bagotrix
Helpful & Friendly User
Nicht ab Werk, und der Verkäufer in der Reverb-Anzeige bestätigt das ja auch im Anzeigentext:
"This was my dream guitar and I decided to have it painted because I saw him (i.e. Tom Delonge) with it and I had to have mine in that color. ... This guitar was custom painted by Sims Custom Shop several years ago."
Dass die Gitarre des TE ein Fake ist, ist inzwischen ja geklärt. Nur würde ich an seiner Stelle mal den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen, denn das ist glatter Betrug. Auf den Preis kommt es dabei übrigens nicht an. Ich nehme doch mal an, dass es ebay oder eine Kleinanzeige war - entweder waren also Bilder dabei, oder die Gitarre wurde abgeholt und bar bezahlt. In beiden Fällen ist der Markenname deutlich sichtbar, und dann reicht es nicht, wenn der Verkäufer den Namen "Gibson" ganz oberschlau nicht erwähnt. Mal ganz abgesehen von den Rechtsfolgen, die ihm von seiten der Firma Gibson und den Behörden drohen, besteht gegenüber dem Käufer eine Aufklärungspflicht hinsichtlich versteckter Mängel. Also hätte er ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Gitarre keine Gibson ist - und das hat er ja offensichtlich nicht getan.
Wenn sich das so bestätigt, kann da ein ganzer Rattenschwanz dran hängen. Die Folgekosten (die man wohl für einen Fake gar nicht aufgewendet hätte) muss dann der Verkäufer tragen, und jetzt kommts: er ist natürlich auch für den eigentlichen Kaufgegenstand schadensersatzpflichtig. Er müsste demnach die Gitarre zurücknehmen und den Preis ersetzen, den eine echte Gibson Tom Delonge mit Kopfplattenbruch wert gewesen wäre.
Gruß, bagotrix
"This was my dream guitar and I decided to have it painted because I saw him (i.e. Tom Delonge) with it and I had to have mine in that color. ... This guitar was custom painted by Sims Custom Shop several years ago."
Dass die Gitarre des TE ein Fake ist, ist inzwischen ja geklärt. Nur würde ich an seiner Stelle mal den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen, denn das ist glatter Betrug. Auf den Preis kommt es dabei übrigens nicht an. Ich nehme doch mal an, dass es ebay oder eine Kleinanzeige war - entweder waren also Bilder dabei, oder die Gitarre wurde abgeholt und bar bezahlt. In beiden Fällen ist der Markenname deutlich sichtbar, und dann reicht es nicht, wenn der Verkäufer den Namen "Gibson" ganz oberschlau nicht erwähnt. Mal ganz abgesehen von den Rechtsfolgen, die ihm von seiten der Firma Gibson und den Behörden drohen, besteht gegenüber dem Käufer eine Aufklärungspflicht hinsichtlich versteckter Mängel. Also hätte er ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Gitarre keine Gibson ist - und das hat er ja offensichtlich nicht getan.
Wenn sich das so bestätigt, kann da ein ganzer Rattenschwanz dran hängen. Die Folgekosten (die man wohl für einen Fake gar nicht aufgewendet hätte) muss dann der Verkäufer tragen, und jetzt kommts: er ist natürlich auch für den eigentlichen Kaufgegenstand schadensersatzpflichtig. Er müsste demnach die Gitarre zurücknehmen und den Preis ersetzen, den eine echte Gibson Tom Delonge mit Kopfplattenbruch wert gewesen wäre.
Gruß, bagotrix