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Songcover auf Youtube "legal?"

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Angusthejack
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Cover-Upload bei Youtube: Illegal oder legal?!​

Hallo, wer kennt sich aus oder weiß Bescheid ob es legal ist auf Youtube eigene Songcover zustellen.
Gibt ja etliche davon... gibt aber auch etliche spitzfindige Anwälte.
Find im ganzen Netz keine aktuelle Aussage.... von 2009 oder 2010, alles andere wäre ja wahrscheinlich dann doch schon wieder überholt....
Danke :evil:
 
Eigenschaft
 
Die steht in dem link zum Artikel von nils_k, den ich oben gepostet habe. Nicht mit Lesen aufhören, wenn der Satz anfängt mit "Wer eine legale Lösung haben möchte,...".
 
Wie siehts eig so mit Jazz-Piano Covers aus?
Also wenn ich jetzt ein aktuelles Lied nehme, es aber ziemlich verfremde (z.B. durch Jazz-Akkorde) und dann hochlade??
 
Also rein rechtlich ist es illegal ohne Anfrage jedenfalls. Aber sind wir doch mal ehrlich, in 95% der Fälle werden solche Songcover von motivierten Amateurmusikern gemacht und sind produktionstechnisch auf eben diesem Niveau.
Jeder der selbst Musik macht, schon einigermaßen erfolgreich ist empfindet dieses Nacheifern als genau das was es in Wirklichkeit ist, nämlich eine Ehre für den Künstler! Wenn die Menschen da draußen deiner Musik nacheifern und jeder auf der Welt sehen kann das es von deinem Stück mit dem Du angetreten bist schon einige Coverversionen von ambitionierten Amateuren giebt, das ist doch ein sicheres Zeichen das Du ein richtig guter Künstler bist!

Und in 95 % aller Fälle ist das genau so. In den restlichen 5% der Fälle wo der Künstler (eventuell noch recht unbekannt) Angst haben muss, das das Cover besser ist als sein Original da kann es zu Problemen kommen. Aber bitte, wer von Euch covert Zeug das er selbst 1000 Mal besser macht als der Original Act den kein Schwein kennt?

Also ist diese Frage wohl damit beantwortet, das man davon ausgehen sollte das ein Songcover eines bekannten Acts im Normalfall nicht verfolgt wird weil es unter die Kategorie "Die beste Werbung der Welt ist kostenlos" fällt! So lange der Original Act und Song öffentlich genannt wird, möchte ich den Interpreten sehen der da was gegen hat! Es gibt 1000000 Bands da draußen für die das nen Traum wäre so öffentlich gepowert zu werden!

Und sollte wirklich jemand die neuen Medien so wenig verstehen und dagegen vorgehen, dann habt ihr damit keinen Gewinn erwirtschaftet und das einzige was passiert ist eine Löschung.

LG
 
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Apocalypso, Dein Posting ist ja vernünftig, geht aber meiner Meinung nach am Problem vorbei. Ob Interpreten das gutheißen oder nicht, ist nicht so sehr die Frage. Das Problem sind meiner Meinung nach die Verwertungsgesellschaften (die die Interpreten mit der Rechtewahrnehmung beauftragt haben) und deren Streit um Werbeeinnahmen mit YouTube. Wenn die Verwertungsgesellschaften mehrmals Stress machen oder der YouTube-interne "Cover-Detektor", dann wird es YouTube nicht bei einer Löschung belassen, sondern sperrt den User und ist damit formal im Recht.

Das fände ich sehr ärgerlich, wenn man sich als Amateurband über Jahre hinweg einen eigenen YouTube-Channel aufgebaut und den Link unter seinen Fans verbreitet hat, und das ist dann alles weg - nur weil man nicht bereit war, nach den YouTube-Spielregeln zu spielen. Darum sollte man nicht allzu sorglos Sachen hochladen.
 
Apocalypso, Dein Posting ist ja vernünftig, geht aber meiner Meinung nach am Problem vorbei. Ob Interpreten das gutheißen oder nicht, ist nicht so sehr die Frage. Das Problem sind meiner Meinung nach die Verwertungsgesellschaften (die die Interpreten mit der Rechtewahrnehmung beauftragt haben) und deren Streit um Werbeeinnahmen mit YouTube. Wenn die Verwertungsgesellschaften mehrmals Stress machen oder der YouTube-interne "Cover-Detektor", dann wird es YouTube nicht bei einer Löschung belassen, sondern sperrt den User und ist damit formal im Recht.

Das fände ich sehr ärgerlich, wenn man sich als Amateurband über Jahre hinweg einen eigenen YouTube-Channel aufgebaut und den Link unter seinen Fans verbreitet hat, und das ist dann alles weg - nur weil man nicht bereit war, nach den YouTube-Spielregeln zu spielen. Darum sollte man nicht allzu sorglos Sachen hochladen.

Mein Post war eher auf die normalen Covers auf Youtube bezogen! Wo die eine kleine Asiatin U2 singt oder der Typ aus Berlin zb. nen Song von Snow Patrol um zu zeigen das er das gut singen kann. Als eigenständige Band sollte man genug eigenes Material haben bzw. halte ich es dann für angebracht bei den entsprechenden Leuten anzufragen. Denn in dem Moment wo man selbst als Künstler auffallen will (also seine eigene Band und dazu mal nen Cover einstreuen) halte ich es für angebrach die Künstler so zu behandeln wie man es auch gern hätte!

Denn ich finde in dem Moment wo man sich Sorgen über die ganzen Fans macht die man über den Youtube Link gesammelt hat ist man eine Band die richtung Semi Profi tendiert und sollte nicht mal auf die Idee kommen ein rechtlich nicht abgesichertes Produkt auf den Weg zu bringen!

Für alle anderen nicht komerziellen Hobby Sänger,Pianisten,Gitarristen etc. würde ich sagen ist das gesetzlich sicher auch illegal, aber das da jemals ein Hahn nach gekräht hätte in den letzten Jahren ist mir nicht zu Ohren gekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr macht hier einem ja echt Angst :(
Bin kurz davor meine gesamten Gitarren-Covers von meinem youtube-channel zu löschen....
 
Zuletzt bearbeitet:
sorgen muss man sich in der praxis nur um die sperrung des eigenene accounts machen, aber solange du nicht viele millionen klicks hast, ist auch das sehr unwahrscheinlich.

die GEMA hat ja zuletzt auch geschrieben, dass sie gar nicht gegen alle videos vorgehen will:
"Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet."

dennoch sollte man sich bewusst sein und im hinterkopf behalten, dass man mit einem cover gegen die nutzungsbedingungen und das urheberrecht verstößt.
 
Hallo, youtube und Gemma haben zurzeit sich dafür geeinigt, dass amateur cover videos noch "geduldet" werden.
Daher werden auch die meisten cover songs auf youtube nicht gelöscht.


Auf *Link entfernt* werden viele Cover Songs und Videos von youtube auch gesammelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich mir Deine bisherigen Posts anschaue, beschleicht mich das Gefühl, dass Du hier nur Werbung für die von Dir genannte Webseite machen willst. Diese Form der Werbung wird hier nicht so gern gesehen. Vor allem dann nicht, wenn sie so gar nicht zu Thema passt wie in diesem Fall. Nur ein freundlicher Hinweis. Gemma lieber einen (You)Tube zusammen trinken. ;)
 
Auf *Link entfernt* werden viele Cover Songs und Videos von youtube auch gesammelt.

werden da nicht unter Umständen Leistungsschutzrechte verletzt, wenn der Betreiber einer Webseite Coversongs von anderen Portalen kopiert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
werden da nicht unter Umständen Leistungsschutzrechte verletzt, wenn der Betreiber einer Webseite Coversongs von anderen Portalen kopiert?

