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GEMA, Rechte

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B?nny
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Tach Leutz,

hab ich nur was übersehen und finde ein entsprechendes Unterforum nicht?
Wenn ja, danke fürs Verschieben.

Ansonsten hätte ich Klärungsbedarf:

Wie siehts rechte-technisch aus, wenn ich aus einem bekannten Musical Lieder nehme und diese für Orchester/Chor/Solisten arrangiere und gegen Eintritt aufführe?
Darf ich den Namen des Musicals für die Veranstaltung benutzen?

Da ich noch nie mit Rechten für Musik in Berührung gekommen bin, evtl. auch schon unwissend gegen das Recht gehandelt habe möchte ich da mal ordentliche Info.

Vielen Dank im Voraus!
 
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Okidoki, dann anders:

Wer von euch hat Erfahrungen mit selbst arrangierten Songs und den daraus folgenden Lizenzgebühren?
 
Also GEMA Gebühr muss der Veranstalter eines Konzertes immer dann zahlen, wenn GEMA pflichtiges Material aufgeführt wird. Wenn dann von den Interpreten auch noch die gespielten Titel an die GEMA gemeldet werden, bekommt der Entsprechende Urheber dafür Geld von der GEMA.
Wenn ein Titel urheberrechtlich geschützt ist, darf man ihn ohne weiters Covern, also ohne Veränderung nachspielen (GEMA Meldung nicht vergessen).
Um einen Titel bearbeiten zu dürfen, also Besetzung, Musikart, ... zu ändern, bedarf es einer Genehmigung des Urhebers. Viele Verlage lassen sich für diese Genehmigung bezahlen. Dazu am Besten einfach einmal mithife der GEMA Titelsuche den zuständigen Verlag ausindig machen und anfragen.

Von den meisten bekannten Musicals gibt es aber ohnehin Bearbeitungen für alle möglichen Besetzungen zu kaufen. Damit kommst du normalerweilse billiger als mit selber bearbeiten.

Wenn du das Musical komplett aufführen willst, also mit Gesang, Tanz, ... benötigst du übrigens auch noch das sogenannte "große Recht", das auch nur direkt der Urheber bzw dessen Verlag vergeben kann.

nice Greets
wuiii
 

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