Wie du es selbst sagst, aus einem Buch. Das ist dann Diebstahl von geistigem Eigentum, weil es die Person die an dem Buch gearbeitet hat rausgehört hat und niedergeschrieben.
Musik kopieren ist ebenfalls dasselbe und noch das Umgehen des Kopierschutzes.
Jedoch, wenn jemand etwas selbst raushört und in Tabs rausschreibt, so wie es enderep12 getan hat bzw. die ganzen Leutchen auf ultimate-guitar und Konsorten, dann ist das NICHT strafbar, aufjedenfall nicht.
Es ist höchstens eine rechtliche Grauzone, weil man ja einfach die Tabs aus einem Buch nehmen kann und behaupten: "Ich habe es selbst rausgehört!" , darum steht auch meistens dabei wer es rausgetabbt hat.
Das Gegenteil kann keiner Beweisen und du auch nicht wirklich, dass du es warst, der es rausgehört hat. Trotzdem ist es nicht wirklich strafbar.
Natürlich kann man deswegen Abmahnungen von den zahlreichen Anwälten der Plattenfirmen bekommen, aber man kann den Wisch dann nehmen, zerknüllen und ab in den Müll. Abmahnungen kann jeder Anwalt für jede Sache rausschicken, ob diese rechtlich wirksam ist, ist bedenklich. Genauso verhält es sich mit diesen google-Betrügern, die meistens als erstes in der Suchanfrage erscheinen und wo rechts ganz klein "Anzeige" steht. Wenn man da was runterlädt, schicken die dir eine Rechnung und wenn du diese nicht zahlst, dann drohen die dir natürlich mit ihren Anwälten, jedoch wurde das sogar in den Medien behandelt und die ganze Geschichte ist ebenfalls nicht rechtlich wirksam, die wollen nur einige Menschen abschrecken und dadurch Geld bekommen.
Man sollte aber auch aufjedenfall dazuschreiben, wer der Urheber des Originals ist, also Musiker/Band, Name der Plattenfirma etc. sonst kann man dir anhängen ,du würdest dich als Urheber ausgeben, dann kann es schon ekliger werden.
Mit freundlichen Grüßen, NoName
PS: wenn man Tabs aber zu gewerblichen Zwecken in den Umlauf bringt, dann ist es wieder anders. Zum "privaten erlernen" ist es aber erlaubt und letzen Endes ist es nichts anderes auf z.B. Ultimate-guitar.