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Black2007
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Hallo,
ich möchte hier einmal ein etwas kritischeres Thema anpacken. Ich wende mich bewusst an dieses Forum, da dies ein Technik übergreifendes Thema ist.
a)
Da es immer populärer wird Beamer mit einfachen Animationen als LaserSimulator zu verwenden (was ich übrigens auch tue) habe ich mich mal gefragt, wie sieht es hier eigentlich mit der Laserklasse aus? Ab wie viel ANSI-Lumen muss ich aufpassen, dass ich nicht bei einem Beamer genauso einen Schaden davontrage, wie bei einem richtigen Laser.
Die Frage kommt daher, da ich mittlerweile für meine VAs an Beamer kommen würde, welche >4000 ANSI-Lumen haben und ich trotzdem keinen LaserSchutzbeauftragten, TÜV, etc... benötigen möchte - bzw. Schwierigkeiten bekomme.
Exkurs:
Ich habe vor einiger Zeit einen mir bekannten Fachmann gefragt, warum denn auf den neuen LED-Taschenlampen ein Laserschutzzeichen mit Klassifizierung aufgedruckt wird (z.B. Klasse 1) - eine LED ist ja schließlich kein Laser.
Er meinte dazu: "Prinzipiell ist es bei den Laserschutzklassen egal von welcher Lichtquelle das Licht erzeugt wird. Es kommt lediglich auf die Leistung an, welche das Auge abbekommt."
Laut dieser Aussage, würde z.B. auch eine Entladungslampe einer Wackellampe ab einer gewissen Leistung unter diese Vorschriften fallen - sowohl auch die Beamer.
b)
Neben der Vermutung, dass Beamer sowieso unter die Laserschutzvorschriften fallen, wäre schon mal die generelle Frage, ob es noch extra Vorschriften für den Betrieb von Beamern bei Veranstaltungen gibt?
Ich habe mal ein Musical besucht, wo die Kulisse an der Bühnenrückwand per Beamer projiziert wurde. Da diese Beamer meist auch nicht gerade Lichtschwach auf der Brust sind, vermute ich, dass es auch hier Vorschriften geben könnte, zwecks Augenschutz etc...
c)
Um wieder auf die Entladungslampen Thematik zurückzukommen:
Ab welcher Leistung z.B. einer Entladungslampe darf ich nicht mehr ins Publikum strahlen?
Movingheads haben eine über 500Watt starke Entladungslampe drin - Skybeamer haben eine 2kW Entladungslampe (wo es auch gewisse Vorschriften zur Aufstellung, damit keiner Reinblicken kann, gibt - weiß nur nicht wo...). Wo ist hier die Grenze gezogen? Wo steht das?
Zusammenfassung:
Gibt es bereits Vorschriften zur Errichtung von Beamern bei VAs? Oder unter welchen Lampentyp fallen Beamer (Laser, Skybeamer, Movingheads)? Und ab welchen Lichtleistungen darf ich nicht mehr bei einem gewissen Abstand und Haze nicht mehr ins Publikum strahlen (zumal ja der Lichtkegel größer wird - wie bei Movingheads)?
Und wo finde ich hierfür rechtliche Belege (BGV-Vorschriften etc...)?
Soweit einmal meine Fragen und Vermutungen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da konkret weiterhelfen (nicht nur mit Antwort: "Das ist eine Grauzone").
Vielen Dank bereits im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
Black2007
ich möchte hier einmal ein etwas kritischeres Thema anpacken. Ich wende mich bewusst an dieses Forum, da dies ein Technik übergreifendes Thema ist.
a)
Da es immer populärer wird Beamer mit einfachen Animationen als LaserSimulator zu verwenden (was ich übrigens auch tue) habe ich mich mal gefragt, wie sieht es hier eigentlich mit der Laserklasse aus? Ab wie viel ANSI-Lumen muss ich aufpassen, dass ich nicht bei einem Beamer genauso einen Schaden davontrage, wie bei einem richtigen Laser.
Die Frage kommt daher, da ich mittlerweile für meine VAs an Beamer kommen würde, welche >4000 ANSI-Lumen haben und ich trotzdem keinen LaserSchutzbeauftragten, TÜV, etc... benötigen möchte - bzw. Schwierigkeiten bekomme.
Exkurs:
Ich habe vor einiger Zeit einen mir bekannten Fachmann gefragt, warum denn auf den neuen LED-Taschenlampen ein Laserschutzzeichen mit Klassifizierung aufgedruckt wird (z.B. Klasse 1) - eine LED ist ja schließlich kein Laser.
Er meinte dazu: "Prinzipiell ist es bei den Laserschutzklassen egal von welcher Lichtquelle das Licht erzeugt wird. Es kommt lediglich auf die Leistung an, welche das Auge abbekommt."
Laut dieser Aussage, würde z.B. auch eine Entladungslampe einer Wackellampe ab einer gewissen Leistung unter diese Vorschriften fallen - sowohl auch die Beamer.
b)
Neben der Vermutung, dass Beamer sowieso unter die Laserschutzvorschriften fallen, wäre schon mal die generelle Frage, ob es noch extra Vorschriften für den Betrieb von Beamern bei Veranstaltungen gibt?
Ich habe mal ein Musical besucht, wo die Kulisse an der Bühnenrückwand per Beamer projiziert wurde. Da diese Beamer meist auch nicht gerade Lichtschwach auf der Brust sind, vermute ich, dass es auch hier Vorschriften geben könnte, zwecks Augenschutz etc...
c)
Um wieder auf die Entladungslampen Thematik zurückzukommen:
Ab welcher Leistung z.B. einer Entladungslampe darf ich nicht mehr ins Publikum strahlen?
Movingheads haben eine über 500Watt starke Entladungslampe drin - Skybeamer haben eine 2kW Entladungslampe (wo es auch gewisse Vorschriften zur Aufstellung, damit keiner Reinblicken kann, gibt - weiß nur nicht wo...). Wo ist hier die Grenze gezogen? Wo steht das?
Zusammenfassung:
Gibt es bereits Vorschriften zur Errichtung von Beamern bei VAs? Oder unter welchen Lampentyp fallen Beamer (Laser, Skybeamer, Movingheads)? Und ab welchen Lichtleistungen darf ich nicht mehr bei einem gewissen Abstand und Haze nicht mehr ins Publikum strahlen (zumal ja der Lichtkegel größer wird - wie bei Movingheads)?
Und wo finde ich hierfür rechtliche Belege (BGV-Vorschriften etc...)?
Soweit einmal meine Fragen und Vermutungen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da konkret weiterhelfen (nicht nur mit Antwort: "Das ist eine Grauzone").
Vielen Dank bereits im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
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