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Wie veröffentlicht man Cover-Versionen von bekannten Klassikern?

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SteveVai
SteveVai
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Hallo Leute,

das Thema interessiert mich, da in letzter Zeit viele namhafte Musiker Platten veröffentlicht haben auf denen sie Cover-Versionen ihrer Lieblingsmusiker nachspielen.
Gerade eben habe ich im Fernsehen den Werbespot der neuen Kim Wilde CD gesehen, auf der sie ausschließlich Songs covert.
Jorn Lande hat vor kurzem das Album "Dio" herausgebracht...auch hier ausschließlich Songs von Ronnie James Dio, die interpretiert wurden.
Fall Out Boy haben ihre Version des Jackson-Klassikers "Beat It" auf den Markt gebracht...

Rechtlich gesehen gliedert sich Musik ja in Text, Musik und Arrangement. Bei Cover-Versionen bleibt meistens der Text und die Musik gleich, lediglich das Arrangement wird verändert. Meiner Meinung nach sind können diese Grenzen ja auch sehr leicht verschwimmen...

Doch wie wird das alles rechtlich gehandhabt? Muss der Urheber sein Einverständniss dafür geben oder läuft das über Institutionen wie AKM od. GEMA?

lg
Patrick
 
Eigenschaft
 
Solange der Song nicht soweit verfremdet wird, dass eine Bearbeitung vorliegt, kann man einfach die CD-Pressung in Auftrag geben und entsprechend Kohle an die GEMA abdrücken.

(Die Urheber müssen dafür ihre Rechte aber auch an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten haben, aber das wird ja bei den "Großen" der Fall sein.)

Erst bei einer Bearbeitung muss man den Musiker bzw. dessen Verlag fragen.
 
Wobei meines Wissens die Bearbeitungshöhe ziemlich niedrig gehängt ist, d.h. dass man eigentlich in den meisten Fällen eine Genehmigung des Künstlers bzw. seines Managements benötigt, was einem Abenteuer gleichkommt. Schlußendlich kann es fiesen Ärger geben, wenn der Künstler im Nachhinein merkt, dass man seine Musik gecovert hat, ohne um Erlaubnis zu fragen.
 
mal abgesehen davon dass die vervielfältigungsrechte von der GEMA eingeräumt werden müssen: wenn künstler von solchem kaliber songs covern, wären die verlage und urheber schön blöd das verbieten zu wollen. das spielt massenweise kohle in die kassen.
 
Bei Künstlern kleineren Kalibers sieht das dann allerdings anders aus...
 
Wobei meines Wissens die Bearbeitungshöhe ziemlich niedrig gehängt ist, d.h. dass man eigentlich in den meisten Fällen eine Genehmigung des Künstlers bzw. seines Managements benötigt, was einem Abenteuer gleichkommt.

aber wie weiß man, in welchem Rahmen man sich bearbeitungsmäßig bewegt? :confused: wer entscheidet das? das ist doch irgendwie sehr subjektiv...


Ab wann ist ein Cover juristisch gesehen überhaupt eine Bearbeitung?
 
aber wie weiß man, in welchem Rahmen man sich bearbeitungsmäßig bewegt? :confused: wer entscheidet das? das ist doch irgendwie sehr subjektiv...

Die Grenzziehung erfolgt im Einzelfall durch die Gerichte.

Ab wann ist ein Cover juristisch gesehen überhaupt eine Bearbeitung?

Sobald man beim Covern eigene Ideen einbringt, die sich dem Hörer als etwas originelles, kreatives darstellen.

Oft wird hier die Messlatte nicht hoch gelegt und schon eine kleine Schöpfungshöhe anerkannt.
Quelle: http://www.musikgutachter.de/kleine-muenze.html

Ein Arrangement mit neuem Ideen wäre z.B. eine Bearbeitung und daher schutzfähig (Miturheber).

Viele Grüße

Klaus
 
Hallo,

(Mein folgender Beitrag bezieht sich auf das covern von Songs bei Live Auftritten.)

Die Grenzziehung erfolgt im Einzelfall durch die Gerichte.

Das ist vollkommen richtig, aber es geht bei diesen gerichtlichen Bewertungen nicht nur um den Song als solchen, sondern es wird immer auch berücksichtigt welche musikalischen Fähigkeiten demjenigen zur Verfügung stehen der einen Song covert.

Als Beispiel: Ein Anfänger covert einen Song und singt diesen Live mit Gitarre auf einer öffentlichen Veranstaltung:

- Er spielt (aus Nichtkönnen) die falschen Akkorde.
- Er singt (aus Nichtkönnen) eine etwas andere Melodie.
- Er singt/nuschelt einen Text der vom Original abweicht, da er den Original Text nicht verstanden hat, oder nicht in der Lage ist diesen adäquat nachzusingen.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würde kein dt. Gericht hier von einer (absichtlichen) Bearbeitung ausgehen.

Das Ganze geht aber in der tatsächlichen juristischen Ausgestaltung noch viel weiter.

Es gibt sogar Gerichtsurteile die Cover Bands einen gewissen (teilweisen großen) Spielraum bei der Live-Gestaltung von Cover Songs zugestehen, da man davon ausgeht das die musikalischen Fähigkeiten der Cover Musiker meist unter denen der Original Musiker liegen.

Aber es stimmt natürlich, letztendlich würde im Einzelfall ein Gericht entscheiden.

Und vor Gericht und auf hoher See ist ja bekanntlich so einiges möglich.

Grüße

convoice
 
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