Zweifelhaftes Verkäuferverhalten beim EGitarrenverkauf auf eBay

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Vorbemerkung: Das könnte vielleicht auch in den Anti-Schnäppchen-Thread rein, aber ich finde da passt es nicht 100%ig und ich finde das Thema wichtig genug für einen eigenen Thread. Ich poste das hier weil mir dieses Verhalten bei eGitte-Verkäufen besonders häufig begegnet ist. Falls der Mod der Meinung ist, dass es nicht gitarrenspezifisch genug ist, bitte ich um "Schiebung".


Gerade ist mir wieder einmal etwas passiert, dass ich euch nicht vorenthalten will. Ich habe auf dieses schöne Ibanez RG-Angebot mitgesteigert. Leider war ich mit 338 Euro nicht der Höchstbietende, sondern ich wurde von einem Bieter mit 0 Punkten (neuer Bieter) um 1 Euro überboten. Das war dann auch das Endergebnis der Auktion.

So weit, so ärgerlich - ein mögliches Schnäppchen in letzter Sekunde entgangen :(

Was das ganze bemerkenswert macht: Wenige Tage später taucht dieselbe Gitarre vom selben Verkäufer wieder auf "der Bucht" auf. Diesmal aber als Festpreis-Angebot von 500 Euro - und ganz nebenbei sind die Versandkosten von 7 Euro auf 11,99 Euro gestiegen...... :mad:

Nun, hier KÖNNTE alles mit rechten Dingen zugegangen sein - die Wahrscheinlichkeit dafür find' ich aber sehr gering.

Dass Verkäufer andere beauftragen, in ihren Auktionen mitzubieten, ist laut eBay-Statuten übrigens verboten. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man einen Rechtsanspruch auf die Gitarre (oder auf Schadenersatz bei Ersteigerung einer durch den Verkäufer "hochgetriebenen" Ware) hat, im "richtigen" Leben zählt das BGB - und das erlaubt dieses Verhalten. Hab' ich mal durchexerziert als ich bei einer ziemlich teuren Auktion einen Verstoss klar nachweisen konnte.

Natürlich hab' ich den netten Telefonservice der Bucht kontaktiert - aber die Reaktion fand ich ziemlich lauwarm. Zitate aus dem Gedächtnis: "Ja, wir werden den Fall natürlich untersuchen. Das Ergebnis bekommen sie aber nicht mitgeteilt" "Nein wir untersuchen Wiedereinstellungen nicht von uns aus, wir gehen erst einmal davon aus dass alles mit rechten Dingen zugeht" "Nein, wir werden den Verkäufer nicht kontaktieren um ihm einen Verkauf zum ohne Manipulation erzielten Preis an sie vorzuschlagen" "Nein, es wird sie kein Mitarbeiter von uns kontaktieren um diese Problematik zu besprechen".


Es wäre schön wenn auch andere ihre Erlebnisse in dieser Richtung hier posten - vielleicht bekommen wir ja einen Überblick wie verbreitet dieses Problem ist. Bitte Vorsicht dabei - keine Beleidigungen und keine Behauptungen aufstellen die man nicht beweisen kann!

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Übrigens: falls jemand trotzdem Lust auf diese Gitarre bekommt, muss man nicht auf der Bucht zuschlagen. Es gibt sie hier für ca. 800 Euro niegelnagelneu und mit Garantie.
 
Eigenschaft
 
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Ehrlich gesagt: Was solls? Ob er sie nun mit einem höheren Startpreis einstellt oder durch Mitbieten nicht unter seinem Mindestpreis verkauft wird kommt im Endeffekt aufs gleiche Raus. Diese Verkäufer haben einfach nicht geschnallt wie man Ebay richtig benutzt, seit ein höherer Startpreis sowie auch Sofortkauf + Preisvorschlagen kostenlos ist (bzw. in die Grundeinstellgebühren mit reingepackt wurde) gibt keinen logischen Grund mehr fürs puschen. Aber ehrlich gesagt, das Nörgeln über Puschen ist schon so alt wie Ebay selbst, bringt aber eh nichts. Außerdem schadet sich der Verkäufer damit auch selbst, entweder er nimmt die hohen Verkaufsgebühren in Kauf oder er riskiert Ärger mit Ebay weil er ständig Auktionen rückabwickelt.

Dumme bzw. lesefaule Leute gibts bei Ebay aber eh regelmäßig, letztens war dort eine Fame Gitarre mit Mindestpreisoption, bei der im Text stand "Mein Mindestpreis ist 500€". Tja, da hat wohl einer nicht gelesen was die Mindestpreisoption kostet, 3 % des gewählten Mindestpreises (maximal EUR 150,00), also hier satte 15€, und zwar beim Einstellen! Hätte er einfach den Startpreis auf 500€ gesetzt hätte ihn das 0 € gekostet...

Ärgerlicher als Puschen finde ich eher, dass das Beenden von Auktionen samt Streichen aller Gebote in letzter Zeit verdammt häufig vorkommt. Das ist schon nerviger als Puschen weil man eben gar nicht in die Lage kommt dass das eigene Höchstgebot wirksam wird. Aber auch da hat Ebay gelernt, wenn man mehr als eine Auktion pro Jahr beendet, bei der schon Gebote vorliegen, muss man trotzdem die Gebühren zahlen so als wäre sie für den aktuellen Preis verkauft worden. Vielleicht lernen die Anbieter da ja was draus.
 
Da kann man sich aufregen, so lange man will. Aber in der Praxis ist es sehr schwer zu beweisen, dass jemand in Absprache mit einem anderen eine Auktion "gesichert" hat, wenn er's einigermaßen geschickt anstellt. Das einzige, was man da machen kann: Den Verkäufer in Zukunft zu meiden.
 
So ist es :)
Davon abgesehen bin ich zur Zeit erstmals auf ibääh als Verkäufer unterwegs. Ohne Startpreis gebe ich nix raus - da ich nicht verkaufen muss, ist es mir egal wenn die Sache liegen bleibt, aber zwei von drei Angeboten haben schon gültige Gebote - in der unmittelbaren Nähe des Startpreises, versteht sich :D

Diese Null-Euro-Start-Auktionen sind mir zu heikel. Mit ein bisschen Pech und eigenem Unvermögen geht was Geiles für einen Nullinger raus. Da Ebay-Käufer meist ganz gut wissen was eine Sache "wert" ist, suche ich mir den Startpreis um rund 30% niedriger als vergleichbare abgeschlossene Angebote aus und habe als obere Range ein Sofortkaufangebot für den Durchschnittspreis + wenige Prozent. Das ist für alle transparent :)
 
Ärgerlicher als Puschen finde ich eher, dass das Beenden von Auktionen samt Streichen aller Gebote in letzter Zeit verdammt häufig vorkommt. Das ist schon nerviger als Puschen weil man eben gar nicht in die Lage kommt dass das eigene Höchstgebot wirksam wird.
Unberechtigt abgebrochene eBay-Auktionen können zu Schadenersatzansprüchen führen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/06_11_2014_/index.php

Entscheidend sei daher, ob die Beklagte die von ihr begonnene eBay-Auktion vorzeitig habe beenden dürfen, so dass deswegen kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Die Beklagte, die ihr Verkaufsangebot im Rahmen der eBay-Auktion nicht als unverbindlich gekennzeichnet habe, habe nach den eBay-internen Bestimmungen allerdings kein Recht zum Widerruf ihres Angebots gehabt. Nach diesen Bestimmungen berechtige allein der Wunsch eines Verkäufers, den angebotenen Gegenstand während der laufenden Auktion losgelöst von eBay anderweitig zu veräußern, nicht zur Rücknahme des eBay-Angebots, wenn für dieses bereits Gebote abgegeben seien. Die Gebote dürften nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen gestrichen werden. Derartige Gründe habe die Beklagte im zu entscheidenden Fall nicht gehabt.
 
Ehrlich gesagt: Was solls? Ob er sie nun mit einem höheren Startpreis einstellt oder durch Mitbieten nicht unter seinem Mindestpreis verkauft wird kommt im Endeffekt aufs gleiche Raus.

Na ja, auf jeden Fall findet eine Täuschung des Käufers statt - ausserdem wird sozusagen der Markt manipuliert - dh. ein Interesse vorgetäuscht das nicht da ist. Wenn auf einem Sofortkauf-Angebot oder einer Auktion mit erhöhtem Startpreis nichts passiert, ist offensichtlich dass da im Moment für diese Gitarre zu diesem Preis kein Käufer zu finden ist.

[Absatz nachträglich eingefügt]
Ebay ist ja so gross dass man da generell schon ganz gut das Marktinteresse abschätzen kann. Markengitarren von Fender und ganz speziell von Gibson sind zum Beispiel sehr begehrt, die erzielten Preise von mindestens 70-80% des Neuwertes find ich anhand der Tatsache, dass man die Katze im Sack kauft und kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen sowie keine Garantie hat, schon recht hoch. Gerade bei Gitarren können ja zum Beispiel Qualitätsstreungen bei verschiedenen Exemplaren eines Modells schon ziemlich kräftig sein. Und wenn man dann nicht beschriebene Mängel entdeckt, der Verkäufer uneinsichtig ist und man keinen Käuferschutz hat.....

Vielleicht verfolgt eBay ja das "verdeckte Eigenbieten" so lasch, damit die Plattform attraktiver für Verkäufer bleibt.
 
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Da habe ich mal eine Frage zu: Wie macht denn das der Verkäufer überhaupt?
Nehmen wir an, er hat einen zweiten Account, in dem er dann kurz vor Schluß seinen Mindestpreis bietet -
muss er dann nicht sämtliche Kosten der Auktion tragen (x% des Verkaufspreises), oder gibt es da ein Hintertürchen?! D.h. er müsste dann doch an sich selbst den Kaufpreis zahlen, an Ebay die Spesen und behält dann dafür die Gitarre... Alles beim Alten, aber Kosten gehabt.
Kann natürlich günstiger sein, als eine Gibson für 50 Euro verkaufen zu müssen, aber ist in den meisten Fällen doch Geldverbrennen...
Wenn eine Auktion irgendwie abgebrochen werden kann, ist der ganze Sinn im Eimer. Wundert mich, dass das geht und scheinbar oft gemacht wird.

Für mich habe ich entscheiden, dass ich als Käufer Ebay nicht genug durchblicke um da tätig zu werden. Als Verkäufer steige ich noch weniger durch, und habe mich durch die extrem hohen Kosten abschrecken lassen. Ich bin ausschließlich auf Kleinanzeigen unterwegs...
PS: Würde das manchmal aber gerne ändern, weil dort oft höhere Preise erzielt werden als auf Kleinanzeigen - aufd er anderen Seite gibts hin und wieder Angebote, wo ich auch tatsächlich mitbiete - bisher aber erfolglos ;)
 
muss er dann nicht sämtliche Kosten der Auktion tragen (x% des Verkaufspreises), oder gibt es da ein Hintertürchen?!

Meines Wissens (ich mach' so was nicht) gibt es da kein Hintertürchen. Einen gewissen Verlust muss man also einkalkulieren, wenn man denn meint, das so regeln zu müssen.
 
Nehmen wir an, er hat einen zweiten Account, in dem er dann kurz vor Schluß seinen Mindestpreis bietet
Nun so einfach geht das mit dem 2. Account nicht - schliesslich wird ja die Adresse verifiziert. Aber es reicht ein Bekannter den man überredet sich bei eBay anzumelden. Und den wird eine mögliche Sperrung nicht sonderlich schrecken, da er ja bisher auch kein Interesse an der Bucht hatte. Deswegen sind "Neubieter" in zweifelhaften Situationen auch besonders verdächtig.

