Wo bekomme ich Begleitung her?

  • Ersteller Silvieann
  • Erstellt am
Silvieann
Silvieann
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
24.05.22
Registriert
05.07.15
Beiträge
1.972
Kekse
5.931
Wenn man neuere Songs oder Stücke öffentlich singen will, benötigt man ja meist die entsprechenden Rechte und eine adäquate Begleitung. Ebenso, wenn wan ein Stück auf Youtube oder ähnlichen Kanälen posten will.
Was braucht man da alles - und wo bekommt man das her?
Jetzt mal abgesehen von dem technischen Equipment, mit dem ich meine eigene Stimme aufnehmen kann und dann später abmische.
 
Eigenschaft
 
Interessantes Thema.

Wobei "Neuere Songs" IMHO alles ist, wo der Urheber nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist.
Ich habe jetzt mal auf der Homepage der AKM (das ist die österreichische Verwertungsgesellschaft) nachgesehen.
Ich glaube, das Youtube als "Music on demand" eingestuft wird. Wenn ich das richtig interpretiere zahlt man dann pro Aufruf € 0,0022.
Und zusätzlich muss man vom Urheberrechteinhaber eine Zustimmung einholen, wenn das Werk nicht originalgetreu (also z.B. gekürzt) verwendet wird.

Es ist schon ein ziemlicher Aufwand, bei normalen Auftritten alles korrekt zu machen, aber online dürfte das ein Wahnsinn sein (und kann ganz schön teuer werden).

lg Thomas
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Was meinst du denn mit öffentlich? Straßenmusik? Auftritt bei einem Konzert? Klassik oder Pop?
Für Klassik gilt meines Wissens nach, dass bei 70 Jahre nach Tod des Komponisten (sofern Rechte nicht weitervererbt wurden), das Stück als gemeinfrei gilt und man damit einfach auftreten darf. Bei der Popmusik handelt es sich fast immer um Lieder aus dem GEMA Repertoire, was bedeutet, dass der Veranstalter das Konzert anmelden muss und die Musikfolge melden und entsprechend bezahlen muss.
Begleitung würde ich an deiner Stelle je nach dem was besser passt einen Pianisten oder Gitarristen suchen oder halt bei einer Band einsteigen oder gründen.
 
Auch sog. E-Musik kann GEMA-pflichtig sein.

Was meinst du mit "Begleitung"? Die Noten bzw. den Begleitsatz oder den Begleiter als Person? Ersteres müsste vom Urheber auch autorisiert werden, nehme ich mal an. Bzw. jemand hat die Verlagsrechte daran. M. W. kann man das über die GEMA erfragen.

Hast du mal in der Rubrik "Musikbusiness & Recht" hier im Forum geschaut - Coverbands haben dieses Problem ja eigentlich ständig.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Nachtrag: Musik-Praxis ist die gemeinte Rubrik
https://www.musiker-board.de/forum/musik-praxis.84/
 
Ich meine erst einmal 'Begleitung vom Band' - wobei die ja inzwischen eher als MP3 vom Handy, iPad, Computer oder sonstwas kommen dürfte.

Mit 'Veröffentlichung' meine ich dann das ganze Spektrum, angefangen bei Straßenmusik über z.B. private/teilöffentliche Feiern bis hin zu Veröffentlichung im Internet.

Ok, wenn in der genannten Rubrik schon alles steht, dann können wir hier ja schließen :)
Vielen Dank für den Link!
 
Na, zumindest ich hab unter dem Link nicht so richtig viel gefunden, wo ich benutzbare Begleitung herbekommen kann.
Also fänd ich es schön, wenn wir hier diverse Quellen - vielleicht auch für unterschiedliche Zwecke - zusammentragen könnten.
 
Der Linktipp war eher zum quer- und weiterlesen gedacht, nicht als konkrete Antwort wo ein Begleitsatz / Soundtrack herkommt. Das hängt doch auch vom konkreten Stück ab und darauf kann es keine allgemeine Antwort geben.

Der Weg kann also nur sein: Urheber ausfindig machen, wenn noch nicht seit 70 Jahren tot --> Nutzungsrechte anfragen. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich erfragen, ob es einen Begleitsatz gibt. Bei einem Soundtrack wäre ich schon skeptisch, weil da ja auch die Ausführenden zustimmen müssten. Praktischerweise lassen sich sehr viele Komponisten in D von der GEMA vertreten, das wäre - wenn das Stück bekannt ist - meine erste Anlaufstelle. Übrigens vertritt die GEMA auch ausländische Rechteinhaber innerhalb Deutschlands.