Wenn ich's richtig sehe, werden die Videos nicht kopiert, sondern die Webseite bindet lediglich YouTube-Videos ein. Und das ist erlaubt. Will ein Eigentümer eines Clips nicht, dass seine Videos anderswo eingebunden werden, kann er die entsprechende Option in seinem YouTube-Konto deaktivieren.
 
... die Webseite bindet lediglich YouTube-Videos ein. Und das ist erlaubt.
Hm ... das würde ich so nicht unterschreiben.

Eingebundene Bilder/Videos sind Zitate, diese bedürfen grundsätzlich einer korrekten Quellenangabe (Name des Urhebers etc.)
Abseits einer wissenschaftlichen Umgebung bedürfen Groß-Zitate (= ganze Werke, eben ein ganzes Bild oder ein ganzes Video) zudem einer Nutzungserlaubnis zur Wiederveröffentlichung.
Darüber hinaus ist das Einbinden von illegalen Dingen ebenfalls illegal (-> Störerhaftung, Verbreiterhaftung).

(zur Sicherheit: dies ist keine juristisch fundierte Aussage oder gar Rechtsberatung, sondern meine Laienmeinung, über lange Zeit zusammengesucht/angelesen zB. in wikipedia)

Ein pauschales "das Einbinden ist erlaubt" halte ich daher für bedenklich.
Besser ist da ein "Hände weg von fremden Dingen" ... dann ist man auf der sicheren Seite :)


 
Hm ... das würde ich so nicht unterschreiben.

Eingebundene Bilder/Videos sind Zitate, diese bedürfen grundsätzlich einer korrekten Quellenangabe (Name des Urhebers etc.)
Abseits einer wissenschaftlichen Umgebung bedürfen Groß-Zitate (= ganze Werke, eben ein ganzes Bild oder ein ganzes Video) zudem einer Nutzungserlaubnis zur Wiederveröffentlichung.
Darüber hinaus ist das Einbinden von illegalen Dingen ebenfalls illegal (-> Störerhaftung, Verbreiterhaftung).

(zur Sicherheit: dies ist keine juristisch fundierte Aussage oder gar Rechtsberatung, sondern meine Laienmeinung, über lange Zeit zusammengesucht/angelesen zB. in wikipedia)

Ein pauschales "das Einbinden ist erlaubt" halte ich daher für bedenklich.
Besser ist da ein "Hände weg von fremden Dingen" ... dann ist man auf der sicheren Seite :)



Etwas Illegales einbinden ist illegal - damit hast Du natürlich recht. Sonst wäre eine neue Art der Content-Wäsche erfunden. :D

Mir ging's jetzt aber darum, ob das Einbinden von legalen YouTube-Videos grundsätzlich erlaubt ist. Da YouTube unter jedem Video direkt den Code zum Einbetten in eine externe Homepage angibt, war ich davon ausgegangen, dass es erlaubt sein sollte. Auch die Musiker-Board Software erlaubt es, YouTube-Videos einzubetten. Und hier ist man in Urheberrechtsfragen recht vorsichtig.

Das sind alles Indizien, aber keine Beweise - muss ich zugeben. Also habe ich in die YouTube Nutzungsbedingungen geschaut und diesen Passus gefunden:
Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein.
Nach dieser Formulierung sieht es für mich so aus, als wäre das Einbinden auf kommerziellen Seiten tatsächlich nicht gestattet, wenn's zuvor nicht genehmigt wurde. Also, in dem Moment, wo man Werbebanner schaltet, sollte man vorher bei YouTube anklopfen.
Ist ja auch verständlich: Sollte YouTube irgendwann einmal für Gema-Material einen Obolus pro gespieltem Clip bezahlen müssen, fänd man es vermutlich nicht mehr so praktisch, wenn Videos auf anderen Webseiten eingebetten wären und so Kosten verursachen ohne Werbeeinnahmen zu generieren.
 
einbetten ist generell heikel.

wenn der seitenbetreiber ein offensichtlich urheberrechtswidrig eingestelltes video auf seiner seite einbettet (und das ist ja das gesamte GEMA-repertoire), gilt die mitstörerhaftung, siehe LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09.

rechtzweinull.de: Video Embedding & Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten

theoretisch kann man also belangt werden, dessen sollte man sich bewusst sein.

dazu kommt noch was OfferusX geschrieben hat, wenn youtube das mitbekommt ist auf solchen seiten eh schicht im schacht.
 
