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Grundsätzlich, ab wann wo anmelden?

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jonesy-TA
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Auch wenn es in verschiedenen Threads schon diverse Aussagen gibt, konkretes hab ich nicht gefunden.
Wenn man jetzt mit seinen Kumpels ne Band hat und irgendwo in nem kleinen Laden spielt udn dafür ein paar Kröten bekommt (ich rede von max. 300EUR für die Band) - was bin ich dann?
Laut der Hübschen pdf zur "beteuerung von Musikern" von der Finanzdirektion Karlsruhe bin ich ab sofort Freiberufler und muss mich beim Finanzamt anmelden.
Ganz im Ernst, ich kenn niemanden der das macht, und ich kenn einige Leute die in Bands spielen.
Ist das so ne grauzone bei der sich eh keiner beschwert, oder völlig legal, oder (was ich nicht hoffe) ab dem ersten eingespielten Euro meldepflichtig?
Ich blick da nicht durch
 
Eigenschaft
 
Du musst da einiges auseinanderhalten:

1. Gewerbeanmeldung
--> §14 Gewerbeordnung; grundsätzliche Anzeigepflicht, sobald ein Gewerbe betrieben wird, zuständige Behörde: Gemeinde
--> Gewerbe ist wohl nur bei Cover-Bands anzunehmen; eigene Musik geht eher in Richtung freiberufliche Tätigkeit, also kein Gewerbe! Darüber kann man sich aber streiten und das wird wohl auch nicht einheitlich so gesehen!
--> jedenfalls braucht man für ein Gewerbe schon eine gewisse Anzahl und Regelmäßigkeit bei Auftritten; für die meisten Schülerbands wird das nicht für eine gewerbliche Tätigkeit reichen;

2. Anzeige bei Finanzamt
--> einkommensteuerpflichtige Tätigkeiten musst du anzeigen
--> darunter fällt zunächst eine gewerbliche Tätigkeit, es gelten im Grunde fast die gleichen Anforderungen wie oben
--> aber auch freiberufliche Tätigkeiten sind einkommensteuerpflichtig; allerdings musst du Gewinnerzielungsabsicht haben, die das FA erst annimmt, wenn du über mehrere Jahre hinweg mehr Einnahmen als "Ausgaben" (Instrumente, Fahrtkosten zur Probe, Miete für Proberaum usw.) hast. Auch da muss man schon recht erfolgreich sein um darüber zu kommen: bei gelegentlichen Gigs für 300 Euro (für die ganze Band) machst du normalerweise keinen Gewinn. Such im Forum mal nach "Liebhaberei", das ist grob gesagt der steuerrechtliche Fachausdruck für "Hobby".

3. Rechtsform der Band
--> auf jeden Fall GbR, egal ob Gewerbe betrieben wird, freiberufl. Tätigkeit, Verluste, Gewinne usw.
--> eine GbR ist die Band auch ohne einen schriftlichen Vertrag o.ä.!

Gruß Chris
 
Dankeschön...genau das wollte ich genau so detailliert hören...nicht mehr und nicht weniger
 

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