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Wer übernimmt die GEMA beim DJ-Auftritt?

  • Ersteller lukassaku
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lukassaku
lukassaku
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Gema. Wer übernimmt die Kosten hierfür bei einer reltaiv großen Veranstaltung (ca. 500 Personen), die allerdings nicht öffentlich ist (also es gibt eien Gästeliste)?
Der DJ oder der Veranstalter? Und wie hoch ist diese in der Regel?

Gruß Lukas
 
Eigenschaft
 
Generell ist der Veranstalter zuständig.

Er hat mit der GEMA zu verhandeln und über die Bands/DJs eine Liste der aufgeführten songs zu melden.
Gleichfalls hat er der GEMA gegenüber den Charakter der Veranstaltung darzustellen und über die Einstufung der Veranstaltung zu verhandeln. Das hängt auch davon ab, ob Eintritt oder einen Konstenbeitrag verlangt wird, ob die Veranstaltung öffentlich ist und wie bei einer nicht-öffentlichen Veranstaltung sichergestellt werden kann, dass nur geladene Gäste kommen etc.

Andere Kriterien hängen von der Personenzahl, der Räume und weiterem ab - da kann man pauschal keine Aussagen darüber treffen.

Ein Besuch der WEB-Site der GEMA zur ersten Orientierung (dort gibt es dann dementsprechende Vordrucke mit dezidierten Angaben) und ein nachfolgendes Gespräch mit der GEMA - die durchaus zu differenzieren weiß zwischen verschiedenen Veranstaltungsformen (wie beispielsweise einer Hochzeit, einem großen Geburtstag, Jubiläum etc.) - schafft Klärung und Sicherheit.

x-Riff
 
Schließe mich da nur an.
Bei Feiern im Privaten Bereich bzw auch öffentlichen Bereich zahlt der Veranstalter.
Beim Saal oder Freizeitheim was man als location mieten kann ist es oft schon im Mietpreis enthalten da der Besitzer der Örtlichkeit dieses schon pauschal bezahlt.
Alle anderen Veranstaltungen muss sich der Veranstalter bei der Gema melden wo in den meisten Fällen er einen Pauschalvertrag bekommt. Ansonsten genau nachlesen auf der homepage der Gema
 

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