Hi Folks!
70 Jahre nach Tod des Urhebers sind die ''songs'' frei.Bezieht sich aber nur auf die Urheberrechte.Die Verlagsrechte können ,und sind es meistens, noch in anderen Händen.
(weshalb sich die Beatles seinerseits ja so ''freuten'',dass Herr M. Jackson genau zum
Moment der notwendigen Unterschrift der Beatles zur Verlagsvertragsverlängerung zuschlug)
Akkordfolgen ,auch Athmos sind frei,Riffs mit hohem Wiedererkennungswert nicht,bzw,
kaum....
Alles andere ist wie im normalen Leben auch eine Sache von Beweisen.
Ist der song zb bei der Gema angemeldet,..keine Problem mehr(normalerweise)
Man kann auch bei songgate sichern,..mal nachschauen,..ist ne gute Sache...
ansonsten der Uralttrick,sich den song selber schicken,Umschlag versiegeln.
Postdatum ist Beweis.
Es gibt keine festgelegten Größen ,die ''freigesprochen '' sind,also zb alles was
nur 2 Takte lang ist,kann geklaut werden,o.ä.
Am Ende sitzt man vor einem Richter in einem ganz stinknormalen Prozess,und der
Richter hört (!) und beurteilt,ob er findet ,dasses geklaut ist(Wiedererkennungswert!!!)
,bzw beurteilt nat. die Gesamtumstände.
So schauts aus....
Grüße!