Tonsatz: kurze Frage zum Parallelverbot

M
Moin95
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
21.05.24
Registriert
28.03.16
Beiträge
13
Kekse
262
Hallo Leute,

bin gerade mit dem Tonsatz beschaeftigt, geht eigentlich ganz gut. Habe jedoch eine Frage zum Parallelverbot:
Man sollte es vermeiden, in Primen, Quinten, Oktaven parallel fortzuschreiten, also im nächsten Schritt wieder den selben Abstand zu haben.
Ist denn auch verboten, aus einem dieser Intervalle in ein anderes dieser problematischen Intervalle zu wechseln?
Also dürfte ich z.B. einen Oktavabstand in einem Schritt zu einer Quinte machen? Danke für eine Antwort.
 
Eigenschaft
 
Verboten, dürfen, erlaubt? Wir reden noch von Musik und komponieren oder? :weird: Ich verstehe nichts von Harmonielehre und noch weniger von Komponieren, aber von Verboten habe ich noch nie gehört. Es mögen wohl Empfehlungen sein, die auf Erfahrungen beruhen, aber mehr auch nicht. Manche Intervalle werden eben von vielen Menschen als schräg oder schief oder was auch immer empfunden und es wird deswegen empfohlen sie zu vermeiden. Aber wenn du meinst es passt und muss deiner Meinung so sein, dann mach es. Den Straftabetand der physischen und seelischen Körperverletzung wird es wohl nicht erfüllen, denn nur dann könnt man von "verboten", "dürfe" und "erlaubt" sprechen. ;)
 
Das war nun zwar nett gemeint, aber im Sinne des Tonsatzes nicht sehr hilfreich ... ;-)
In der klassischen Harmonielehre wird tatsächlich von "Verboten" gesprochen, wenn auch nicht im juristischen Sinne.
(Manchmal aber durchaus real: Papst Johannes XXII hatte 1322 die damalige "ars nova" in einer Bulle aus der Kirche verbannt)

Von einer Oktave auf eine Quinte zu wechseln ist mir jetzt nicht als prinzipiell böse bekannt.
Man muß u.U. aufpassen, ob man sich damit bei mehreren Stimmen keine "verdeckten" Parallelen einfängt, aber da sind verschiedene Leute auch verschieden streng.
Im frühen Mittelalter gab's hierbei teils wenig Gnade, heute sind wir da zugänglicher ...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Hallo!

Habe vor langer Zeit im Tonsatz gelernt, dass parallele Quinten zu vermeiden sind, weil sie nicht gut klingen. Andererseits habe ich aber auch schon erlebt, dass sie bewusst als Stilmittel verwendet werden ...

Gruß, Christoph
 
Das sog. "Parallelenverbot" gehört in den Bereich der Stimmführungsregeln für den strengen vierstimmigen Choral-Satz der Zeit von J.S. Bach. Ich würde daher auch eher von einer "Regel" reden als von einem "Verbot".
Der Hintergrund dazu dazu ist, dass im konkreten Kontext eines solchen Satzes vor allem die "offenen Parallelen" wirklich schlecht klingen, da sie die Eigenständigkeit der betreffenden Stimmen (besonders auffällig bei den Außenstimmen, also Sopran und Bass) aufheben und eben diese Stelle abrupt klanglich regelrecht einbricht und insofern einfach nicht schön und vor allem in diesem Kontext unpassend klingt.
In sehr geschickt arrangierten Sätzen kann es zwar gelingen, eine solche Parallele unauffällig klingen zu lassen. Da das aber fast nie gelingt, kam es zu dieser Regel für diesen "klassischen" vierstimmigen Choralsatz.

In einem anderen Kontext kann diese Regel zwar auch hilfreich sein, in wieder anderen Zusammenhängen und Stilen ist sie praktisch belanglos und gelegentlich sind gerade die Parallelen das bestimmende Merkmal schlechthin, zum Beispiel im mittelalterlichen Quintorganum, das nur aus einer in Quintparallelen gesungen Melodielinie besteht (https://de.wikipedia.org/wiki/Quintorganum).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Hallo Leute,
Ist denn auch verboten, aus einem dieser Intervalle in ein anderes dieser problematischen Intervalle zu wechseln?
Also dürfte ich z.B. einen Oktavabstand in einem Schritt zu einer Quinte machen? Danke für eine Antwort.

Erste und einfache Antwort: Ja, das darfst Du - immer. Zwei Beispiele aus dem EG (evangelisches Kirchengesangsbuch): Im EG 13 "Tochter Zion" von G.F.Händel, T. 5+6 gehen S+A 5->8->5; Nr. 29/3.Teil, T.2, T+B gehen 5->8->5, und zweite Zeile gehen T+B 5->8->5->8->5->8. Das sind die beiden ersten 4-stimmigen Sätze im EG ... vermutlich findet man sowas in fast jedem.
Bei einer Sequenz ist so eine 5->8->5->8->...-Fortschreitung fast zwangsläufig.

Zweite und ein wenig komische Antwort: Im "Schul-Tonsatz", wie er (auch historisch etwa im 18.Jh.) gelehrt und bei Prüfungen verlangt wird, ist eine "eingesprungene Quint" "verboten" (wenn der Prüfer sie findet). "Eingesprungen" heißt, dass beide Stimmen in derselben Richtung zur Quint hingehen ... Diether de la Motte hat nachgewiesen, dass dieser Regel historisch nie irgendein Komponist gefolgt ist ... aber das hat die Schulregelerfinder nicht davon abgehalten, zu glauben, dass ...

Hallo Leute,
Man sollte es vermeiden, in Primen, Quinten, Oktaven parallel fortzuschreiten, also im nächsten Schritt wieder den selben Abstand zu haben.
Zur Klarstellung: Wenn beide Stimmen sich nicht bewegen, dann darf schon Quint auf Quint folgen - siehe etwas das Händel-Beispiel T.9. Das zählt also nicht als Parallelfortschreitung.

Und zur "Begründung" dieses Verbots: Die Sache mit dem "Stimmen eigenständig" ist im Nachhinein verbrochener Argumentationsblödsinn - nach dieser Hypothese müssten auch Quartenparallelen verboten sein. Man kann das Entstehen dieses Ansicht eigentlich nur als historische Tatsache ansehen, ohne es zu begründen (obwohl es, nach de la Motte, analoge Effekte etwa am Ende der Hochromantik gibt, wo auch bestimmte Akkorde "verschwinden" - darüber lässt sich aber sicher lang und breit diskutieren ...).

H.M.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Verboten, dürfen, erlaubt? Wir reden noch von Musik und komponieren oder? :weird: Ich verstehe nichts von Harmonielehre und noch weniger von Komponieren, aber von Verboten habe ich noch nie gehört. Es mögen wohl Empfehlungen sein, die auf Erfahrungen beruhen, aber mehr auch nicht. Manche Intervalle werden eben von vielen Menschen als schräg oder schief oder was auch immer empfunden und es wird deswegen empfohlen sie zu vermeiden. Aber wenn du meinst es passt und muss deiner Meinung so sein, dann mach es. Den Straftabetand der physischen und seelischen Körperverletzung wird es wohl nicht erfüllen, denn nur dann könnt man von "verboten", "dürfe" und "erlaubt" sprechen. ;)
Das kann man so sehen, wenn er für sich privat irgendwie vor sich hin komponiert.

Er könnte aber auch an einer Hausaufgabe sitzen und einen entsprechend verqueren Lehrer/Prüfer haben, dann führt das zwangsläufig zu : Setzen, Sechs
...gibt Bereiche, da ist Kreativität tödlich...
 
Hallo Leute,

erstmal danke für die Antworten, besonders für die Fallbeispiele, die helfen mir enorm weiter.
Zu meinem Hintergrund/ zur Info: Es handelt sich um die Vorbereitung zur Aufnahmeprüfung in Komposition. Ich hatte mehrere Jahre Unterricht in Komposition und ca. 22 Jahre Klaviererfahrung (bin jetzt 31).
Wurde vor sechs Jahren mit meiner "Mappe" zur Aufnahmeprüfung eingeladen, habe mich dann aber für ein Medizinstudium entschieden (leider ?), das ich demnächst abschließen werde. Warum erzähle ich das? Weil sich in den letzten Jahren Einiges verändert hat: Es gibt inzwischen auch einen Bachelor/Master Komposition im Fernstudium, auch in Filmmusik (siehe z.B. Berklee College in USA, oder musicube academy in Bonn).
In Berlin kann man Komposition sowohl an der UDK als auch HFM sogar in Teilzeit studieren, was es vor acht Jahren noch nicht gab. Daher ist es auch berufsbegleitend machbar. Falls jemand sich (wie ich) auch für etwas anderes entschieden hatte, das einen sicheren Job und Einkommen bringt, hat eventuell jetzt die Möglichkeit, die Musik noch nachzuholen. Für mich wäre es ein Traum, den ich seit ca. 16 Jahren verfolge.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Und zur "Begründung" dieses Verbots: Die Sache mit dem "Stimmen eigenständig" ist im Nachhinein verbrochener Argumentationsblödsinn - nach dieser Hypothese müssten auch Quartenparallelen verboten sein..

Die Argumentation ist ja, dass genau diese Intervalle - Primen, Oktaven, Quinten - mehr verschmelzen als alle anderen.
 
Ja, ist sie. Nur ist das erstens historisch m.W. unbelegt (erst lange, nachdem das Verbot aufkam, kam die Argumentation auf); und zweitens sind Quarten verschmelzungsmäßig nicht sehr unterscheidbar von Quinten, weil alle Instrumente und SIngstimmen Oktavobertöne haben und daher bei jeder Quart auch eine Quint mitklingt - trotzdem gibt's kein Quartparallelverbot. Aber egal - im Schulharmoniesatz muss man sich dran halten, in allen anderen Situationen kann man anch anderen Aspekten entscheiden.

H.M.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben