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Frage betreffend Urheber ausfindig machen

  • Ersteller Christian_Hofmann
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Christian_Hofmann
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Hallo zusammen,

ich habe leider kein passendes Unterforum gefunden denke aber es passt hier ganz gut rein. Problem ist dass ich versuche denjenigen der das Urheberrecht eines Liedes hat ausfindig zu machen. Ich selbe erstelle gerne da ich Orgel spiele Bearbeitungen von diversen Stücken aus dem Evangelischen Gesangsbuch. Für den Liturgischen Rahmen und in kirchlichen Veranstaltungen ist dies ja alles kein Problem und kann ich so machen. Aber nun möchte ich gerne eine Bearbeitung auch auf unserer Webseite veröffentlichen. Da dies jedoch nicht von den Vereinbarungen der Gemeinde abgedeckt ist brauche ich die Zustimmung des Urhebers.

So weit so gut, jedoch kann ich den Urheber nicht wirklich ausfindig machen. Vielleicht habt ihr da einen Tipp wie ich dort vorgehen kann. Die Melodie selber ist unverändert aus dem Gesangsbuch übernommen, diese stammt aus dem Lied EG 419 "Hilf Herr meines Lebens", verfasst von Hans Puls 1962. Bei der Gema ist der Titel mehrfach aufgeführt, jedoch nur Bearbeitungen von diversen Verlage. Es wäre auch denkbar und vermutlich auch richtig dass die Melodie an sich nicht weiter geschützt wurde oder zumindest da sie für den liturgischen Zweck genutzt werden soll. Aber auf gut Glück will ich da nichts zugänglich machen. Zum Beispiel diese Suche hilft mir nicht wirklich: https://online.gema.de/werke/search.faces

Frage ist also, wie kann man nach der Bearbeitung herausbekommen wer nun der Rechteinhaber davon ist und an wen ich mich zwecks Klärung meines Anliegens melden kann/muss.
 
Eigenschaft
 
Vielleicht hilft ja noch einmal eine Google-Suche. Hiermit
  • EG 419 "Hilf Herr meines Lebens" urheber
finde ich beispielsweise http://static.evangelisch.de/get/?daid=eqLzEHGUJdL54bFDLeSUta8T00148605 , und dort auf S. 3:

Lied: Hilf, Herr meines Lebens, EG 419Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Text nicht abgedruckt werden.*
Hilf, Herr meines Lebens:
Text: Gustav Lohmann 1962,Str. 3 Markus Jenny 1970,
Musik: Hans Puls 1962/ Evangelisches Gesangbuch, 1. Ausgabe 1994

Ggf. kannst Du ja auch jene Veranstalter kontaktieren, denn auch die müssen die Urheber-Info irgendwo herhaben ... oder haben es vorsorglich so ausgedrückt.

Ansonsten: Gustav Lohmann (Kirchenlieddichter) , https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Lohmann_(Kirchenlieddichter) einmal erforschen.


jedoch nur Bearbeitungen von diversen Verlage.
Auch diese Verlage könnten eine Anlaufstelle sein.

Grüße + viel Erfolg :)
 
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Danke,
ich habe bereits zwei Verlage angeschrieben aber bisher noch keine Antwort erhalten. Es ist unheimlich kompliziert das ganze rechtlich zu durchblicken. Aber für mich scheint ja primär Hans Puls relevant zu sein, er hat ja die Melodie geschrieben während Gustav Lohmann den Text verfasst hat bis auf die 3. Strophe. Da es hier nur um die Melodie geht scheint Gustav Lohmann für mich nicht wichtig zu sein. Ich werde auch noch mal beim EKD anfragen die sollten ja auch eine Idee haben. Hoffe ich... Oder ich muss noch ein paar Jahre waren :)

Edit: Danke an den Mod der den Beitrag verschoben hat. Ich hatte das Unterforum nicht gefunden.
 
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Prima :)

Das sind im Zweifel ein paar viel Jahre, sprich Dekaden ...
Na im besten Falle bis 2032 sofern nicht länger irgendwer ein Recht darauf hat und nicht eine der anderen möglichen Fälle greift. Wobei ich ehrlich gesagt nicht glaube dass ein Urheber mit einem Liturgischen Lied so viel Geld verdient was ja beim schaffen vermutlich auch nicht die Intention sein wird.

Zumindest macht das Urheberrecht so sinnvoll es auch sein mag die Arbeit nicht immer leichter und besser wird es nicht dadurch dass es kaum verständlich ist bzw. man kaum vorwärts kommt beim klären von Fragen.
 
Aber für mich scheint ja primär Hans Puls relevant zu sein, er hat ja die Melodie geschrieben

Naja, dann...auf gehts:

1. Google "Hans Puls" ergibt https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Puls_(Musikwissenschaftler)

2. Google "hans puls neunkirchen" (Neunkirchen deswegen, weil es sein Sterbeort und damit wahrscheinlich letzter Wohnort war) ergibt an Position #4 https://books.google.de/books?id=b_aO9wVNulYC&pg=PA246&lpg=PA246&dq=hans+puls+neunkirchen&source=bl&ots=m9hyqgvhIX&sig=ACfU3U0IEx7hNvKsR3zBScAK91jLwqTy2w&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjSiaKKwZfuAhVhwosKHXlIBbs4ChDoATADegQICBAC#v=onepage&q=hans puls neunkirchen&f=false
(das ist ein Link auf den Artikel "Hans Puls" im Buch "Wer ist wer im Gesangbuch?" - herausgegeben von Wolfgang Herbst, S.246). Unter dem Artikel zu seinen Lebensstationen steht "Quelle: Mitteilung von Christine Puls/Neunkirchen (Tochter des Komponisten)". Rechte eines Komponisten werden oft entweder vererbt oder an einen Musikverlag abgetreten. Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest groß, dass die Erben - also die Tochter - darüber etwas weiß.

3. Google "christine puls neunkirchen" ergibt in https://www.landkreis-neunkirchen.d...nterstuetzung_im_Alltag_AUA_Flyer_06_2020.pdf: Seniorendienst Christine Puls in 66538 Neunkirchen, Friedrich-Ebert-Straße 26 Telefon: 06821-5708952, E-Mail: c.puls@freenet.de Leistungen: Einzelbetreuung, individuelle Hilfen, Haushaltsführung
 
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@HaraldS ich bin sprachlos, vielen lieben Dank. Du hast quasi alles erledigt. Den Ansatz merke ich mir für das nächste mal.
 
Sehr gerne. Das ist ja auch höchstens ein Ansatz zum Weiterkommen, aber die Bearbeitungsrechte sind dadurch noch nicht gegeben. Wenn was greifbares zum Thema Rechteklärung dabei rauskommt freut es mich, und dann wäre es schön, wenn du hier im Thread berichtest.

Jo Akepsimas, der Komponist von „Wir haben Gottes Spuren festgestellt“ hat mir z.B. mal sehr nett geantwortet bei einer Frage zur Entstehungsgeschichte des Liedes. Seine Pariser Postadresse war auf ähnlichem Wege herauszufinden.
 
Stimmt, aber scahu ruhig einmal ins UrhR aus dem Beck-Verlag ;-)
 
Bis auf dass das Werk tatsächlich erst ab dem 01.01.2033 gemeinfrei wäre, was erfahre ich denn dann und was soll ich denn genau suchen, weswegen die Zeiträume deutlich unterschätzt sein könnten?
Ich habe zugriff auf Beck-Online.
 
Ich habe zugriff auf Beck-Online.
Na denn.

Wie üblich setzt sich Recht zusammen aus Gesetz und Urteilen. Wie üblich kommt es auf den Einzelfall an, im Unterschied etwa zu Technik und Naturwissenschaften: Eine Eigenschaft letzterer "Gesetzte" ist ihre Invarianz, also ihre Allgemeingültigkeit.

Wenn ich es recht erinnere, können auch Rechtsnachfolgern, etwa Erben, weitere Rechte entstehen. Mit Pech entstanden am fraglichen Musikwerk bereits Miturheberrechte, etwa über Sammelwerke. Mit Pech ist auch gerade dieses Werk mit internationalen Schutzrechten belegt. Mit Pech hilft nur Auskunft über einen nachweislich versierten Anwalt.

In diesem Sinne ;-)
 
Der (fiktive) Sachverhalt ist hier klar, wenn es stimmt, was der TE sagt gilt folgendes:
Das Werk (die Melodie) ist 1962 durch einen einzigen Urheber entstanden. Der TE möchte das Werk benutzten (und nicht eine eventuelle Bearbeitung davon, die ihrerseits andere Rechteinhaber haben könnte).
Dies kann er (jedenfalls in Deutschland) ohne Zweifel nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers tun. Hier sehe ich keine Möglichkeit für eine andere Betrachtungsweise.
Dies wäre in dem gegebenen Sachverhalt denkbar, wenn z.B. auch der Text, der von einem anderen Urheber stammt mitbenutzt werden soll.
 
Der TE möchte das Werk benutzten (und nicht eine eventuelle Bearbeitung davon, die ihrerseits andere Rechteinhaber haben könnte).

Und da fängt ja das Problem schon wieder an. Es wird Zeit das Urheberrecht endlich mal sinnvoll zu überarbeiten damit der normale Musiker nicht mit jeder Veröffentlichung mit einem Bein im Verhandlungssaal sitzt. Es wäre ja nun kein Ding der Unmöglichkeit eine Datenbank zu schaffen wie bei Patenten auch. Alles was ab dem Zeitpunkt der Änderung neu geschaffen wird muss in dieser Datenbank hinterlegt sein um einen Schutz zu bekommen. Klar etwas Mehrarbeit ein Formular auszufüllen und ein Notenblatt hoch zuladen, aber zukünftig würde man sich diesen Aufwand ersparen und vor allem diese Unsicherheit.

Es ist irgendwie absurd, ich kann eine Melodie im Keller liegen haben und warte nur darauf bis jemand eine ähnliche Melodie nutzt und damit erfolgreich ist. Nun hole ich mein Notenblatt welches noch nie zuvor jemand gesehen hat aus meiner Truhe im Keller und mache meine Ansprüche geltend. Irgendwie kann dass ja nicht sinnvoll sein im Zweifel Rechtsansprüche für etwas zu haben wo keiner eine Chance hatte wissen zu können das er hier möglicherweise ein Recht verletzt hat...
 
Meiner Meinung nach nicht praktikabel. Wer soll das bezahlen? Muss man Noten schreiben können? Und Streitigkeiten wird es trotzdem geben.
 
Warum sollte man die aufs Papier bringen sollen?
 
naja, in irgendeiner Form muss es ja dokumentiert werden
 
Dann hätte ein Anaphabet, bzw. Nichtnotist nie die Möglichkeit Urheber zu sein. Das kann nicht Sinn des Urhebrrechtsschutz sein. Genausowenig ist es angemessen eine Gebühr von jedem verlangen, der etwas schützen lassen will. Das ist im Marken- und Patentrecht anders. Da geht es ja von vorne herein um Kommerzialisierung. Da kann man auch zu recht Gebühren verlangen für eine Eintragung. Und auch da ist es nur ein Beweiserleichterung.

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit von Aufnahmen. Wenn es unbedingt Papier sein soll, dann könnte man auch Tabs benutzen oder Piano Rolls.
 

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