muss er dann nicht sämtliche Kosten der Auktion tragen (x% des Verkaufspreises), oder gibt es da ein Hintertürchen?!
Da ich keine grosse Erfahrung als Verkäufer habe hier meine Info unter Vorbehalt und mit der Bitte um Korrektur wenn da was falsch ist:
Die Angebotsgebühren muss er wohl tragen, aber wenn der Käufer mit mehr oder weniger guten Argumenten von seiner Ersteigerung zurücktritt (zB mein XYZ ist grad kaputtgegangen und ich kann den Kaufpreis nicht mehr aufbringen) und der Verkäufer das akzeptiert, wird eBay keine Verkaufsgebühren berechnen können. Schliesslich lässt sich ja sonst auch schlecht erklären dass der Anbieter seine Gitarre noch ein 2. Mal einstellt.
 
Unberechtigt abgebrochene eBay-Auktionen können zu Schadenersatzansprüchen führen:

Ja, aber dir schon klar, dass du das echt aufwändig einklagen müsstest? Dafür muss du erst mal in Vorleistung treten, beispielsweise bei deinen Anwaltskosten, und am Ende muss beim Beklagten auch überhaupt noch etwas zu holen sein (der Arikel selbst kann ja plötzlich verschwunden sein) sonst bleibst du trotzdem auf deinen -hohen- Kosten sitzen. Gerichtsstand ist übrigens der Wohnsatz des Beklagten, also eventuell viel Spaß beim Urlaub nehmen und bei der Reise quer durch die Republik.

Auf Erfüllung haben bisher meiner Erfahrung nach nur Trolle geklagt, die schon anhand der Auktion sehen konnten, dass das ein Fehler vorlag und dass der Anbieter sie wahrscheinlich vorzeitig beenden bzw. der Endpreis sehr niedrig ausfallen wird, oft bei KFZ.

Zu den Kosten: Die Angebotsgebühren sind ja heutzutage meist immer 0 € (wenn man denn etwas geschickt ist und auf unnötigen Ballast verzichtet. Die Auktion im Nachhinein rückzuabwickeln ist auch einfach, wenn sich beide Parteien einig sind benötigt man dafür nicht einmal eine Begründung, das kann man problemlos über einen Fall zusammenklicken. Der Käufer sagt dann nur, dass er den Artikel nicht mehr haben möchte, falls der Verkäufer zustimmt erhält er auch die Verkaufsprovision erstattet.
 
Ja, aber man kann die Anzahl der erhaltenen Bewertungen sehen
 
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Hallo,
mir ist schon vor Jahren aufgefallen, dass man in der Bucht für Gebrauchtes oft auf Preise kommt, bei denen ich dann lieber gleich in den Laden gehe und zum Neupreis 2 Jahre Gewährleistung bekomme. Darum verwende ich die Bucht nur noch wenn ich Sachen verkaufen möchte.
 
Aber mit Gitarren hat das Thema doch gar nix zu tun, ist recht allgemein, oder?
Prinzipiell hast Du Recht, Peter. Aber solange hier überwiegend Gitarren im Thema mit verwurstet werden, kann man das als Biergarten-Talk noch durchgehen lassen :D!
Wenn natürlich irgendwann nur noch allgemein über Verkaufspraktiken und Handels-Teufeleien gesprochen wird oder sogar posts mit rechtsberaterischem Touch auftauchen, muss der Schlüssel gedreht werden ;).

LG Lenny
 
Das mit dem Pushen ist doch so alt wie Ebay selbst.
Ich bin jetzt seit Anfang 2001 dabei und habe es schon x-mal erlebt.
Man könnte ja fast meinen, dass Ebay eigentlich gar nicht so fest entschlossen ist,
dagegen etwas zu tun - wenn man drüber nachdenkt, wie sehr die Pusher insgesamt die Preise in die Höhe treiben,
wodurch natürlich auch die Provision steigt.
Rechtlich ist es auch gar nicht so eindeutig, ob nicht ein Verwandter mitbieten darf. Laut Ebay Richtlinien ist
dies nicht gestattet, aber das bedeutet ja nicht, dass dadurch das BGB oder HGB außer Kraft gesetzt wird und
man es nicht doch darf.

