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Standards - GEMA - nix latzen !?!

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tigereye
tigereye
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Hallo,
ich spiele gelegentlich bei einer Blues-Session mit.
Die ist öffentlich in einer Kneipe und der Wirt hat mit uns ein Problem ... d.h. die GEMA rückt ihm auf die Pelle und will 112,-- € pro Session haben.
Wir spielen deswegen eigentlich nur Blues in E, Blues in A, Blues in ...
Es wird also munter improvisiert und nichts nachgespielt, was auf die Dauer aber etwas blöd ist, vor allem den Zuhörern nicht ganz so zusagt.

Kennt sich jemand von euch aus mit dem Kram ?
Gibt es ähnlich wie beim Jazz (ich hoffe, das stimmt jetzt) Standards, die ähnlich wie Traditionals keine Gema-Gebühren kosten ?
Weiß jemand, wo ich da unverfänglich nachfragen kann ?

Gruß
Andreas
 
Eigenschaft
 
Hallo Tigerauge,

das Hauptkriterium ist: der Komponist des Songs muß seit mindesten 70 Jahren die Graswurzeln von unten anschauen, dann ist der Song gemeinfrei und gehört damit sozusagen allen, man kann ihn dann spielen, ohne GEMA zahlen zu müssen. Dazu gehören alle traditionals wie z. B Midnight special (wenn man es nicht in der CCR-Version spielt), St James Infirmary etc. Auch alle Songs von Gershwin (Summertime) sind gemeinfrei. Da weiss ich aber nicht, wie es mit den Texten ist (Ira Gershwin ist später gestorben). Blind Lemon Jefferson ist z.B. 1929 gestorben, von dem könnt ihr alles spielen, z.B. Prison Cell Blues.

McCoy
 
Nicht zu vergessen Robert Johnson, der 1938 gestorben ist und wohl zu den am häufigsten gecoverten Bluesern gehört. Da muß man natürlich aufpassen, keine geschützte Bearbeitung zu verwenden.
 
Nicht zu vergessen Robert Johnson, der 1938 gestorben ist
Cool, dann sind seine Songs gerade seit 2 Wochen gemeinfrei :cool: (es gilt soweit ich weiss immer der 1. Januar nach dem 70. Todestag)
McCoy
 
Am besten Du fragst direkt bei der GEMA nach, die sind zumindest für das allgemeine Prozedere durchaus auskunftsbereit und -fähig. Bei google ganz einfach zu finden.

Songempfehlungen werden sie Dir sicher nicht geben können, aber wenn Du genau weißt, wonach Du schauen kannst, ist das sicher unproblematisch.

WEnn Du Dir bei einem speziellen Titel nicht sicher bist, kannst Du auch direkt zu dem einzelnen Titel bei der Gema anfragen, die teilen Dir dann mit, ob an diesem Song noch irgendwelche Rechte Dritter vorliegen.

Liebe Grüße
Lillymarleen
 
Die ist öffentlich in einer Kneipe und der Wirt hat mit uns ein Problem ... d.h. die GEMA rückt ihm auf die Pelle und will 112,-- € pro Session haben.

Der Wirt ist i.d.R. verpflichtet solche Veranstaltungen vorab anzumelden. Das ganze nennt sich live-Veranstaltung mit U-Musik (oder so ähnlich). Der Wirt verpflichtet für diese VA Gebühren zu zahlen, die sich nach Größe des Raumes und Eintritt richten.

Allerdings gibt es einen Haufen von Ausnahme und Sonderregelungen, die vom Betrag befreien oder zumindest Rabatte gewähren. Zum Beispiel ist das Voranmelden ein Rabatt, bzw. wenn man es nicht macht muss man mehr zahlen. ;)

Der Wirt müsste eigentlich sowas wie eine Gema-Mitgliedsnummer besitzen, wenn ihr die habt, wisst ihr auch was die zuständige Bezieksdirektion. Dort einfach bei der Berater/in anrufen und ihr werdet euern speziellen Tarif erfahren.

Bitte poste doch hier, was das Ergebniss war


Gruß
der catfishblues
 
Zum Beispiel ist das Voranmelden ein Rabatt, bzw. wenn man es nicht macht muss man mehr zahlen. ;)

Der Wirt müsste eigentlich sowas wie eine Gema-Mitgliedsnummer besitzen, wenn ihr die habt, wisst ihr auch was die zuständige Bezieksdirektion. Dort einfach bei der Berater/in anrufen und ihr werdet euern speziellen Tarif erfahren.

Ich erlaub mir mal das Ganze ein wenig gerade zu rücken, das ist zum Teil nämlich nicht so gaaaanz richtig ;)

Zum einen das "Voranmelden" zieht erstmal keine Gewährung eines Rabattes nach sich, sondern die Berechnung nach den "normalen" Vergütungssätzen der GEMA. Ist der Lizenznehmer/Veranstalter bei einem sog. Gesamtvertragspartner der GEMA (z.B. Hotel- und Gaststättenverband) so erhält i.d.R. einen Nachlass von 20%. DAS allerdings tatsächlich nur wenn er vorher anmeldet.

meldet er die Veranstaltung zu spät oder gar nicht, zahlt er die doppelte Vergütung als Schadenersatz für diese Urheberrechtsverletzung. Hier entfällt dann der Nachlass.

Die Kundennummer (Mitgliedsnummern haben bei der GEMA nur die berechtigten Autoren) sagt nicht zwingend etwas über die zuständige Bezirksdirektion aus, wohl aber der Sitz des Veranstalters.

Grüße
Marc
 
Zum einen das "Voranmelden" zieht erstmal keine Gewährung eines Rabattes nach sich, sondern die Berechnung nach den "normalen" Vergütungssätzen der GEMA.

Stimmt, aber ich habe das "Nicht-bekommen" der Strafe als Rabatt gewertet ;) Glaub mir es gibt viele, die das Voranmelden nicht kennen und es nicht gesagt bekommen. Uns wurde es erst beim dritten mal gesagt und wir müssen es nur machen, wenn wir Bands haben die bei der Gema sind. Das Nachbar Jugendzentrum wurde drei Jahre ganz von der Gema in Ruhe gelassen :screwy:
Zudem wurde uns es so erzählt, dass das üblicherweise nach der Veranstaltung die Musikfolge eingereicht werden muss und dies dann immer die üblichen Gebühren seien, das die Voranmeldung ansich Plicht ist wurde erst später mitgeteilt.
Ist der Lizenznehmer/Veranstalter bei einem sog. Gesamtvertragspartner der GEMA (z.B. Hotel- und Gaststättenverband) so erhält i.d.R. einen Nachlass von 20%. DAS allerdings tatsächlich nur wenn er vorher anmeldet.

Das habe ich auf der Homepage mal gelesen ;) Ich würde mal behaupten, da hat der Wirt gute Chancen, da rein zu kommen oder vllt schon drin zu sein.
meldet er die Veranstaltung zu spät oder gar nicht, zahlt er die doppelte Vergütung als Schadenersatz für diese Urheberrechtsverletzung. Hier entfällt dann der Nachlass.

Ja, am eigenen Leib erfahren, weil die Booking Agentur es verschlammt hat, mit der Voranmeldung. Jedoch angerufen und sich nach Klärung der Situation auf einen Kulanz-Betrag geeinigt.
Die Kundennummer (Mitgliedsnummern haben bei der GEMA nur die berechtigten Autoren) sagt nicht zwingend etwas über die zuständige Bezirksdirektion aus, wohl aber der Sitz des Veranstalters.

Ja, aber wo steht denn diese Nummer :confused: Auf allen Bogen des Schriftverkehrs mit der Gema ;) Und dort findet sich dann die zuständige Direktion. Ich glaube, kaum einer kennt seine Nummer Auswendig, aber wenn sie hat, dann sie auf einer Rechnung oder sonst was und da steht dann gleich alles wichtige drauf, um ein anständiges Beratunggespräch bei der Gema zu führen.

Und genau dies sollte der Threadsteller bzw. der Wirt/Veranstalter machen.


Vllt sollte ich solch rechtlich Dinge nicht mehr so spät posten.:D Dann formuliere ich auch nicht mehr so nen Stuss zusammen

Aber, mein Trostpflaster :redface:
Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na komm... Stuss war's ja nun wirklich nicht ;)

Und Deine Empfehlung, bei der GEMA anzurufen, kann ich nur unterstreichen! Im Zweifel auch ohne Nummer :D

Grüße
Marc
 
Das war bestimmt Anfang 2008, gell...!? :D
 

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