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Welche Rechte habe ich abgegeben ?

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TheEasyWay
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Liebe Community,

ich bin Singer-Songwriter und habe vor kurzem mit einem Bekannten von mir, der Tontechnik studiert, einen meiner Songs als Demo aufgenommen.
Die Grundlage haben wir genau so gemacht wie ich ihn live bei meinen Auftritten auch spiele, um dann im Anschluss daran das Stück ein wenig zu arrangieren.
Wir haben dann noch ein Klavier eingespielt, also er hat gespielt und ich habe ihm gesagt was mir gefällt und was ich ändern würde.
Bevor das Projekt dann fertig wurde, musste ich zurück in meine Heimatstadt und wir konnten die Drums, die als einziges noch gefehlt haben, nicht mehr gemeinsam recorden.

Nachdem er die noch eingespielt hatte, hat er mir das Demo zukommen lassen und es gefällt mir nicht wirklich... viel kram den ich nicht haben wollte und allgemein überladen.
Ich hab ihm das so gesagt und gehofft, dass er es mir nicht übel nimmt und ich denke wir sind da auch ganz gut aus der sache rausgekommen.
In Zukunft werde ich sowas ungern aus der Hand geben und ich werde auch die Version die wir gemeinsam gemacht haben nicht veröffentlichen sondern an der Ausgangslage weiterarbeiten.

Für sein Studium möchte er die Aufnahme jetzt aber in sein Portfolio aufnehmen und ich frage mich jetzt zum einen, was das für meinen Song bedeutet und inwiefern ich Rechte an ihn abgetreten habe.

LG
 
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Wie wäre es mit der Option ihm das einfach machen zu lassen? Er kann es ja Remix nennen
 
Nach meiner Privatmeinung hast Du keine Rechte abgegeben. Du bist Urheber und kannst darüber bestimmen, wie Dein Werk genutzt wird.
Der Tontechnik-Student hat Leistungsschutzrechte an der Aufnahme und als ausübender Musiker der Klavierspur.

Wenn Du wissen willst, was es für Deinen Song bedeutet, wenn er den in sein "Portfolio" aufnimmt, frag ihn doch einfach. Ich kann mir auch nichts darunter vorstellen. Vage denke ich mir, er will das irgendwie als Referenzaufnahme präsentieren. Aber bekommen es nur seine Dozenten zu hören oder will er das veröffentlichen, z.B. auf seiner Homepage?

Wie gesagt, die Veröffentlichung hast Du jedenfalls selbst in der Hand. Das darf er nicht gegen Deinen Willen tun.
 
Wir dürfen hier keine Rechtsauskunft geben, aber an sich ist der Fall klar: du bist Urheber des Songs, daher kannst du ihm die Veröffentlichung untersagen. Wie weit das Aufnehmen ins Portfolio für sein Studium unter Veröffentlichung fällt - das ist wohl die ungeklärte Frage.
Du kannst ihm aber natürlich die weitere Verwendung deines Werks untersagen. Was aber Eurer Freundschaft eher abträglich wäre. Sofern die Aufnahme ins Portfolio keine weiteren Folgen hat, also keine weitere Veröffentlichung zb auf einem Sampler nach sich zieht, sondern quasi innerhalb des Instituts/ Uni verbleibt: da würde ich es ihm gestatten. Schriftlich und für diesen Zweck eingeschränkt. Und natürlich muss er dich als Urheber des Songs nennen.

Habt ihr noch eine Möglichkeit, miteinander zu arbeiten, um doch noch ein für dich passendes Resultat zu erzielen? Denn schliesslich sollte, in meinen Augen, der Tontechniker doch die Vorstellungen des Künstlers umsetzen. Vielleicht findet ihr ja eine Basis, mit der du dann leben kannst.
 

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