Partybeleuchtung im Gewölbekeller

  • Ersteller duffbeer94
  • Erstellt am
D
duffbeer94
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.11.12
Registriert
20.08.09
Beiträge
20
Kekse
0
Ort
Bad Dürkheim
Hallo liebes Forum,
ich habe vor eine art House-Party in unserm Weinkeller zu machen. (Bilder sind angehängt)
Es soll ein DJ Spielen, der auf einer Bühne in etwa 1m höhe steht.
Als Beleuchtung würde ich gerne hinter ihm Truss aufbauen. Dazu habe ich an 4m Truss auf 2 Kurbelstativen gedacht.
Problem dabei ist nur, dass die Traverse bei kanpp 1m Bühnenhöhe 1,5m über dem Bühnenboden wäre, was ehrlich gesagt sicher schei*e aussieht.

Wie würdet ihr eure Traverse aufbauen?
(Weitere Traversen könnte ich mir bei einem Amateurtheater leihen, weiß im moment leider nicht was die alles im Lager stehen haben)
Könnte man als nach hintenzulaufendes Dreieck die Traverse höher hängen?

Außerdem würde mich interessieren, wie viele Leute in so einen Raum eurer Meinung nach reinpassen (Diese grünen Kästen werden dann weggeräumt)
Maße vom Keller sind als Bild angehängt
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Grüße
Moritz
 
Eigenschaft
 

Anhänge

  • DSC_1565_600x600_100KB.jpg
    DSC_1565_600x600_100KB.jpg
    68,1 KB · Aufrufe: 324
  • DSC_1566_600x600_100KB.jpg
    DSC_1566_600x600_100KB.jpg
    73,8 KB · Aufrufe: 262
  • Keller.jpg
    Keller.jpg
    31,5 KB · Aufrufe: 256
Ich würde mit am Boden stehenden LED Pars oder Bars arbeiten.

Wie viele Ausgänge hat der Tunnel und wie breit sind diese?
 
Es gibt insgesamt 3 ausgänge, 1 Hauptausgang mit ca 1,4m breite und zwei schmälere mit 90 cm.

Ich würde aber gerne mit Truss arbeiten, da ich dadran einfach mehr aufhängen kann und ich Truss zur Verfügung habe, Bars leider nicht.
 
Es gibt insgesamt 3 ausgänge, 1 Hauptausgang mit ca 1,4m breite und zwei schmälere mit 90 cm.

Nun stellt sich noch die Frage wo diese Ausgänge liegen und wie der Besucherstrom gelenkt werden soll/kann. Daran hängt dann nachher auch die Anzahl der benötigten Secruity.

Grob würde ich jetzt mit 2m Fluchtweg rechnen, da kein fließender Zulauf erwartet wird. Wenn die Fluchtwege Barriere- und Treppenfrei sind, kannst du nach Ausgängen bis zu 200 Personen rein lassen. Das ist Zahl 1.
Dann nimmst du die Fläche, rechnest Bar, Bühne und anderen Backstage weg und das Ergebnis mal zwei. Das ist Zahl zwei.
Die kleinere der beiden Zahlen ist dein maximales Besuchervolumen.

Mit den Zahlen gehst du zum Ordnungsamt und lässt sie dir genehmigen (falls es für den Raum nicht ohnehin bereits eine VO gibt?). Aus Erfahrung lege ich dir nahe überzeugend zu sein ;)

Ich würde aber gerne mit Truss arbeiten, da ich dadran einfach mehr aufhängen kann und ich Truss zur Verfügung habe, Bars leider nicht.

Nun gut, es gibt verschiedene Aufbauten die vorstellbar sind. Wenn keine Geraden möglich sind, wird es aber immer Materialaufwändig. Wie viel Truss ist denn vorhanden?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das mit der Truss muss ich noch genau abklären aber sicher bin ich mir bei 6m 3-Punkt, ca 20m 4-Punkt, 2 Sleeveblöcke und diverse Ecken.

Aber muss man sich so eine Party genehmigen lassen, wenn sie privat veranstaltet wird? also mit persönlicher Einladung?
 
also mit persönlicher Einladung?

Der alte Trick :rolleyes: Das entscheidet in letzter Instanz der Vermieter des Ladens. Aber die Menge an Besucher solltest du dir in jedem Fall absegnen lassen. Meine Zahlen von oben sind ins Blaue unter optimalen Bedingungen geschätzt. Verlass dich da nicht blind drauf, DU bist nachher der Schuldige.
Ich jedenfalls würde in den Schlauch keine 200 Leute rein drücken ;) Kuck mal in die VstättVO deines Bundeslandes rein, wie viel Meter Fluchtweg benötigt werden. Schließlich ist der Tunnel durch seine Schlauchform ein einziger Fluchtweg. Und reinstellen dürftest du dann direkt auch nichts mehr, was den Weg blockieren könnte.

Die persönliche Einladung zählt mMn übrigens nichts, wenn du Werbung machst und Eintritt verlangst. Das geht dann aber schon Richtung Rechtsberatung und ist somit nicht erlaubt. Daher: :nix:
 
Hier ein kleiner Auszug:
§19
(2) Die lichte Mindestbreite eines jeden Teiles von Rettungswegen muß 1 m je 150 darauf
angewiesene Personen betragen. Gänge in Versammlungsräumen mit fester Bestuhlung müssen
mindestens 90 cm, Flure mindestens 2 m, alle übrigen Rettungswege mindestens 1 m breit
sein. § 23 Abs. 8 bleibt unberührt. Bei Logen mit nicht mehr als 20 Plätzen genügen Türen
von 75 cm lichter Breite.
(3) Bei mehreren Benutzungsarten sind die Rettungswege nach der größtmöglichen Besucherzahl
zu berechnen. Soweit keine Sitzplätze angeordnet werden, sind auf 1 qm Grundfläche
zwei Personen zu rechnen.

Aber Eintritt wollte ich sowieso nicht nehmen.

Trotzdem danke für deine ausführlichen Antworten ;-)
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben