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Rechtlich korrekter Umgang mit Tabs

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RoesslerWolfgang
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Hallo,

hat sich schonmal jemand etwas genauer damit befasst, wie ein rechtlich korrekter Umgang mit Tabs von Coversongs aussehen würde? Ich will hier kein Bashing auf die VG Musikedition anfangen, sondern einfach mal verstehen, wie deren Auffassung da eigentlich ist. Ich bin vor kurzem über folgenden Artikel gestolpert: http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2011-06.pdf

Wenn man jetzt Songs covern will, wird man wohl meistens Tabs oder Notzen dazu verwenden. Für mich klingt das ganze dann so:
- Es ist erstmal völlig egal, ob man nur für sich im Wohnzimmer spielt oder in einer Cover-Band, die rechtliche Situation bleibt die gleiche.
- Wenn man sich von einem Künstler ein Songbook gekauft hat, darf man das Lied nach den Tabs/Noten lernen, aber nur aus diesem Buch heraus. Jede Kopie aus dem Songbook, auch wenn das Lied z.B. 3 Seiten hätte und man würde sich die 3. Seite kopieren um sie auf den Notenständer nebeneinander legen zu können, ist nicht erlaubt.
- Ich denke auch bei Noten/Tabs aus Zeitschriften gilt die gleiche Situation wie bei gekauften Songbooks.
- Wenn man Noten aus dem Internet kauft, steht vorne meistens drauf, für wen das ganze lizenziert wurde. Also im Prinzip die gleiche Situation wie bei Songbooks. Wie sieht es hier aber mit Mehrfachausdrucken aus, die man aber alle selber nutzt?
- Wenn man sich die Noten/Tabs selber raushört und aufschreibt (dabei ist es unerheblich, ob es Handschriftlich oder mit einem Programm wie Guitar Pro geschieht), ist das ok. Dürfte man diese selbst rausgehörten Tabs dann auch z.B. einem Bandkollegen geben?
- Man bekommt im Gitarrenunterricht vom Lehrer Noten/Tabs. Macht es hier einen Unterschied, ob die der Lehrer es speziell für den Schüler herausgehört hat, selber herausgehört hat und schonmal einem anderen Schüler kopiert hat oder sie aus einem Songbook/Zeitschrift kopiert?
- Man lädt sich Noten/Tabs/Akkorde von einer Seite im Internet herunter. Ist die grundsätzlich nicht erlaubt?

Wer hat sich auch schon näher mit dem Thema befasst?

Grüße
Wolfgang
 
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ich hab mit gedruckten werken kaum erfahrung, aber ich versuch mal so gut es mir möglich ist zu antworten:


- Es ist erstmal völlig egal, ob man nur für sich im Wohnzimmer spielt oder in einer Cover-Band, die rechtliche Situation bleibt die gleiche.
nein, privat in den eigenen viert wänden darf man fast machen was man will, erst wenns an die öffentlichkeit geht kann es kritisch werden.

- Wenn man sich von einem Künstler ein Songbook gekauft hat, darf man das Lied nach den Tabs/Noten lernen, aber nur aus diesem Buch heraus. Jede Kopie aus dem Songbook, auch wenn das Lied z.B. 3 Seiten hätte und man würde sich die 3. Seite kopieren um sie auf den Notenständer nebeneinander legen zu können, ist nicht erlaubt.
laut urheberrecht ja

- Ich denke auch bei Noten/Tabs aus Zeitschriften gilt die gleiche Situation wie bei gekauften Songbooks.
ja

- Wenn man Noten aus dem Internet kauft, steht vorne meistens drauf, für wen das ganze lizenziert wurde. Also im Prinzip die gleiche Situation wie bei Songbooks. Wie sieht es hier aber mit Mehrfachausdrucken aus, die man aber alle selber nutzt?
keine ahnung, eigentlich müsste beim kauf der datei eine lizenz dabei sein, die einem sagt was man damit machen darf

Dürfte man diese selbst rausgehörten Tabs dann auch z.B. einem Bandkollegen geben?
ja, selbst raushören und aufschreiben oder in den computer hacken ist erlaubt, auch die weitergabe des so rausgehörten stücks. was nicht erlaubt ist, ist dieses rausgehörte stück zu vervielfältigen. im falle des computers bedeutet das also man darf es nur einmal ausdrucken und müsste es danach nochmal neu raushören. klingt total idiotisch, macht aber sinn, da mann so ja theoretisch auf legalem weg unendliche viele kopien herstellen könnte.

Dürfte man diese selbst rausgehörten Tabs dann auch z.B. einem Bandkollegen geben?
ja, siehe UrHG § 53 (1) Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

- Man bekommt im Gitarrenunterricht vom Lehrer Noten/Tabs. Macht es hier einen Unterschied, ob die der Lehrer es speziell für den Schüler herausgehört hat, selber herausgehört hat und schonmal einem anderen Schüler kopiert hat oder sie aus einem Songbook/Zeitschrift kopiert?
die antwort ist im grunde diesselbe wie bei der frage davor. es muss quasi jedesmal neu rausgehört werden. kopien sind nicht ohne erlaubnis und bezahlung erlaubt.

- Man lädt sich Noten/Tabs/Akkorde von einer Seite im Internet herunter. Ist die grundsätzlich nicht erlaubt?
werke zu kopieren ist erlaubt wenn der urheber sein einverständnis gibt und entlohnt wird.
 
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Ich muss noch einen Punkt anfügen:

Bei Noten gelten spezielle Regelungen. Das ist sicher einen großen Aufreger wert, aber Noten sind sogar ausdrücklich von der Privatkopie ausgenommen, ausser man schreibt (!) sie ab. Dabei muss natürlich beachtet werden, dass das Urheberrecht dann die Noten betrifft, also an einem selbst herausgehörten Tab hat der das Urheberrecht, der eben die Noten erstellt hat. Es gibt also dann das unveränderte Urheberrecht am Werk an sich einerseits und ein Urheberrecht an den erstellten Noten andererseits.
 
Irgendwie ganz schön kompliziert das ganze *g*

So wie ich das mitbekommen habe, sind die meistens Tabs die man so aus dem Internet laden kann (z.B. über http://www.911tabs.com/) rechtlicht nicht ganz einwandfrei. Gibt es denn mitlerweile Tab-Seiten, wo es rechtlich einwandfrei Tabs gibt?
 

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