbeitungen oder Schutzfähigkeitsprüfungen ist die Abteilung "Musikdienst" in der GEMA-Generaldirektion in München zuständig. So arbeiten meines Wissens auch die Verlage.

Na, dass ist doch mal ein Tipp. Danke.
 
Doch, solche Dienstleister gibt es durchaus. :)
Man kann aber auch direkt bei der GEMA anrufen und sich die Auskunft dort persönlich einholen - für Fragen zu Bearbeitungen oder Schutzfähigkeitsprüfungen ist die Abteilung "Musikdienst" in der GEMA-Generaldirektion in München zuständig. So arbeiten meines Wissens auch die Verlage.

Noch eine Ergänzung zu meiner vorherigen Aussage:
Auskünfte zu den Urhebern von Originalwerken gibt die Abteilung "DOK-Service" der GEMA Generaldirektion in Berlin (nicht der Musikdienst in München).
Wenn man dann prüfen lassen möchte, ob die eigene Bearbeitung eines freien Originalwerkes schutzfähig ist, wendet man sich an die Abteilung Musikdienst bei der GEMA in München.
 

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