Öffentlich ist m. W. alles was nicht im privaten Kämmerlein passiert. Also Omas Geburtstag mit auschchließlich geladenen Gästen dürfte noch als 'privat' durchgehen. Straßenmusik ist definitv öffentlich. Große Veranstalter haben manchmal Rahmenverträge mit den Verwertungsgesellschaften, das müsste man beim Podiumsbetreiber erfragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Bei mir werden Preise in USD angezeigt, was auf einen Shop in USA hindeutet. Spannend ist, ob du in D überhaupt beliefert werden würdest. Denn: Richard Strauss ist 1949 gestorben, wird in D also erst am 1.1.2020 gemeinfrei (70 Jahre Schutzfrist). In USA gelten nur 50 Jahre Schutzfrist, dort ist er also seit langem 'public domain'. Offiziell darf in D nur der Originalverlag oder dessen autorisierter Vertreter liefern, könnte aber sein, dass das durchaus Boosey & Hawkes ist, bin mir nicht sicher.

Kleine Anekdote am Rande: Richard Strauss war Mitgründer einer GEMA-Vorläuferorganisation ;-)

Beim Soundtrack müsste auch das einspielende Orchester Rechte an der Aufnahme haben, öffentliche Wiedergabe wäre also GEMA-pflichtig.

Ganz praktisch stellt sich natürlich die Frage, wer einen Verstoß zur Anzeige bringen würde, wenn du dich mit dem Soundtrack in die Fußgängerzone stellst oder bei einer Beerdigung singst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Noch zu Music Minus One (MMO): Das ist ebenfalls eine amerikanische Firma, dort mag die Rechtslage anders sein. Habe interessehalber mal auf eine Ausgabe geschaut, die ich hier liegen habe (Bach Doppelkonzert f. 2 Violinen). Auf der CD wird ein (deutsches!) Orchester genannt, sonst keinerei Hinweise auf Nutzungsrechte o. ä. Wenn ich das mit hiesigen CDs vergleicher steht immer sinngemäß dass jegliche Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Vermietung ... untersagt ist.
 
Also auf der Seite hab ich gar nichts zu den Nutzungsrechten gefunden.
Und Richard Strauss hab ich ja auch gerade deshalb gewählt, weil nicht gemeinfrei. Zumindest noch nicht.

Ist wohl gar nicht so einfach, sowas richtig zu machen.
Vielleicht schau ich auch erst einmal bei der GEMA nach ...
 
... Ganz praktisch stellt sich natürlich die Frage, wer einen Verstoß zur Anzeige bringen würde, wenn du dich mit dem Soundtrack in die Fußgängerzone stellst oder bei einer Beerdigung singst....
Klar, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber interessant ist eben erst mal, was man darf, und was nicht. Ob man sich letztlich an alles hält, muss jeder für sich entscheiden.

Rechtlich haben wir es ja hier mit verschiedenen Dingen zu tun. Ich kann nur über die österreichische Situation schreiben, mir genügen die Restriktionen hierzulande schon, da brauche ich mich mit deutschem Recht nicht auch noch auseinandersetzen :).
Übrigens bin ich absolut kein Experte und das muss nicht wirklich alles stimmen was ich da so von mir gebe. Aber zumindest als Anregung, worauf man achten muss:
  1. Urheberrecht:
    liegt beim Komponisten und Textautor, bzw. bei deren Erben bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  2. Notenmaterial:
    Das muss natürlich für jeden Mitwirkenden gekauft werden. Noten dürfen NICHT kopiert werden. Auch keine private Kopie wie z.B. bei Texten aus Büchern. Die einzige Art wie vervielfältigt werden darf, ist händisch abschreiben (nicht mit Notensatzprogrammen). Und die Abschrift darf dann auch nicht weiterkopiert werden.
    Ausgenommen sind natürlich gemeinfreie Noten. Also der Urheber mind. 70 Jahre tot, die Noten vor mehr als 50 Jahren verlegt bzw bei wissenschaftlichen Ausführungen 25 Jahre ...
    Ich habe mal bei einem Verlag beim Kauf von Noten für unser Ensemble angefragt, ob es auch eine digitale Version für mein iPad gibt (gab es nicht), oder ob ich gegen Gebühr die Noten einscannen und am iPad bei der Probe(!) verwenden darf. Die Antwort war ein eindeutiges Nein. Keine Chance.
  3. Verwertungsrecht:
    kann abgegeben werden. Üblicherweise wird bei uns die Verwertung durch die AKM (in Deutschland GEMA) durchgeführt. Normalerweise zahlt man pro verkaufter Eintrittskarte, pauschal nach Fassungsvermögen des Aufführungsortes oder eben nach "Reichweite". Kann also bei Internetveröffentlichungen ganz schön teuer werden.
  4. Bei Audioaufnahmen natürlich auch noch die Rechte der aufgenommenen Musiker, die Rechte des Labels ...
Passt nicht ganz, aber irgendwie doch:
Eine Freundin von mir schreibt Gedichte. Als wir vor Jahren zufällig eines ihrer Gedichte im Internet auf einer Firmen-Kundenzeitung gefunden haben (die haben sie nicht nur an ihre Kunden verschickt, sondern eben auch als PDF auf ihre Homepage gestellt), hat das dieser Firma knapp € 8.000,- gekostet. Wenn ich mir vorstelle, um wieviel breiter ich mit einem Youtube-Video streue, möchte ich nicht wissen, was es kosten kann, wenn ich die Rechte nicht vorher eingeholt habe.

