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Musician_14
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Nehmen wir an, es gäbe einen fiktiven Musiker, wir nennen ihn mal Heinz.
Heinz macht eigene Musik als Singer/Songwriter, spielt um die 12 Auftritte pro Jahr und möchte sein erstes Album aufnehmen. Natürlich ist er auch auf allen gängigen Plattformen im Internet vertreten und postet da seine Musik (Youtube, Soundcloud).
Nun steht er vor der Frage, ob es Sinn macht, sich bei der GEMA anzumelden.
Will er nämlich CDs pressen lassen, so muss er ja entweder einen Freistellungsantrag stellen, oder aber -sofern er seine Musik bei der Gema anmeldet- eine Gebühr für die Pressung bezahlen.
Er weiß nicht genau, wie hoch diese Gebühr ist, möchte aber eine Auflage von 1.000 Stück pressen lassen.
Eigentlich macht für Heinz eine GEMA-Anmeldung gar keinen Sinn, da er ja recht unbekannt ist. Er möchte ja schließlich auch nicht selbst bezahlen müssen, wenn er mit seinen eigenen Songs auftritt.
Würden aber plötzlich doch Leute auf ihn aufmerksam und seine Songs würden im Radio gespielt etc, dann würde sich Heinz ja in den Hintern beißen, weil er sich nicht bei der Gema angemeldet hat und ihm jetzt Geld durch die Lappen geht...
Als Lösung sieht Heinz, sich bei der Gema anzumelden, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, allerdings die Klausel zur Online-Verwertung sowie für die Live-Auftritte aus dem Berechtigungsvertrag zu streichen.
Doch wäre das für ihn die sinnvollste Lösung?
Und könnte er gegebenenfalls die Klausel für den Vertrieb auch streichen, um also keine Gebühr für die Pressung seiner CD zu zahlen? Welche negativen Folgen würde das haben, wenn Heinz doch irgendwann mal erfolgreich wäre mit seiner Musik?
Würde es für ihn etwas ändern oder mehr Sinn machen, zu versuchen, bei einem kleinen Label unterzukommen?
Nun kommt allerdings noch hinzu, dass Heinz neben seinem Soloprojekt auch Songtexte für einen anderen Künstler schreibt. Die Chancen stehen gut, dass dieser Künstler mit Liedern, deren Text Heinz verfasst hat, im Radio laufen und viele Live-Auftritte spielen wird.
Schießt sich Heinz dann ins eigene Knie, wenn er die Live-Klausel aus dem Berechtigungsvertrag gestrichen hat, da er dann auch nichts bekommt, wenn der Künstler die Lieder mit Heinz' Text jeden Abend auf seiner Deutschlandtour spielt ? Und wäre er dann benachteiligt wegen der gestrichenen Vertriebsklausel, da der Künstler ja auch die CDs verkauft, auf denen auch die Songs mit Heinz' Texten sind? Oder hat das eine mit dem anderen (sprich: Heinz' eigene Musik und die Texte, die er für den anderen Künstler schreibt), gar nichts zu tun?
Wie könnte sich Heinz in seiner Situation verhalten?
Heinz macht eigene Musik als Singer/Songwriter, spielt um die 12 Auftritte pro Jahr und möchte sein erstes Album aufnehmen. Natürlich ist er auch auf allen gängigen Plattformen im Internet vertreten und postet da seine Musik (Youtube, Soundcloud).
Nun steht er vor der Frage, ob es Sinn macht, sich bei der GEMA anzumelden.
Will er nämlich CDs pressen lassen, so muss er ja entweder einen Freistellungsantrag stellen, oder aber -sofern er seine Musik bei der Gema anmeldet- eine Gebühr für die Pressung bezahlen.
Er weiß nicht genau, wie hoch diese Gebühr ist, möchte aber eine Auflage von 1.000 Stück pressen lassen.
Eigentlich macht für Heinz eine GEMA-Anmeldung gar keinen Sinn, da er ja recht unbekannt ist. Er möchte ja schließlich auch nicht selbst bezahlen müssen, wenn er mit seinen eigenen Songs auftritt.
Würden aber plötzlich doch Leute auf ihn aufmerksam und seine Songs würden im Radio gespielt etc, dann würde sich Heinz ja in den Hintern beißen, weil er sich nicht bei der Gema angemeldet hat und ihm jetzt Geld durch die Lappen geht...
Als Lösung sieht Heinz, sich bei der Gema anzumelden, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, allerdings die Klausel zur Online-Verwertung sowie für die Live-Auftritte aus dem Berechtigungsvertrag zu streichen.
Doch wäre das für ihn die sinnvollste Lösung?
Und könnte er gegebenenfalls die Klausel für den Vertrieb auch streichen, um also keine Gebühr für die Pressung seiner CD zu zahlen? Welche negativen Folgen würde das haben, wenn Heinz doch irgendwann mal erfolgreich wäre mit seiner Musik?
Würde es für ihn etwas ändern oder mehr Sinn machen, zu versuchen, bei einem kleinen Label unterzukommen?
Nun kommt allerdings noch hinzu, dass Heinz neben seinem Soloprojekt auch Songtexte für einen anderen Künstler schreibt. Die Chancen stehen gut, dass dieser Künstler mit Liedern, deren Text Heinz verfasst hat, im Radio laufen und viele Live-Auftritte spielen wird.
Schießt sich Heinz dann ins eigene Knie, wenn er die Live-Klausel aus dem Berechtigungsvertrag gestrichen hat, da er dann auch nichts bekommt, wenn der Künstler die Lieder mit Heinz' Text jeden Abend auf seiner Deutschlandtour spielt ? Und wäre er dann benachteiligt wegen der gestrichenen Vertriebsklausel, da der Künstler ja auch die CDs verkauft, auf denen auch die Songs mit Heinz' Texten sind? Oder hat das eine mit dem anderen (sprich: Heinz' eigene Musik und die Texte, die er für den anderen Künstler schreibt), gar nichts zu tun?
Wie könnte sich Heinz in seiner Situation verhalten?
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