Walden Supra Natura G3030CE Bruch durch Batterieblock?

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))Moin,

habe meine Walden verkauft (verschickt) im original Koffer und Umkarton. Beides unbeschädigt. Gestern Abend kam dann die nicht gute Nachricht.

Die Blockbatterie wär wohl im Gehäuse losgeschlagen und hätte einen nicht unerheblichen Schaden an der Gitarre verursacht (Bild anbei)
1. Bild vor dem Versand.


ich bin mir da nicht so ganz sich ob diese Beschädigung durch die Blockbatterie entstanden ist (sein könnte), denn wenn die Batterie wirklich der Verursacher ist dann muss man schon sehr stark das gerät ghin und her geschüttelt haben um evtl neue Klanggeräusche im Resonanzraum zu erzeugen (ketzerische Anmerkung). sollte nicht sein. aber bei all den Gitarren die von mir versendet wurden und die ich erhalten habe war ein solcher schaden noch nie dabei.
In der Walden in dieser Preisklasse fliegt die Batterie eigentlich auch nicht lose herum sonder wird verklemmt eingebracht)

Bei einer etwaigen Reparatur ist mein größtes Problem die Lackierung und um was für eine es sich handelt.
Vielleicht kann mir da ja jemand einen gute sauberen Rat geben. Were das gute Stück wohl um lang anhaltenden Streit aus dem Weg zu gehen zurück nehmen.:(:cool:
 
Eigenschaft
 
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Und nun?
Was willst Du hören???

Ich würde jedenfalls falls es sich um eine im Nylontäschchen angeklettete Batterie handelt, vermuten dass das Paket einem starken Stoß ausgesetzt wurde und sich daduch zwar die Batterie gelöst hat, aber gleichzeitig auch die Zarge gerissen ist.
 
e=mc²

So ein 9 Volt Block kann schon recht schwer werden, wenn die Beschleunigung zunimmt. Bei einem normalen Transport sollte dieser Schaden wohl nicht entstehen können. Aber wie wir wissen, sind die Paketdienste nicht immer sehr zimperlich beim Transport und wenn so ein Karton mal vom Wagen rutscht, sich der Block löst, dann wird da viel Energie frei gesetzt, das könnte dann für so einen Schaden ausreichen.

LG Kay
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
aber gleichzeitig auch die Zarge gerissen ist.

Auch eine plausible Variante! :great:
 
Bei dieser Walden ist kein sogenanntes Nylonsäckchen für die Blockbatterie angehängt sonder sie ist im Tonabnehmer intigriert, eingeklemmt.

Fakt ist, es ist nun mal ein Schaden, der nach einer Reparatur keinen Einfluss auf den Klang hat. Deshalb lohnt sich diese auf jede Fall.
 
Der Schaden ist nicht von der Batterie verursacht, sondern es ist ein Transportschaden.
Das Instrument wurde (von wem auch immer) stark ausgestoßen, so das nicht nur die Zarge gerissen ist sondern der Stoß so stark war, das auch die Batterie aus ihrer Halterung gerissen wurde.
Es ist eindeutig ein Transportschaden. Ein lose Batterie kann so einen Schaden nicht verursachen. Wenn überhaupt ein Schaden durch eine frei fliegende Batterie entstehen kann, dann nur im Inneren der Gitarre - überdies müsste auch dann das Instrument einer starken Beschleunigung (fester Stoß oder Schlag) ausgesetzt gewesen sein.

Gruß
 
Moin,

zu diesem Entschluss bin ich auch gekommen.
Habe gestern Nachmittag ein 1mm Furnier (Kirsche ist auch ein relatives Hartholz,ist zwar kein Palisander ) in einen Eimer gebogen und dann (ich bin 192cm groß mit ausgestrecktem Arm eine Blockbatterie in den Eimer fallen lassen. Es entstand lediglich eine Druckstelle. Auch durch Hin und Her schütteln entstand da kein Riss.