lg Thomas
 
Also ohne jetzt auf die Nutzungsrechte weiter eingehen zu können, fallen mir jetzt ein bzw. hab ich die folgenden gefunden:

- Cantolopera http://g7music.com/en/
- Music Minus One (MMO)
- Karaoke, z.B. https://www.karaoke-version.de/custombackingtrack/?currency=EUR
- Engadine Music http://64.182.245.66/cgi-bin/store.CD.cgi?aID=ENG2233;_tc_=1
- Die meisten Musikverlage bieten Noten mit Begleitung an, z.B. Carus, Peters, Ricordi, MusicSales, Hal Leonard, Alfred Publishing, Faber Music

Bei den meisten steht nicht direkt offentsichtlich etwas zu Nutzungsrechten.
 
Gleich bei deinem ersten Link zu Cantolopera findet man die Lizenzrechte übersichtlich aufgelistet. Da darf man, je nach gekaufter Lizenz, alles bis hin zu CD-Aufnahmen und Youtube.
Bei karaoke-version.de darf man die Songs wieder nur im privaten Rahmen verwenden ...

Bei den Noten mit Begleitung dürfte es auch nicht so rosig aussehen. Ich habe jetzt mal mein Notenarchiv durchforstet da ich mal ein paar solcher Noten mit CDs gekauft hatte:
  • Andrew Lloyd Webber vom Verlag "Hal Leonard" aus der Serie "Sing with the Choir". Da steht explizit drinnen: "..., recording or public performance is an infringement of copyright.".
Das zweite Notenheft das ich gefunden habe ist
  • Frank Sinatra vom Verlag "Faber Music" aus der Serie "You´re the voice". Da steht z.B. drinnen: "Reproducing this music in any form is illegal and forbidden".
Also mit denen darf man nicht wirklich was machen außer im stillen Kämmerlein zu trällern.

lg Thomas
 
Das ist aber auch ihr gutes Recht. Solche CDs sind ja in erster Linie dafür produziert worden, damit man zu Hause in seinen vier Wänden die Stücke üben kann und man damit höchstens bei der privaten Weihnachtsfeier die Familie beglücken kann. Die Aufnahmen sind nicht dafür produziert worden, damit andere Künstler für lau damit mittels öffentlicher Auftritte, Youtube Performances, etc. ihren Bekanntheitsgrad steigern oder damit sogar Geld verdienen. Von daher kann man solche Backingtracks für öffentliche Auftritte und Demoaufnahmen mMn leider vergessen, weil nur für den privaten Gebrauch.
Deswegen ist es mMn besser, wenn man sich Mitmusiker sucht und gemeinfreie Stücke spielt oder zumindest Stücke aus dem GEMA-Repertoire. Am einfachsten für einen Musiker ist es dann mit einem solchen Set für einen Veranstalter aufzutreten. Die Verantwortung alles korrekt bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu blechen, liegt dann meines Wissens nach beim Veranstalter. Wenn man selbst veranstaltet, muss man sich halt selbst drum kümmern. Ist meiner Erfahrung nach übrigens einfacher wenn man das in einer Location macht, die einen Vertrag mit der GEMA haben, sozusagen eine Art Flatrate. Man muss übrigens auch Musikveranstaltungen melden, obwohl kein GEMA-Repertoire gespielt wird, mit dem Unterschied dass man keine Gebühr zahlen muss. Was Straßenmusik angeht, soll die GEMA aber kulant sein: https://www.musiker-board.de/threads/strassenmusik-und-gema.478150/
Wer sicher gehen will, ruft da mal an oder besser schreibt sie an (damit mans schriftlich hat).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das ist aber auch ihr gutes Recht. Solche CDs sind ja in erster Linie dafür produziert worden, damit man zu Hause in seinen vier Wänden die Stücke üben kann ...
Ich weiß, aber viele wissen das eben nicht. Und die Hinweise sind wirklich meist sehr klein und versteckt. Das haben wir im (ursprünglichen) Thread ja festgestellt.

...Deswegen ist es mMn besser, wenn man sich Mitmusiker sucht und ...
Meine Rede :) und ich habe auch das Glück, entsprechende Leute zu kennen.
Aber jeder hat halt nicht die passenden Musiker bei der Hand ...

lg Thomas
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben