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Wem sein song ist das..

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musik-freun.d
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ich habe ein paar texte geschrieben, und bastel dazu auch die cords und gesangsmelodie. ist dann wie ein unpluuged lied. das stelle ich dann der band vor und wir spielen den titel.
aendern noch etwas den ablauf. und bauen anfang und ende.

jeder der band spielt dazu was er grade meint, auf den von mir vorgegeben cords.
ausser der gesang beibt gleich.

wer hat jetzt den song geschreiben. ?
danke..
 
Eigenschaft
 
ihr
45687
 
derbower schrieb:



yo.......there's no "i" in teamwork (noh ei intimwork!!):D

gesamtleistung der band würde ich sagen.....denkanstoss von dir --> gesamtergebnis : band
 
OT: Akkusativ ist besser, als dem Dativ ;)
 
musik-freun.d schrieb:
wer hat jetzt den song geschreiben. ?
Text: Du, Musik: Band.

Wenn du die Musik geschrieben hast und das Ganze im Wesentlichen beibehalten wird, dann:
Text: Du, Musik: Du, Arrangement: Band.

Jens
 
Oliver_G schrieb:
OT: Akkusativ ist besser, als dem Dativ ;)


du meinst wohl genetiv....denn : der dativ ist dem genetiv sein tod....:D
 
Ohja, Akkusativ war ja "Wen...?" ^^
 
.Jens schrieb:
Text: Du, Musik: Band.

Wenn du die Musik geschrieben hast und das Ganze im Wesentlichen beibehalten wird, dann:
Text: Du, Musik: Du, Arrangement: Band.

Jens

Moechte ich wiedersprechen. Wie man in Musikbusiness nachlesen kann gehoert auch der Text der gesamten Band wenn nichts anderes (vertraglich) vereinbart ist.
 
Whych schrieb:
Moechte ich wiedersprechen. Wie man in Musikbusiness nachlesen kann gehoert auch der Text der gesamten Band wenn nichts anderes (vertraglich) vereinbart ist.

Sowas höre ich zum ersten Mal. Jeder Teil eines Werkes gehört dem oder den Urhebern. Das kann einer sein, das können aber auch mehrere sein. Das wiederum kann man im UrHG nachlesen.
Vertragliche Vereinbarungen können allerdings die Beweisführung vereinfachen - an der Urheberschaft ändern sie aber nichts. Das geht auch gar nicht, denn Urheberrechte sind nicht übertragbar.

Solltest du anderer Meinung sein, dann zitiere doch bitte die entsprechende Passage aus dem Buch - das verstößt bei Nennung der Quelle auch nicht gegen Urheberrechte des Autors ;)

Jens
 
Whych schrieb:
Moechte ich wiedersprechen. Wie man in Musikbusiness nachlesen kann gehoert auch der Text der gesamten Band wenn nichts anderes (vertraglich) vereinbart ist.
das musst Du wohl etwas näher erklären, wenn dem so wäre würden sich George und Ringo wohl mächtig vera.... vorkommen!
 
Wie gesagt kann alles irgendwie vertraglich geregelt werden so das Herr Ringo und Herr Schorsch nicht zanken muessen ;)

Ich werds heute Abend nachschlagen und die Stelle hier reinsetzen. Da ich selbst Textschreiber bin ist mir die Stelle im Gedaechtniss geblieben. Zudem waere es auch recht komsich wenn ich als Saenger wohl rechte am Song haette den die andern geschrieben haben aber sie keine Rechte an meinen Texten. Wenn ich mich richtig erinner hatte es damit zutun das der Song als 'Gesamtwerk' verstanden wird und deshalb Text und Musik nicht getrennt werden.
 
Whych schrieb:
Wie gesagt kann alles irgendwie vertraglich geregelt werden so das Herr Ringo und Herr Schorsch nicht zanken muessen ;)
KANN, ja...

