Die Lupe

  • Ersteller Juna2023
  • Erstellt am
Ehrlich gesagt habe ich das bislang überhaupt nicht kommerziell gesehen...
 
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Naja. Kommerziell ist ein langer Weg und kompliziert. Aber man weiß ja nie. Und geistiges Eigentum schützt man halt einfach. Aber auch das hier
ist ja schon eine Veröffentlichung sozusagen und ein Beweis. Jetzt mal so ganz generell..., nicht auf diesen Song hier bezogen, oder darauf, ob der je was werden würde,
die Wahnrscheinlichkeit ist ehr sehr gering, aber es geht ja mal um das Wissen darum und ums Prinzip. :)
 
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Den Satz kannte ich nicht, noch weniger verstand ich zunächst die Aussage dahinter. Deshalb befragte ich Googles KI Gemini danach. Jetzt verstehe ich deinen Hinweis.
Die KI neigen dazu zu schwätzen und am Kern vorbei zu reden. Nach meinem Verständnis kann man zwar versuchen, durch vorgeschlagene Änderungen Mitautor zu werden, aber erst wenn diese von dem/den anderen Autoren ausdrücklich akzeptiert werden, wird dies relevant.
 
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Wie mein googeln nach "Change a word, get a third" schnell zeigte, gilt dieser etwas flapsige Verteilungsspruch wohl auch nur in englischsprachigen Regionen mit anderen Rechtsnormen.

In Deutschland gilt in dieser Hinsicht jedoch eindeutig das deutsche Urheberrecht (https://dejure.org/gesetze/UrhG).

Nach diesem Urheberrechtsgesetz habe ich Gemini allerdings nicht gefragt, sondern nach der Bedeutung des o.a. Satzes. Und das hat die KI zwar etwas weitschweifig aber völlig korrekt beantwortet. 😉
 
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