Rechtliche Gundlagen?

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Manuelito Vicios
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Hallo,

kann mich jemand aufklären bezüglich der rechtlichen Gundlagen des Coverns?
Ich spiele in einer Band und wir haben überlegt, auch eventuell einen Coversong mit ins Programm zu nehmen (wir überlegen an verschiedenen Songs). Soweit ich weiß, ist das jedoch nicht grundsätzlich erlaubt, zumindest wenn der Künstler des Liedes mit der GEMA zusammenarbeitet bzw. wenn das Lied von der GEMA "geschützt" wird. Dann muss man doch Abgaben entrichten (ich habe verschiedene Tarifüberischten auf der Homepage der GEMA gefunden).
Zahlt ihr auch an die GEMA für jeden Coversong? Wenn ja, ist das eine einmalige Zahlung oder zahlt man pro Auftritt?

Es gibt doch aber auch "Freie Musik" und "GEMA-freigestellte Musik". Muss man für das Covern dieser Lieder nichts bezahlen? Gibt es eine List mit Songs, die kostenlos gecovert werden können?

Gruß
Manuel
 
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So wie ich es kenne (und wir es machen), bezahlt bei einem Auftritt der Veranstalter die GEMA-Gebühren für die Lieder, die ihr gespielt habt.
 
So wie ich es kenne (und wir es machen), bezahlt bei einem Auftritt der Veranstalter die GEMA-Gebühren für die Lieder, die ihr gespielt habt.

So sehe ich das auch. Kurz gesagt: GEMA ist Sache des Veranstalters.

Nutz' am besten die Suchfunktion zum Thema "GEMA", "Covern" etc. oder schau gleich ins Unterforum Musikbusiness und Recht. Da solltest Du fündig werden..
 
Zuletzt bearbeitet:
Knackpunkt ist, wenn Ihr neben GEMA-freien bzw. selbstgeschriebenen Sachen einen einzigen Song covert, dann kassiert die GEMA so, als hättet Ihr den ganzen Auftritt nur mit Songs dieses Komponisten bestritten. Da bekommt das Wort "Tribut" gleich eine andere Bedeutung.
 
zum verständnis:

grundsätzlich muss man sich für jede aufführung oder vervielfältigung eines werkes die erlaubnis des urhebers einholen. das sind verwertungsrechte, die jeder urheber nach dem UrhG an seinen werken besitzt. durch die mitgliedschaft bei der gema oder einer ihrer angeschlossenen verwertungsgesellschaften, lässt der urheber diese verwertungsrechte durch die gema wahrnehmen. und die räumt sie dann jedem ein, der dafür geld zahlt.

ansonsten müsste man vor einem gig zu jedem urheber rennen, von dem man einen song spielen will, und sich die erlaubnis holen. ziemlich umständlich also.
 
Ich hab mir noch niemals Gedanken gemacht, ob es jemandem Recht ist, dass ich seine Musik nachspiele. Im Gegenteil, sollte doch jeder froh darüber sein. Schließlich profitiert er doch davon, zumindest theoretisch, wenn die GEMA so arbeiten würde, wie sie sollte, und nicht das meiste ihrer Einnahmen in den Verwaltungsapparat fließen würde, als an den, dem es zusteht.
 
So sehe ich das auch. Kurz gesagt: GEMA ist Sache des Veranstalters.

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Pauschal stimmt das so nicht. GEMA ist nur Sache des Veranstalters, WENN er es gezahlt hat. Ich habe schon auf genug Veranstaltungen gespielt, da gab es die Auflage: Nur eigene nicht-GEMA gemeldete Stücke. Da kam zwischendrin auch nix vom Plattenteller. Ist bestimmt die Seltenheit, kann aber vorkommen.
 

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