Zudem waere es auch recht komsich wenn ich als Saenger wohl rechte am Song haette den die andern geschrieben haben aber sie keine Rechte an meinen Texten.
Halt stopp! Wenn mehrere zusammen den Text schreiben, dann haben auch alle die Rechte an diesem Text. Wenn den nur einer schreibt (muss ja nicht der Sänger sein), dann hat der die (Urheber-)Rechte. Und in deinem obigen Beispiel hast du als Sänger nur dann Rechte an der Musik, wenn du daran auch mitgewirkt hast. Nicht automatisch.

Wenn ich mich richtig erinner hatte es damit zutun das der Song als 'Gesamtwerk' verstanden wird und deshalb Text und Musik nicht getrennt werden.
Das wäre ganz neu. In wirklich jedem Notenbuch, CD-Booklet etc. sind Musik und Text als getrennte Teile ausgewiesen (mindestens, ggf. auch noch "Arr." extra) - auch, wenn dann hinter beiden Teilen derselbe Name steht.

Ich vermute mal, du wirfst hier bezüglich "der Rechte" etwas durcheinander, nämlich die Urheberrechte und die Leistungsschutz-, Aufführungs- oder Verwertungsrechte.

Und, wie gesagt, wenn der Texter im Streitfall nicht beweisen kann, dass er der alleinige Urheber ist, sondern nur eine CD der Band vorzuweisen hat, dann kann natürlich de facto herauskommen, dass sich nur die Urheberschaft nur auf die Band eingrenzen lässt und nicht auf ein einzelnes Mitglied. Aber das war ja erstmal nicht die Frage...

Jens
 
Allein der das Werk geistlich geschaffen hat ist der Urheber. Also Text du und Musik die Band.
 
Vergessen!
Vertrag braucht man garnicht um ein Stück zu schützen! Du musst lediglich nachweisen das du der Erste warst.
 
collazo schrieb:
Vergessen!
Vertrag braucht man garnicht um ein Stück zu schützen! Du musst lediglich nachweisen das du der Erste warst.

Das war auch mit Vertrag nicht gemeint sondern das ich einen innerhalb der beteiligten Personen aufsetze in dem klar geregelt ist wer welchen Teil fuer sich beansprucht aber ich muss zugeben da sich mich geirrt habe und zwar habe ich USA mit Deutschland durcheinandergeschmissen( wechselt in dem Buch ja die ganze Zeit). Dort ist es wohl so das wenn man einen Song zusammen schreibt jeder diesen verwerten kann aber natuerlich den Andern ihren Anteil geben muss. Waerend in deutschland ohne Zustimmung der einzelnen Personen gar nichts geht Allerdings wurde auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht richtig klar ob da von Text+Musik gesprochen wurde oder einzeln aber eigentlich egal weil es sowieso USA war.

Ok ihr habt gewonnen. :)

Aber komisch ists trotzdem. Gehoert dann jedem einzelnen Instrument seinen Teil den er beigesteuert hat ?
 
Whych schrieb:
Aber komisch ists trotzdem. Gehoert dann jedem einzelnen Instrument seinen Teil den er beigesteuert hat ?
Nein, das hat damit nichts zu tun. Genausowenig, wie dem Sänger automatisch der Text gehört.

Text und Musik werden getrennt behandelt. Aber innerhalb der Musik wird nicht mehr unterschieden zwischen Gitarre, Schlagzeug etc. - das ist dann tatsächlich ein "Gesamtwerk".

Dass der Song "der Band" gehört, ist halt dann so, wenn (wie oft üblich) der Song sehr stark in Zusammenarbeit entsteht. Also nicht einer mit den fertigen Noten ankommt (dann wäre er allein der Komponist), sondern z.B. ein Riff in den Raum wirft, und sich dann aus der Improvisation darüber ein Song entwickelt.

Wird der Text beim abendlichen Band-Bierchen gemeinsam geschrieben, gehört der auch allen zusammen.

Meine Aussage: "Text Du, Musik Band" ist also nicht allgemein gültig, sondern bezieht sich auf den oben geschilderten, konkreten Einzelfall.

Jens
 

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