Ich habe mittlerweile um die 700 Bewertungspunkte gesammelt und habe in den 14 Jahren, die ich dabei bin, wirklich
so gut wie alles an ärgerlichen Absurditäten erlebt.
Am besten man merkt sich von vornherein, dass Ebay unter Umständen eine sehr windige Sache kann.
Das ist keine normale Handelsplattform, weil immer wieder der Faktor "Mensch" (man könnte auch sagen "Idiot") zum
Tragen kommt.
Deshalb, als Käufer oder Verkäufer, immer dran denken:
Ebay kann zum bizarren Tollhaus werden, dies muss man einkalkulieren, das gehört leider irgendwie dazu bei dieser Plattform.
 
Ok, dann lasse ich einfach weiter die Finger davon ;)
Kleinanzeigen tuns ja auch...
 
Wobei ich das generelle Meckern über Ebay irgendwie auch nicht nachvollziehen kann, gerade für E-Gittaren (Achtung, Themenbezug ;)) ist Ebay immer noch der beste Marktplatz. Was in den Kleinanzeigen ewig vor sich hindämmmert geht bei Ebay oft schnell -oder zumindest überhaupt- weg, und das meist sogar für einen sehr guten Preis, der selbst nach Abzug der happigen Gebühren immer noch besser als ist das meiste, was über die Kleinanzeigen abgewickelt wird.

Ich habe bisher zwei, drei "Ladenhüter" weiterverkauft, also teure und gute Instrumenten, aber entweder Nischenprodukte oder von recht unbekannten Marken, die ich ohne Ebay wohl nie losgeworden wäre.

Man kann viel über Ebay sagen, aber gerade für E-Gitarren und auch Amps ist es für mich eindeutig und mit Abstand der Marktplatz Nummer 1. Und ich sehe auch keine Konkurrenz, die Ebay hier auf absehbare Zeit den Rang ablaufen könnte.
 
Ok... einen Ladenhüter habe ich gerade auch. Das kann ich ja mal auf ebay versuchen...
Was habe ich denn für ein Risiko, wenn ich meine Gitarre mit Mindestpreis (=mein Mindestpreis + Gebühren) einstelle?
Wenn es dann einen Bieter gibt, muss ich verkaufen, wenn nicht, habe ich keine Gebühren, richtig?
Was mache ich, wenn ich dann paralell woanders einen Käufer finde? Kann ich dann die ebay-Auktion abbrechen? (Vermutlich nicht, sonst wärs ja geanu das Scenario, dass ich so bescheuert finde...)
 
Wenn es dann einen Bieter gibt, muss ich verkaufen, wenn nicht, habe ich keine Gebühren, richtig?
Ja, aber ich dachte du willst verkaufen ..... und das Leben ist nicht immer ein Kindergeburtstag. ;)

Was mache ich, wenn ich dann paralell woanders einen Käufer finde? Kann ich dann die ebay-Auktion abbrechen? (Vermutlich nicht, sonst wärs ja geanu das Scenario, dass ich so bescheuert finde...)
Abgesehen davon dass es laut eBay-Statuten nicht erlaubt ist die Gitarre gleichzeitig woanders anzubieten (und hier im Board-Flohmarkt ist es verboten die Gitarre gleichzeitig auf eBay anzubieten), finde ich es ein Gebot der Fairness eine Auktion nicht vorzeitig zu beenden weil man die Klampfe woanders angeboten hat und losgeworden ist. Ein Grund eine Auktion zu beenden wäre zB. wenn dir die Gitarre zwischenzeitlich die Treppe runtergefallen und zerstört worden ist. Das wär aber natürlich trotzdem Mogeln, wenn das in Wirklichkeit nicht so ist.

Siehe auch:
Ärgerlicher als Puschen finde ich eher, dass das Beenden von Auktionen samt Streichen aller Gebote in letzter Zeit verdammt häufig vorkommt. Das ist schon nerviger als Puschen weil man eben gar nicht in die Lage kommt dass das eigene Höchstgebot wirksam wird.
 
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