1@Beyme: die "Künstlerangabe" zahlt nicht der Künstler, sondern der Veranstalter. Diese Abgabe fließt in die Künstlersozialkasse die für verarmte bzw. niedrigverrentete Künstler eine Grundsicherung darstellt. Wer dieselbe Abgabe noch verweigern, verschleiern, oder hinterziehen will bzw. sich drüber beschwert, hat ein massives Problem mit seiner sozialen Kompetenz.
Es geht hier in erster Linie um die doppelte Abgabepflicht. Wenn Unternehmer A (Verwerter) die KünstlerGbR B (Band) beauftragt, zahlt Unternehmer A Abgaben auf die Gage (derzeit in Höhe von 3,9% der Nettogage). Nun zahlt die KünstlerGbR B (Band) an die freischaffenden bzw. selbstständigen Künstler C bis F jeweils ihre Gage, wo ebenfalls die Künstlersozialabgabe (3,9% der Nettogage) an die KSK anzuführen ist. Der an die Künstler gezahlte betrag ist nun also doppelt berechnet worden.
Interessant dabei: Es ist unerheblich, wie sich der an den Künstler ausgezahlte Betrag zusammensetzt.
"Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte ( z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen ) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten.
Nicht abgabepflichtig sind:
* Zahlungen an juristische Personen
* die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer,
* steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reise- und Bewirtungskosten)
* Entgelte, die im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 1.848 EUR jährlich (ab 2007: 2.100 EUR jährlich) steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind ( § 3 Nr. 26 EStG)." --
Quelle
Auch sehr interessant ist, daß es unerheblich ist, ob der Künstler selber der KSK angehört und dort Leistungen in Anspruch nehmen kann, oder nicht.
2: Wenn der Eine oder Andere Poster wirklich Profi ist, sollte er seine Abrechnungen tunlichst seinem Management oder Steuerberater überlassen. Alle anderen sind und bleiben Hobbymusiker die sich wichtigtuerisch als Pseudo-Profis gerieren und ebenso "wichtige" Scheinprobleme diskutieren. Tatsache ist, dass eine Hobbyaufführung nicht durch eine "Gage" entlohnt wird, sondern mit einer Aufwandspauschale honoriert wird, die erst durch eine etwaige Regelmässigkeit und dadurch existenssichernd, steuerpflichtig wird. Die existenssichernde Relevanz wird in verschiedenen Kommunen und Bundesländern unterschiedlich interpretiert. So z.B. in Frankfurt am Main mit ca 10.000 Euro p.A.(Warenkorb Berechnung) Das Heißt: wenn man in FFM seine Steuererklärung unter diesem Satz abgibt wird das Gerwerbe von Amts wegen als Hobby eingestuft und ist damit nichtig!
Ein Veranstalter der von einer Hobby-Band eine Rechnung mit ausgewiesener Ust./Mwst. fordert ist unseriös, es sei denn man hat sich ihm gegenüber als Profi dargestellt. Dann ist man aber auch selbst Schuld. In allen anderen Fällen reicht eine entsprechende Quittung oder eine Rechnung mit dem Hinweis: "als Hobby-Band sind wir nicht Ust./Mwsteuerpflichtig.
Kleiner Tip: ich selbst habe meinen Wohnsitz in Frankreich und spiele sehr häufig in Deutschland. Wenn ein Veranstalter von mir eine entsprechende Rechnung haben will, dann weise ich ihn auf meinen Wohnsitz hin und schwuppdiwupp ist davon keine Rede mehr, denn die Ausländersteuer ist wesentlich höher als die Verrechnung der Umsatz/Mehrwertsteuer.
Das ist, mit verlaub, unsinn. Di USt muß dann angegeben werden, wenn sie seitens des Rechnungsempfängers gezahlt wird. Nur das zählt, nix anderes. Selbst wenn ein Privatmann p.A. über 100.000 Euronen auf seiner Steuererklärung stehen hat, ist er dadurch nicht USt-Abgabepflichtig (und auch nciht Vorsteuerabzugsberechtigt). Die von Dir angesprochene Kleinunternehmerregelung zur befreiung von der USt tritt in einigen Finanzbezirken überdies nur auf Antrag in Kraft. (Daß dies in FFM anders sein soll wage ich sogar zu bezweifeln, da sich für den Unternehmer einiges Ändert, wenn er Vorsteuerabzugsberechtigt ist, oder nicht. Das lässt sich nicht so einfach nachträglich für das vergangene Wirtschaftsjahr ändern. Alleine die Fakturierung und Buchhaltung ist eine ganz andere. So ein Automat würde in purem Buchhaltungsaufwand und mitunter recht hohen Rückzahlungen an das FA ausarten (in dem Falle, daß ich Vorsteuerabzugsberechtigt war, mir dieser Status allerdings aberkannt wurde...), das kann ich mir nicht vorstellen.
Überdies ist jeder Veranstalter, der sich über Rechtsform und zu zahlende Steuern beim Künstler informiert mit Neffen und Nichten unseriös, eher im Gegenteil. Ich vermute die meisten Probleme mit den Leuten, die das "ohne Rechnung bar auf die Hand" habdhaben. Mal abgesehen davon, daß das Steuerhinterziehung wäre.
klar, hab ich schon verstanden aber der threadsteller "strange loop" verweist ja explizit auf das nichtvorhandensein eines Gewerbes. In so fern sollte man sich auf sinnfremde Beiträge nicht einlassen.
Es ist ja auch vollkommen undenkbar, daß eine Thematik in leicht andere Richtung weitergeführt wird, wenn die Ausgangsfrage eh schon geklärt ist.... Und sinnfremd ist es gerade nicht, da hier ja Mölichkeiten der Fakturierung bzw. dem wirtschaftlich elegantesten Aufbau einer (Hobby)Kapelle geht.
Ich finde es überdies sehr in Ordnung, wenn Many seine Frage in einem bereits existierenden Thread anhängt, in den die Frage reinpasst, und so zur Übersichtilichkeit beiträgt.
Grusz,