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Rechnungsstellung bei ausländischem Auftraggeber

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Liebe Mitmusiker,

nehmen wir mal an, Musikerin A spielt bei einer Hochzeit in Berlin.
Das Hochzeitspaar ist allerdings aus Südafrika und möchte eine Rechnung ausgestellt bekommen.

Wie muss Musikerin A (Kleinunternehmerin, d.h. nicht Umsatzsteuerpflichtig) da vorgehen?
Was gibt es bei Rechnungen ins Ausland zu beachten?
Und hat eventuell sogar jemand eine Rechnungsvorlage auf englisch für solche Fälle parat?

Liebe Grüße Luna
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Mods, der Thread kann gelöscht werden, ich hab mir jetzt mit Googlerecherchen geholfen :)
 
Nein! :D Lass' uns lieber an deinen Erkenntnissen teilhaben. Ich hab' da auch so einen Fall mit einem Nicht-EU-Kunden.
 
Hm... na gut ;)
Aber nicht, dass ich hier jetzt was Falsches erzähle...

Also, ich habe diesen Link hier gefunden, und da steht unter anderem:

Zitat:
"...Ist der Kunde dagegen eine Privatperson oder eine Institution ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt der Umsatz als "am Sitz des (leistenden) Unternehmers" ausgeführt, so dass auf die Rechnung der normale deutsche Umsatzsteuersatz aufgeschlagen (und an das Finanzamt abgeführt) werden muss. Ob der Kunde seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder außerhalb der EU hat, spielt dabei keine Rolle."

Da der Sitz der Musikerin A ja Berlin ist, sie in Deutschland wg. Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer abführen muss und das Hochzeitspaar Privatpersonen mit Wohnsitz im Nicht-europäischen Ausland sind, habe ich jetzt mal kombiniert, dass da nichts kompliziertes zu beachten ist und die Rechnung genau so aussehen kann, wie sie auch in Deutschland aussieht (nur, dass sie halt in Englisch ist)

Wesentlich komplizierter wäre es glaube ich, wenn der Kunde eine Firma wäre.
Hoffe, der Link hilft dir weiter :)
 

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