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Selbstständige Nebeinkünfte Grenz- oder Durchschnittssteuersatz?

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Bayernsebbl
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Hi Zusammen,


ich finde irgendwie keine genau Antwort zu dem Thema und vill. weiß es ja jemand hier.

Selbstständige Nebeinkünfte werden ja mit dem "Einkommenssteuersatz" versteuert, jetzt gibt s in Deutschland bekanntlich 2 Steuersätze.
Einmal den Durchschnittssteuersatz und einmal den "Grenzsteuersatz" der deutlich höher ist und gerne bei Gehaltserhöhungen angewendet wird.

Kann mir jemand sagen, mit welchem "Steuersatz" Ihr auf eure Selbstständigen Nebeneinkünfte plant?


Grüße
Michi
 
Das hängt davon ab ... würde der Fachmann sagen, den Du auch mit Deiner genauen Situation zwecks Auskunft konsultieren solltest. Rechtsberatungen sind hier im Board nicht möglich.
 
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Ganz einfach. Dein gesamtes Einkommen (egal woher) wird zusammengerechnet und dann in einer Tabelle die fällige Einkommensteuer abgelesen. Der "Grenzsteuersatz" ist ein künstliches Konstrukt, das widerspiegelt, dass der Steuersatz alle (iirc) 36€ ansteigt, offiziell gibt es den garnicht.

EDIT: Selbiges gilt für den Duchschnittssteuersatz, der ist auch einfach aus "Steuerlast / Einkünfte" berechnet, nirgends festgeschrieben und ergibt sich einfach aus der Art, wie das berechnet wird.

Alles unverbindlich selbstverständlich, weil s.o.
 
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Einmal den Durchschnittssteuersatz und einmal den "Grenzsteuersatz"
Da geht ja Einiges durcheinander.

Die Steuersätze für gewerbliche wie freiberufliche Tätigkeiten liegen fest, siehe ESt, USt, Gemeindehebesätze für Gewerbe usw.

Das genau zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach vollendetem Geschäftsjahr über die ... Einkommenssteuererklärung (UND Umsatzsteuererklärung UND Gewerbesteuererklärung UND was für Dich noch steuerlich relevant ist). Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob bestimmte Vergünstigungen zustehen, in welcher Höhe usw.

Alles andere sind vorweggenommene Schätzungen, etwa als Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer, oder als Selbstständiger bei der Einkommenssteuervorauszahlung. Wann und wie wird das korrigiert? Richtig, mit der eingereichten (oder unterlassenen) Steuererklärung. Die Schätzung kann stimmen, zu hoch gewesen sein (Erstattung vom FA), oder zu niedrig (Nachzahlung).

Also vom Ende her denken UND Liquiditätsreserven für die Zeit dazwischen einplanen.
 
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Kann mir jemand sagen, mit welchem "Steuersatz" Ihr auf eure Selbstständigen Nebeneinkünfte plant?
Die Kollegen haben ja schon das meiste erklärt. Den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz hast Du vermutlich aus Deinem Bescheid oder der Steuersoftware. Den Durchschnittssatz gibt es deshalb nur rein rechnerisch, weil es entgegen weit verbreiteter Vorstellung nicht so ist, dass sich aus einer bestimmten Einkommenshöhe ein bestimmter Steuersatz ergibt, der dann auf den Gesamtbetrag anzuwenden wäre.

Es ist vielmehr so, dass bestimmte Teile Deines Einkommens jeweils unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Am einfachsten zu erklären ist das beim sog. Grundfreibetrag. Alles, was Du bis zu diesem Betrag - derzeit 11.604,00 € für Alleinstehende - verdienst, ist steuerfrei :juhuu:, hat also einen Steuersatz von 0 %. Selbst der Einkommensmillionär zahlt also auf diesen Teil seines Einkommens gar nix.

Nur auf das, was darüber hinaus geht (aber noch unter der nächsten Stufe liegt, wovon wir hier der Einfachheit halber ausgehen), zahlst Du dann ca. 14 %, den sogenannten Eingangssteuersatz. Zählst Du jetzt beide Teile des Einkommens zusammen, zahlst Du auf Dein Gesamteinkommen rein rechnerisch natürlich weder 0 % noch 14 %, sondern eben irgendwas dazwischen, z.B. 9,8 %. Das ist dann Dein persönlicher Durchschnittssteuersatz. Der steht also nicht im Gesetz, sondern dient nur Deiner Information.