Wenn man die Band anschreibt, deren Cover man in Youtube stellen möchte ( eine ohne Label ) und die das "OK" dafür gibt, ist das denn wieder legal oder bedeutet so eine Zusage nichts?

Was ich mir vorstellen kann, ist das es Probleme gibt, wenn der Originale Song als Backing Track läuft, aber viele nehmen ja nur die Percussion/Bass Spur aus Guitarpro/Tuxguitar und spielen die Gitarrenlinie dazu.
 
Wenn man die Band anschreibt, deren Cover man in Youtube stellen möchte ( eine ohne Label ) und die das "OK" dafür gibt, ist das denn wieder legal oder bedeutet so eine Zusage nichts?
an allem was man bei youtube hochladen will benötigt man die nutzungsrechte. will man fremdes material hochladen benötigt man diese nutzungsrechte von den inhabern der nutzungsrechte.

was bei der GEMA-anmeldung passiert ist, dass die urheber ihre nutzungsrechte an die GEMA abgeben. urheber die bei der GEMA mitglied sind, können einem also gar nicht die nutzungsrechte geben, das kann nur die GEMA.

das mit dem anfragen funktioniert also nur bei urhebern, die ihre nutzungsrechte nicht an die GEMA abgegeben haben.
aber ganz davon abgesehen ist es mehr als unwahrscheinlich, dass man eine antwort erhält, wenn man sich wegen eines youtube-videos an den urheber oder seinen verlag wendet.

einen ähnlichen fall hab ich erst vor ein paar tagen in einem anderen forum erläutert: culcha candela und alba berlin
 
Es ist nach wie vor illegal.. nur ob sich da jemand beschwert - die andere Sache.

Übrigens sind auch Play-Alongs oder How-To Videos illegal.. mir wurde ein Video, in dem ich zeigte, wie man Size Queen von Kyuss spielt, gesperrt, obwohl ich das Ganze bereits ein zweites Mal ohne Backing-Track gemacht hatte. Verstieß laut Youtube gegen die Richtlinien und wurde letztendlich deaktiviert.
 
ein Video, in dem ich zeigte, wie man Size Queen von Kyuss spielt, gesperrt, obwohl ich das Ganze bereits ein zweites Mal ohne Backing-Track gemacht hatte.

Beim Urheberrecht geht es auch nicht darum, welche Aufnahme verwendet wird. Beim Urheberrecht wird die Komposition geschützt. Selbst mit einem Video, in dem Du gänzlich ohne Instrument nur die Melodie pfeifst, verletzt Du die Urheberrechte der Komponisten, wenn Du das auf YouTube hochlädst.

Wenn man auch noch die Originalaufnahmen verwendet, verletzt man nicht nur das Urheberrecht des Komponisten, sondern die Leistungsschutzrechte der Musiker, die das ganze eingespielt haben. Ist also was anderes (aber nach YouTube-Nutzungsbedingungen genauso illegal, das hochzuladen).
 
Wobei ich dennoch überrascht bin, dass das VIdeo von SuizidKoken gelöscht wurde. Dass das illegal ist, ist mir schon bewusst, aber ich hätte gedacht, dass bei sowas alle Betroffen beide Augen zudrücken. Weil da würde man ja gar nicht hinterherkommen mit dem löschen... Vor allem bei einer Band wie Kyuss. Die Frage ist, von wem das ausging. YouTube selbst wird wohl kaum nach dieser Art von Urherberrechtsverletzungen suchen (sondern wenn, dann eben eher nach Originalliedern), also würde das wohl eher vom Rechteinhaber ausgehen. Und dass die GEMA nun gerade nach Kyuss sucht...?
 

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