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Fritte
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ab dem 1.6.2008 gilt ja meines wissens nach das rauchverbot in discotheken
nun sei es einmal so, dass in einer mehrzweckhalle (stadthalle/aula einer schule) mitte juni eine abifete des abiturjahrgangs dieser schule stattfinden soll.
zählt die halle für die dauer der abifete (da es ja eine tanzveranstaltung wäre) als discothek und somit greift das rauchverbot? gibt es eventuelle sonderregelungen, die man beim ordnungsamt beantragen könnte, um das rauchverbot somit "auszuschalten"?
sagen wir mal, das rauchverbot gilt nun für solch eine veranstaltung: inwiefern wäre der veranstalter dafür verantwortlich, das durchzusetzen? reicht es, rauchverbotsschilder an eingängen und im raum aufzuhängen? was wenn nun doch da drin geraucht wird? was könnte passieren, wenn in der halle weiterhin geraucht wird und eine kontrolle "vorbeikommt"?
im voraus schonmal vielen dank für (eventuelle) antworten =)
nun sei es einmal so, dass in einer mehrzweckhalle (stadthalle/aula einer schule) mitte juni eine abifete des abiturjahrgangs dieser schule stattfinden soll.
zählt die halle für die dauer der abifete (da es ja eine tanzveranstaltung wäre) als discothek und somit greift das rauchverbot? gibt es eventuelle sonderregelungen, die man beim ordnungsamt beantragen könnte, um das rauchverbot somit "auszuschalten"?
sagen wir mal, das rauchverbot gilt nun für solch eine veranstaltung: inwiefern wäre der veranstalter dafür verantwortlich, das durchzusetzen? reicht es, rauchverbotsschilder an eingängen und im raum aufzuhängen? was wenn nun doch da drin geraucht wird? was könnte passieren, wenn in der halle weiterhin geraucht wird und eine kontrolle "vorbeikommt"?
im voraus schonmal vielen dank für (eventuelle) antworten =)
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