Werde heut erst mal beim Versandunternehmen anrufen und den Schaden auf jeden Fall melden.
 
Wenn das ein Transportschaden ist, müsste normalerweise das Transportunternehmen dafür aufkommen. Pakete sind in der Regel beim Versand versichert. Kannst Du nachweisen, dass der Schaden vor dem Versand noch nicht da war (Fotos, Zeugen...)? Auf jeden Fall muss so ein Schaden innerhalb einer bestimmten Frist beim Versandunternehmen gemeldet werden, siehe Bedingungen des Versandunternehmens.

Edit: Beitrag hat sich überschnitten.
 
Hatte ja bei DHL angerufen und den Schaden gemeldet.

Tja, so einfach wird es einem ja nun nicht gemacht.
1. hat grundsätzlich der Empfänger den Schaden zu melden und für den Transport zum Versandunternehmen inkl. aller vorhandenen Papiere (Verkaufsdokument oder Rechnung,etwaige Photos vor dem Schaden und mit Schaden) mit ausgefülltem Schadensblatt zu sorgen. auch wenn der Empfänger der Geschädigte ist oder gerade deswegen.
ich kann in meinem Fall erst mal nur abwarten ob der Käufer das auch in der vorgegebenen Meldezeit rafft. Da will ich mal für den Käufer hoffen, dass das klar geht. Es wäre ansonsten ja wiederum wohl bei Nichteinhaltung der Schadensmeldepflicht sein Verschulden auf eine evtl Nicht-Schadensregulierung (????????). Ich fühle mich dabei eigentlich nicht gut. Denn eines Teils kann er und ich nichts für den Schaden, zum anderen würde ich als Käufer schnellstens dafür sorgen, das ich mein evtl. nicht unversehrtes Musikgerät ersetzt bekomme.

Ich aber wiederum muss Ihn auf seine Pflicht zur Regulierung drängen. Und dann wenn er nichts machen will, kann.......?

Warten wir es mal ab.

Hat vor etlichen Jahren schon mal solch einen Kampf und im Endeffekt blieb der Käufer auf der Strecke. (Es handelt sich dabei nicht unbedingt um eine kleine Summe.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fürchte, das Transportunternehmen wird Dir ungenügende Verpackung unterstellen, diesen Kampf kannst Du nur gewinnen, wenn Du jeden einzelnen Packschritt per Foto dokumentierst hat. Diese Problematik wurde ja schon öfter hier im MB diskutiert, leider ist wohl der Versender am Ende immer der Dumme.
 
leider ist wohl der Versender am Ende immer der Dumme.

Als erstes ist der Empfänger der Dumme, denn er ist verpflichtet die Lieferung auf Schäden zu kontrollieren. Sollte schon die Verpackung beschädigt sein (offensichtlicher Schaden) muss er entweder die Annahme verweigern oder im Beisein des Lieferanten (Fahrer) das Paket öffnen und den Inhalt überprüfen (wenn der Fahrer sich weigert so lange zu warten, muss er das Paket wieder mitnehmen - also Annahmeverweigerung).
Sollte es keine offensichtlichen Schäden an der Verpackung geben und sich erst später, beim auspacken, der Schaden zeigen (versteckter Schaden), so ist er verpflichtet dies unverzüglich dem Lieferservice zur Anzeige zu bringen (sprich den Schaden zu melden) - am besten alles mit Fotos dokumentieren.

Auf der Gegenseite erhebt sich allerdings auch die Frage wie gut und sicher der Verkäufer verpackt hat. Bei schlechter Verpackung trägt der Verkäufer eine nicht unerhebliche (Mit)-Schuld.
Man sieht, es wird bzw. kann kompliziert werden - deshalb, als Versender nie unversichert versenden und immer sehr gut verpacken und vor allem, als Empfänger immer sofort den Lieferanten informieren bzw. nach obiger Vorgehensweise handeln und sofort den Versender kontaktieren.

Im wirklichen Leben sollte man aber Stress vermeiden und eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer anstreben - wie immer die dann auch aussehen kann.

Gruß
 
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Eine Woche vergangen.
Gitarre ist bei DHL und wird begutachtet. Eins ist aber schon sicher, auf unsachgemäße Behandlung, Druck mit dem Stapler oder andere Späßchen gibt es lt. Mitarbeiter bei DHL nicht :mad:.
Eigentlich kann ich die Kohle gleich abschreiben.:sick::weep:
 
Solange äußerlich keine Schäden an der Verpackung erkennbar sind, können sie sich ja immer damit rausreden, das die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war. Wäre sie ordnungsgemäß und sicher verpackt gewesen, wäre sie ja auch nicht kaputt gegangen! Die Transportversicherung hilft zu meist nur bei Verlust der Sendung. Eine Erstattung in diesem Fall dürfte eher aussichtslos sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
und das ist eben das Problem. Druck durch irgendwelche Verlade (Pack-Hilfsmittel sieht man überwiegend im Nachhinein nicht mehr. auch der Koffer ist oft äußerlich durch Druck so gebaut das er sich gerade bei starken Temperaturschwankungen wieder in seine ursprüngliche Form begibt, wenn eben nur kurzfristig beim Paletten (mit Waren) geschoben wird. Da kann man vom Fach sein und denen genau beschreiben wie´s passiert sein kann. "BEWEISEN muss man es können" und das ist eben in den meisten Fällen nicht möglich.

Dennoch werde ich mich nicht gleich geschlagen geben.
 
Gestern Abend kam nun mit DHL das Paket zurück. Ich musste unbedingt gleich reinschauen, wie der Schaden in Natura letztendlich ausschaut. ...............
:rolleyes: tja, was soll ich sagen. Ich hatte erstmal normales Licht an und sah nur ein paar Schlieren, also nahm ich eine starke Lichtquelle (Taschenlampe) und da kam er, der Riss zum Vorschein.

Habe dann gleich die Saiten abgenommen um ins Innere zu schauen, die Lampe leuchtete sehr gut die Innenzarge aus. Von Innen nichts zu sehen. Äußerlich ist es auch mehr ein Oberflächenriss mit eben einer kleinen Bruchstelle, so als wenn irgendwo an eine Kante gestoßen wurde. Nicht einmal ein Abdruck war zu sehen, evtl. ein paar mit der Bruchstelle schwach zu erkennende Schlieren die neben dem ?? Riss zu erkennen waren.

Auf dem Aufkleber von DHL stand nur , das ich mich an den Versender (in dem Fall Empfänger) wenden solle bei etwaigen Fragen.

Das Ganze ist eigentlich nicht erwähnenswert, wenn da nicht ein etwaiger neuer Interessent gleich nochmals 200,-€ oder mehr raus schlagen möchte. Da ich noch eine schöne Takamine EG540C habe und die mir vom Klang auch mehr zusagt (obwohl ich die Saitenlage etwas niedriger haben möchte), würde ich die Walden gerne verkaufen, bin mir aber nicht sicher was ich dafür noch verlangen kann.
 
Sehe ich das richtig dass Du jetzt den Verkauf rückgängig gemacht hast und selbst für den Schaden haften willst?
 
@Bassturmator - nein eigentlich möchte/will ich nicht selbst für den Schaden aufkommen. Das Problem ist eben der "Beweis" das der Schaden vor dem Versand noch nicht war. Trotz des Photos welches ich gemacht hatte für den Verkauf.

@peter55
Es soll hier auch kein Verkaufs-Fred entstehen. Es war eigentlich nur die Frage wie viel kann ich unbekümmert noch für einen Verkauf einschätzen. :D
 
Ich fragte auch nur weil üblicherweise die Haftung für Transportschäden beim Emfänger liegt und nun die Gitarre wieder bei Dir gelandet ist, statt beim neuen Besitzer.
 

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