Nehmen wir jetzt mal an, Du verdienst insgesamt nun doch einiges mehr als diese erste Stufe. Dann ergeben sich immer höhere Steuersätze, bis hin zum Spitzensteuersatz von 45 %, der auf alles zu bezahlen ist, was über 277.825 € hinaus reinkommt. Ob man also 300.000,00 € oder 30.000.000,00 € verdient, macht dann (durchaus diskussionswürdig) beim Steuersatz keinen weiteren Unterschied mehr. Im mittleren Bereich verändert sich der Steuersatz durch die Progressionsformel in § 32a EStG dagegen quasi mit jedem Euro.

Der Grenzsteuersatz steht ebenfalls nicht im Gesetz, er ist vielmehr sowas wie "Was wäre, wenn...". Diese Zahl informiert Dich darüber, welcher Steuersatz auf den ersten Euro anzuwenden wäre, den Du über Dein derzeitiges Einkommen hinaus verdienen würdest.

Zu Deiner konkrete Frage bedeutet das aus meiner Sicht: Plane mindestens mit dem Grenzsteuersatz. Wenn Deine musikalische Tätigkeit ein Nebenverdienst ist, kommt er ja im Idealfall zu Deinem bisherigen Einkommen hinzu.

Nehmen wir mal an, Du verdienst zur Zeit 50.000 € im Jahr, und es steht im Steuerbescheid ein Grenzsteuersatz von 30 % (das ist jetzt von den Zahlen her sicher nicht ganz korrekt, aber es geht ums Prinzip), und Du rechnest mit 10.000 € zusätzlichen Einnahmen. Dann müsstest Du mindestens diese 30 % daraus für die Steuer zurücklegen. Tatsächlich aber eher mehr, weil hier ja die besagte Progression zuschlägt, Du also zugleich mit mehr Einkommen nicht nur linear mehr Steueranteil zahlst, sondern zugleich auch der Prozentsatz selbst wächst. Es sind also vielleicht eher 35 % bzw. 3.500 €, die man zusätzlich für die nächste Steuer zurücklegen sollte.

Das ist eben das viel beklagte Problem mit diesem Steuersystem, dass die Rechnerei aufwendig ist, und es für den Laien nicht so ganz leicht vorherzusagen ist, was rauskommt. Es ist aber die Konsequenz daraus, dass man sich auch in der Gesellschaft weitgehend einig ist, dass ein einheitlicher Steuersatz für alle nicht unbedingt gerechter wäre. Wer aus einer Million 45 % zahlt, dem bleibt unter dem Strich ja doch noch viel mehr als dem, der aus 17.000 € "nur" 14 % zahlt.

In sofern: Ja, wenn Du mit der Musik gut dazu verdienst, zahlst Du auch einen höheren Steuersatz. Was besseres ist aber auch noch keinem eingefallen, und so gehts letztlich darum, die jeweiligen Grenzen "gerechter" zu setzen, die ich selber schon auch diskussionswürdig finde. Das wäre dann aber mehr was für den MB-Biergarten.

Was übrigens nur ein Gruselmärchen ist, ist die Idee, man würde am Schluss mehr draufzahlen als die zusätzlichen Einnahmen ausmachen. Das ist schon rein mathematisch nicht möglich.

Und das beste am Schluss: Ist die Musik tatsächlich als ernsthafte Einnahmequelle gedacht (und nicht nur Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht), kannst Du den nächsten G.A.S.-Anfall von der Steuer absetzen... Umsatzsteuer und Gewerbesteuer würden jetzt dagagen zu weit führen, da solltest Du Dir aber auch Gedanken machen, wenn es größeren Umfang annimmt, je nach Art der Verträge und der Organisationsform der Band.

Gruß, bagotrix
 
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Details auch noch siehe hier: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuerprogression

Bei Nichtverständnis hilft auch ein Besuch beim Steuerberater. Der kostet zwar Geld kann das aber für die konkrete Situation berechnen. Wer tatsächlich vom Grenzsteuersatz Spitzensteuersatz betroffen ist, der kann sich einen Besuch dort auch problemlos leisten. ;)
 
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Da verwechselst du jetzt Grenz- und Spitzensteuersatz, aber grundsätzlich empfiehlt es sich bei Steuerfragen eigentlich immer, einen Experten zu konsultieren.
 
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Ups, vertan. Habe es korrigiert, danke.
 
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