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diepianistin
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Liebe Musiklehrer,
eine Frage bzgl. der Umsatzsteuerbefreiung: Es gibt laut Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, sofern man als Lehrer entweder bei einer Musikschule angestellt ist ODER der Unterricht einen nachweislichen Bildungszweck erfüllt (z.B. Prüfungsvorbereitung). Freiberufliche Musiklehrer, die selbstständig sind, also für keine Musikschule tätig, und deren Schüler sich nicht auf eine Prüfung vorbereiten, fallen also in keine dieser Kategorien. Das Überschreiten der Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro bedeutet für viele Musiklehrer ein fast unmögliche finanzielle Belastung.
Sind euch Fälle bekannt, in denen auch für selbstständige, nicht angestellte Musiklehrer einen Umsatzsteuerbefreiung möglich war? Oder kennt ihr andere legale Möglichkeiten, der Umsatzsteuer zu entgehen? Besonders interessant wären Erfahrungsberichte aus Bayern.
Vielen Dank!
eine Frage bzgl. der Umsatzsteuerbefreiung: Es gibt laut Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, sofern man als Lehrer entweder bei einer Musikschule angestellt ist ODER der Unterricht einen nachweislichen Bildungszweck erfüllt (z.B. Prüfungsvorbereitung). Freiberufliche Musiklehrer, die selbstständig sind, also für keine Musikschule tätig, und deren Schüler sich nicht auf eine Prüfung vorbereiten, fallen also in keine dieser Kategorien. Das Überschreiten der Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro bedeutet für viele Musiklehrer ein fast unmögliche finanzielle Belastung.
Sind euch Fälle bekannt, in denen auch für selbstständige, nicht angestellte Musiklehrer einen Umsatzsteuerbefreiung möglich war? Oder kennt ihr andere legale Möglichkeiten, der Umsatzsteuer zu entgehen? Besonders interessant wären Erfahrungsberichte aus Bayern.
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