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Unser Bandname wurde "geklaut"

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Sergio-Camereni
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hi leute,

hab hier zwar schon gesucht, aber zum leidigen thema "bandname" nix gefunden, was darauf zutrifft, ist wohl zu speziell...
Angenommen: Eine Band existiert nun schon einige Jahre, und zum Jubiläum denkt sie sich, könnte man sich mal gönnen, die bisher in Eigenvertrieb verteilten Werke in größerer Zahl pressen zu lassen...
Da ihr bekannt ist, dass zwischenzeitlich mal eine deutsche Comedy-Gruppe ein Lied namensgleich mit der Band aufgenommen hatte, wendet sie an deren Management, um mögliche Irritationen auszuschließen.
Wie ihr dann mitgeteilt wird, hat man seitens der Komiker den Namen markenrechtlich registrieren lassen. Für den Fall einer Veröffentlichung der Band unter ihrem eigenen Namen wird angekündigt, dass die Komiker sich rechtliche Schritte vorbehalten.
Die fiktive Band benutzt ihren Namen aber schon vier Jahre länger. Drei Jahre vor dem Markenrechtseintrag erstmalige Erwähnung in der Lokalpresse, mindestens ein Jahr davor erstmals überregional in einer Plattenbesprechung einer Musikzeitschrift.
Da die Band sich durch die wohl unwissentliche Parallelnutzung ihres Namens nie gestört fühlte, und sie über den Markenrechtsantrag der anderen natürlich auch nicht informiert wurde, ist die Widerspruchsfrist auch schon ewig abgelaufen.
Es würde mich allerdings interessieren, ob jemand Ansichten dazu hat, ob die anderen der Band den Gebrauch des Bandnamens überhaupt untersagen dürfen, und ob die Musiker irgendwelche möglichst kostengünstigen Rechtsmittel beim Markenamt einlegen können. Ihre Absicht ist es nicht, Forderungen aufzustellen, sondern lediglich ihren ureigenen Bandnamen ohne Behelligung durdh Anwälte zu benutzen.

Grüße

Sergio
 
Eigenschaft
 
Das gibt anscheinend in Deutschland öfter :(.
Also unsere sängerin hatte in Deutschland ein band der am bestimmte zeiten bis zu 8 mitglieder hätte, das war bevor sie sich entscheiden hat nach Spanien zu kommen.
Während ihren aufenthalt in Spanien haben die anderen sich geärgert über die sache das sie keine weitere jobs bekommen haben, weil die werbung immer über der bandnamen, der auch der namen unsere sängerin ist, gelaufen ist.
Also haben sie der namen der band (und auch von unsere sängerin) schützen lassen und bieten sich weiter unter diesen namen an, ohne jemanden die sich so nennt :screwy:.
Also haben wir unseren namen ein wenig geändert, so das er nicht mehr 100% der alten namen gleich ist, und das problem ist gelöst...
Ärgerlich ist es für uns nicht, wenn sie es so notig haben, lass sie, und ausserdem werden diese sachen in Spanien sowieso nicht kontrolliert, auch noch nie was von GEMA (oder der Spanischen gegesatz davon) gehört. :D
Also mein tipp: der namen ein wenig änderen, und es gibt kein problem...
LG
NightflY
 
Würde das auch raten, geht leichter als man denkt.
Bei uns läuft auch alles unter dem Künstlernamen der Sängerin, nachdem dann irgendwann in Berlin eine Band auftauchte, die auch so hieß, änderte sie den Namen nach langer und erfolgloser Suche von "Jersey" auf "Jerzee" um Auseinandersetzungen diesbezüglich zu vermeiden. Nebenbei passt das auch ganz gut in die "Vermarktungsstrategie", weil es halt irgendwie fescher und moderner wirkt.
Ein komplett neuer Namer wäre natürlich auch möglich gewesen, aber irgendwie ist man ja auch schon dran gewöhnt und mag sich einfach nicht umstellen, deswegen missfallen einem natürlich auch Grundsätzlich erstmal alle Alternativen, wenns nur eine kleine Änderung ist, kann man meist eher damit leben.
 
ich modifizier den beispielfall noch ein wenig, um ihn realistischer zu machen: der im bandnamen enthaltene umstrittene begriff kann auf das konto von keinem der verwickelten musiker und komiker gehen, da er bereits 18 jahre vor seiner markenregistrierung und 14 jahre vor der verwendung als bandname eine nicht unwichtige rolle in einem abenteuer einer ausgesprochen bekannten comicfigur spielte.
 
Hi,

gleich mal vorweg: Geh´ für den Einzelfall zum Anwalt. Alles andere ist hier nicht nur für die Katz´, sondern echt gefährlich. Sucht Euch einen Anwalt mit Schwerpunkt Markenrecht, zumindest gewerblicher Rechtsschutz.

Ganz allgemein kann man in solchen Fällen daran denken, dass die prioritätsältere Verwendung eines Künstlernamens durch eine Musikgruppe eine Rechtsstellung verschafft, aufgrund derer man z. B. die Unterlassung von dem Inhaber der gleichlautenden oder verwechslungsfähigen Marke oder auch deren Löschung verlangen kann. Der Löschungsanspruch kann sich in solchen Fallgruppen aus § 12 i.V. mit den §§ 51 I , 13 I , II Nr. 1 und 55 MarkenG ergeben. Der Künstlername einer Musikgruppe kann für die Gruppe durch entsprechende Verwendung älteren Schutz gem. § 13 II Nr. 1 MarkenG als die Markenanmeldung des Bekl. für den gleichen Begriff genießen. Solche Fälle sind in der Rechtsprechung mehrere bekannt ("Anton aus Tirol", "Schweini", "Die fantastischen Vier"). Das Namensrecht (worunter auch Pseudonyme, Künstlernamen, Bandnamen usw. fallen) stellt ein Recht dar, das nicht erst durch eine Eintragung (zB als Marke), sondern schon durch Verwendung (bei Künstlernamen) entsteht. Was unter "Verwenden" fällt, ist aber schon nicht ganz einfach, das würde hier den Rahmen sprengen.

Kostenseite: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit (und seit Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG die Notwendigkeit), das Beratungshonorar mit dem Anwalt zu vereinbaren. Untergrenze des Beratungshonorars für eine erste Beratung ist wohl bei mindestens Euro 190,00 netto anzusetzen, wobei das eine Richtschnur unter dem Eindruck des bis zum 30.06.06 geltenden RVG bei Beratung von Verbrauchern darstellt. Übliche Stundensätze liegen bei Euro 150,- bis Euro 250,- netto. Ist Verhandlungssache. Wenn die Vergütung gleich angesprochen wird und keine Einigung erfolgt, könnt Ihr ja gehen, bis dahin kam kein Auftrag zustande. Nicht zu scheu sein, darüber zu reden.

Grüße
 
Danke roofonfire,

das hilft schon mal weiter bei diesem theoretischen problem. wäre allerdings dann letzte konsequenz. der fall ist ja von mir so konstruiert, dass die älteren namensverwender ja auch überhaupt kein finanzielles interesse an den erlösen der zweitverwender haben, da sie aus weltanschaulichen gründen den markenquatsch eigentlich ablehnen. ideales fallbeispiel wäre eine lösung der problematik durch abgrenzungsvertrag oder so, der gegenseitige tolerierung fixiert...

grüße

sergio
 
Moin,

noch ein abschließendes Wort von meiner Seite: Im Wettbewerbsrecht kommt es immer wieder vor, das Rechteinhaber nach dem Prinzip "schweigen und liquidieren" vorgehen, also einen vermeintlichen Verletzer zunächst unbehelligt lassen um später, nachdem sich die vermeintlichen Rechtsverletzungen verdichtet haben, umso weitreichendere Ansprüche zu stellen. Im Markenrecht gibt es hierfür mehrere Spielarten, z. B. der Einsatz von "Hinterhaltsmarken", ein in der Rechtsprechung anerkannter Terminus. Schadensersatzansprüche können sich über die Zeit immer weiter erhöhen, sei es bei konkreter Berechnung (tatsächlich entgangener Gewinn), sei es durch Anwendung des Rechtsinstituts der Lizenzanalogie (was hätte der Rechteinhaber an Lizenzen verlangen können). Und: Abgesehen von der eigentlichen Hauptforderung gibt es das Prozesskostenrisiko bzw. das Risko der außergerichtlichen Kostenerstattungspflicht. Der Streitwert bzw. Gegenstandswert wird in markenrechtlichen wie sonstigen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von den Gerichten oft mit 30.000,- Euro angesetzt, oder höher. Aus dem Streitwert berechnen sich auch die Anwaltskosten, die vom Unterliegenden an den Obsiegenden zu erstatten sind. Allein die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Abmahnung wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung können also bei einem solchen Streitwert bei 1.196,43 Euro liegen, bei einem Gerichtsverfahren mit Anwälten auf beiden Seiten (Anwaltszwang vor dem Landgericht!) ca. 4.500,- Euro (zzgl. Gerichtsgebühren), bei zusätzlichem Vergleichsschluss 6.361,00 Euro.

Das sind Risiken, die sich ganz allgemein bei vermeintlichen Rechtsverletzungen in Markensachen ergeben k ö n n e n, nicht müssen.

Fazit: Auf ein angeblich - derzeit - fehlendes finanzielles Interesse eines unternehmerisch (!) auftretenden Markeninhabers oder dessen gerade aktueller "Weltanschauung" sollte man sich angesichts der bestehenden Risiken vielleicht nur bedingt verlassen. Dies gilt umso mehr, als derjenige mit der "Weltanschauung" vielleicht gar nicht mehr der einzige Entscheidungsträger ist.

Grüße
 

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