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Werbung für ein Konzert auf Facebook - Gema

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Flauchi
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Guten Abend,

ich habe da mal folgende Frage:
Nehmen wir mal an, meine Band hat demnächst einen Auftritt, dass Konzert soll jedoch privat (also nicht öffentlich) durchgeführt werden. Es sollen also nur Freunde und Bekannte der Band / des Veranstalters eingeladen werden. In der heutigen Zeit geschieht das unter Anderem ja auch über Facebook. Wie ist das jetzt, ich poste die Veranstaltung auf meine Pinnwand und zwar nur so, das dies meine "Freunde" lesen können. Reicht das, um zu sagen, die Veranstaltung ist privat oder könnte die Gema behaupten, dass ja auch Fremde das gelesen haben könnten (auf Umwegen) und dass dann die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hätte?
Danke für Eure Hilfe.

LG

Flauchi
 
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Die GEMA legt so oder so den Begriff "privat" sehr eng aus. Wenn nicht wirklich jeder Gast jeden einzelnen anderen Gast kennt, ist es eine öffentliche Veranstaltung. Das Thema taucht hier regelmäßig auf in Zusammenhang mit der Tanzmusik bei Hochzeiten.
 
Servus,
aber ob die damit dann durchkommen? Meine von einer türkischen Hochzeit gelesen zu haben mit gut 600 Gästen. Ich glaube nicht, dass jeder Gast jeden anderen Gast gekannt hat (könnte natürlich aber sein). Die GEMA war zwar der Meinung das die Hochzeit öffentlich ein Gericht sah dies dann aber anders.
Die konkrete Frage ist vllt. wann ist Werbung für ein Gig privat, und ab wann öffentlich. Kann ich garantieren, dass nur "Freunde" auf Facebook die Einladung / den Beitrag zur Veranstaltung lesen?
 
Ganz unjuristisch sehe ich da auch die Möglichkeit, Kosten und Nutzen abzuwägen. Wer eine Hochzeit mit 600 Gästen macht, kann sich wahrscheinlich auch den Aufwand leisten, den ein Verfahren normalerweise mit sich bringt - bzw. kann sich leisten, den Aufwand zu delegieren. Für andere wäre es einfacher, von vornherein die Zahlung an die GEMA einzuplanen und damit Ruhe zu haben (Stichwort: Recht haben und Recht bekommen).
 
Kann ich garantieren, dass nur "Freunde" auf Facebook die Einladung / den Beitrag zur Veranstaltung lesen?

Das musst du Facebook fragen und deine Einstellungen in Facebook. Ansonsten würde ich mir nicht immer in die Hose machen, weil dies und jenes passieren kann/wird.
 
Nehmen wir mal an, meine Band hat demnächst einen Auftritt, dass Konzert soll jedoch privat (also nicht öffentlich) durchgeführt werden. Es sollen also nur Freunde und Bekannte der Band / des Veranstalters eingeladen werden.
Genau diese privaten Veranstaltungen posten wir NICHT auf Facebook und Co. Wenn ich von einem Freund, Familienangehörigen oder Bekannten keinerlei Kontaktdaten ausser die Facebook-Freundschaft habe, dann ist es eben kein Freund / Familienangehöriger / Bekannter.

Ich persönlich finde, zu einer privaten Veranstaltung gehören persönlichere Einladungen als eine Benachrichtigung auf Facebook, mindestens E-Mail darf es da schon sein.
 
Für mich liest sich die Erklärung bei der GEMA so, dass es darauf ankommt, wer da ist, nicht wie er eingeladen wurde:


Muss ich in jedem Fall zahlen, wenn ich gemeinsam mit Freunden Musik höre (z.B. auf einer privaten Party)?

Nein. Für die Musik, die auf einer privaten Party mit Ihren Freunden in Ihren eigenen vier Wänden gespielt wird, müssen Sie keine Lizenzvergütung bezahlen. Wenn Sie jedoch Musik öffentlich wiedergeben, sieht die Sache anders aus.
Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, Privatpartys oder Geburtstagsfeiern hingegen nicht.

(https://www.gema.de/faq/musiknutzung/)
 
Es muss keineswegs JEDER JEDEN kennen. Der/die Einladenden sollten wohl die meisten Besucher persönlich kennen, aber nicht unbedigt auch deren Begleiter (Ehefrau, Freundin).

Je nach Größe der Veranstaltung sollte man sich natürlich auch fragen, ob der "Zwergenaufstand" - ich liebe das Wort ;-) - überhaupt viel Sinn macht. Oft geht es ja soundso nur um 25€. Bei mir jedenfalls :-( Stört mich aber auch gar nicht, denn weil ich fast nur meine eigenen Songs spiele, bekomme ich 100€ zurück (regionale Künstler werden bekanntlich bevorzugt).

Aber, dass man bei einer Großhochzeit, die wahrscheinlich 30.000€ oder mehr gekostet hat, gerne 260€ einsparen möchte, sehe ich natürlich ein ;-) Zumal man im Recht ist!
 
Die konkrete Frage ist vllt. wann ist Werbung für ein Gig privat, und ab wann öffentlich. Kann ich garantieren, dass nur "Freunde" auf Facebook die Einladung / den Beitrag zur Veranstaltung lesen?

Wenn allein DAS die Frage ist, würde ich mir da keine Gedanken machen. Würde nur darauf achten, dass diese Option "Eingeladene dürfen weitere Gäste einladen" oder wie sie heißt aus ist.
Wie @Korki geschrieben hat: Es kommt darauf an, wer da ist. Wenn Du Deine Freunde, die Du alle kennst und per Facebook eingeladen hast, alle noch jemand x-beliebigen mitbringen, fände ich das schwieriger.
 
Bei uns hat es gereicht, eine Gästeliste ausliegen zu haben, da standen die namen von allen geladenen Gästen drauf. Als Veranstalter und Inhaber des Hausrecht hab ich einmal laut verkündet bzw in der Veranstaltung erwähnt, dass keiner Erwünscht ist, der nicht eingeladen ist und "stichprobenartig" Kontrollen durchgeführt (Hi Tim, Stichprobe abgeschlossen). Mehr kann man nicht vom Veranstalter einer großen privaten Party verlangen.
 

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