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Verwertungsrechte etc Komposition für Imagefilm

E
Eiko
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Hallo erstmal

Ich benötige ein paar Infos zu folgender Angelegenheit:

Nehmen wir an, man wird beauftragt, für einen kurzen Imagefilm einen kleinen Soundtrack zu schreiben. Das ganze bliebe GEMA-frei.
Nun sollte sich das ganze so gestalten, dass dem Auftraggeber die Verwertungsrechte an der Musik für eben diesen Film übertragen würden, für jede weitere Verwendung der Musik sollte neu verhandelt werden. Das Urheberrecht bliebe beim Komponisten.

Frage 1: Ist das so in etwa Usus, bzw was ist bei solchen Auftragsarbeiten üblich?

Frage 2: Wie könnte das dann in der Praxis aussehen? Würde es evtl. genügen, wenn man die Bedingungen, unter denen die Arbeit zustande gekommen ist, mit in die Rechnung schriebe? Oder sollte man eigens einen Vertrag dafür aufsetzen?

Frage 3: Wenn Vertrag, gäbe es irgendwo im Netz entsprechende Beispielverträge, die man dann ggf. noch auf den eigenen Bedürfnisse anpassen könnte?

Wäre toll, wenn die "alten Hasen" hier auf dem Board mir da etwas Input geben könnten. Das sind Fragen, die mich rein interessehalber brennend interessieren ;)

Schon mal im Voraus ein Dankeschön

Ein schönes Wochenende allerseits!

Eiko
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Huch, noch niemand? Oder bin ich nur zu ungeduldig? Vielleicht findet sich ja noch ein auf diesem Gebiet Erfahrener (oder eine Erfahrene)!
Die Fragen plagen mich nämlich schon sehr :)
Danke schonmal im Voraus!
 
Das von Dir beschriebene Vorgehen ist völlig üblich.

Für die Nutzungsrechte wird in der Regel ein Vertrag aufgesetzt, auf der Rechnung ist zu wenig Platz. ;-)

Nach Musterverträgen kannst Du mal versuchen zu googlen (vielleicht "Mustervertrag Lizenz Filmmusik" und Varianten).
Aber im Grunde kann der Komponist in Deinem fiktiven Fall doch auch selbst aufschreiben, was ihm dabei wichtig ist, und das unterschreiben dann beide Seiten.
 
ich würde bei so etwas (wenn ernsthafte Ambitionen dahinter stehen und du deine Arbeit auch in einem grösseren Umfeld erfolgversprechend einstufst) immer jemanden konsultieren, der sich damit auskennt. Sprich Anwalt mit entsprechender Erfahrung.
Die Jungs (und Mädels) nehmen gutes Geld, aber im Fall des Falles bist du froh...

cheers, Tom
 
Aber im Grunde kann der Komponist in Deinem fiktiven Fall doch auch selbst aufschreiben, was ihm dabei wichtig ist, und das unterschreiben dann beide Seiten.

Hi Junx, danke für die Antworten. Ja, so wie Beyme das hier dargestellt hat, würde es der fiktive Komponist in meinem absolut fiktiven Fall wohl auch handhaben... :)
 

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