• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Vorausgaben bei GbR-Anmeldung

  • Ersteller Dr.Groove
  • Erstellt am
D
Dr.Groove
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.06.17
Registriert
18.01.15
Beiträge
9
Kekse
0
Liebe Foren-Mitglieder!

Sicherlich sind Fälle wie der folgende denkbar: Eine Band beginnt in jungen Jahren ganz unbedarft Musik zu machen, einige Konzerte zu spielen, Einnahmen und Ausgaben zu haben. Das ganze allerdings auf einem Niveau, auf dem keiner der Bandmitglieder Geld aus der Band verdient, sondern alle Einnahmen sofort in die Band reinvestiert werden. Im Gegenteil - einige der Bandmitglieder haben nicht unerhebliche Summen in die Ausstattung der Band investiert, sodass die Gesellschaft im Prinzip schulden gegenüber ihren Gesellschaftern hat.
Auf eine Meldung beim Finanzamt und eine vernünftige Buchführung wurde deshalb verzichtet. (ob das ein Fehler war, soll an dieser Stelle bitte nicht ausführlich zur Diskussion stehen ;) )

Nun möchte die Band sich beim Finanzamt melden, um vernünftige Rechnungen stellen zu können und die Möglichkeit zu erhalten, mittelfristig ordnungsgemäße Einnahmen zu erzielen.

Wie werden Geschäftsvorfälle vor der offiziellen Anmeldung behandelt? Ist es möglich, dass die privaten Investitionen der Bandmitglieder in die Band mit in die Berechnung der Steuerlast einfließen, auch wenn bei vorherigen Geschäften nicht auf eine saubere Form geachtet wurde? (Private Rechnungsanschrift ohne Verweis auf GbR, Gagen in bar ohne Beleg etc.) Gibt es eine bestimmte Zeitgrenze, bis zu der rückwirkend Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt werden müssen/dürfen?
Es wäre ja schade, wenn der Band Gewinne unterstellt werden, die gar nicht stattfinden, weil es eine Schuldenlast zu tilgen gilt.

Beste Grüße!
 
Eigenschaft
 
wenn es sich um Summen handelt, die wirklich relevant sind, dann geht man zu einem Steuerberater, der sich mit sowas auskennt!
Beratung kann man steuerlich geltend machen.
 
Das klingt nicht so kompliziert. Das Equipment könnte ja - so denke ich mir - mit dem Restwert als Betriebsvermögen in die GbR eingebracht werden und wird künftig ganz normal abgeschrieben, was also den Gewinn mindert. Zumindest für die Zukunft. Der Wertverlust der Vorjahre wäre allerdings verloren, dafür fällt mir keine Lösung ein.

Wenn es gewünscht ist, dass jeweils immer nur das eine Bandmitglied entlastet wird, dass damals die Investition getätigt hat, kann man das als "Sonderbetriebsvermögen" deklarieren. Den Hinweis habe ich hier früher selbst im Board bekommen, habe mich dann mit Google und Gesetzestexten ins Thema reingekniet, war Gold wert.
 
Danke euch beiden!
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben