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Angenommen, man ist schon etwas älterer Student, bei dem sich das Studium leider etwas hinzieht (was jetzt auch nicht zur Diskussion steht) und man aber trotzdem einige Fertigkeiten hat, die man derweil zu Geld machen möchte.
Darunter wären die Möglichkeiten, selbständig Nachhilfeunterricht zu erteilen, als Live-Musiker, Songwriter und Produzent zu agieren und parallel einen kleinen online- oder ebay-Shop zu betreiben (eigene Produkte und Weiterverkauf).
Dann wäre nach meiner Auffassung eine Anmeldung beim Gewerbeamt unabdingbar der erste Schritt. Aber müsste sich so ein Mensch (gleichzeitig Student, ebay-Händler, Nachhilfelehrer und Musiker) als "selbständig" melden? Die genannten Sparten fallen doch irgendwie alle in andere Kategorien:
Student = Student
zukünftig evtl. studentische Hilfskraft = Angestellter
ebay-Händler und Nachhilfelehrer = selbständig, aber in unterschiedlichen Bereichen (siehe Lehrtätigkeit), was sich m.W. unterschiedlich auf Sozialversicherungspflichten auswirkt
Musiker = freischaffender Künstler
Außerdem habe ich mal gehört, dass man, sobald man einmal eine Selbständigkeit angemeldet hat, quasi nicht mehr in die Künstlersozialkasse kommt, die v.a. wichtig werden könnte für einen Musiker und Langzeitstudenten, der leider noch nix in die Rentenkasse eingezahlt hat und sich evtl. mal um seine Altersvorsorge kümmern sollte.
Wie denkt ihr darüber, was Gewerbe, Sozialversicherung und Selbständigkeit angeht, wenn Tätigkeiten wie oben beschrieben vorliegen?
Darunter wären die Möglichkeiten, selbständig Nachhilfeunterricht zu erteilen, als Live-Musiker, Songwriter und Produzent zu agieren und parallel einen kleinen online- oder ebay-Shop zu betreiben (eigene Produkte und Weiterverkauf).
Dann wäre nach meiner Auffassung eine Anmeldung beim Gewerbeamt unabdingbar der erste Schritt. Aber müsste sich so ein Mensch (gleichzeitig Student, ebay-Händler, Nachhilfelehrer und Musiker) als "selbständig" melden? Die genannten Sparten fallen doch irgendwie alle in andere Kategorien:
Student = Student
zukünftig evtl. studentische Hilfskraft = Angestellter
ebay-Händler und Nachhilfelehrer = selbständig, aber in unterschiedlichen Bereichen (siehe Lehrtätigkeit), was sich m.W. unterschiedlich auf Sozialversicherungspflichten auswirkt
Musiker = freischaffender Künstler
Außerdem habe ich mal gehört, dass man, sobald man einmal eine Selbständigkeit angemeldet hat, quasi nicht mehr in die Künstlersozialkasse kommt, die v.a. wichtig werden könnte für einen Musiker und Langzeitstudenten, der leider noch nix in die Rentenkasse eingezahlt hat und sich evtl. mal um seine Altersvorsorge kümmern sollte.
Wie denkt ihr darüber, was Gewerbe, Sozialversicherung und Selbständigkeit angeht, wenn Tätigkeiten wie oben beschrieben vorliegen?
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