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GEMA bei "privaten" Veranstaltungen

P
P?
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Hey!

Ich hoffe, das wurde nicht schonmal gefragt, möchte nur ungerne für Unruhe sorgen :(
Aaber zum Thema... im letzten Jahr habe ich mit ein paar Freunden das 1. Mendener Bobby-Car-Rennen mit anschließender Aftershow-Party (s. www.bcc-menden.de) veranstaltet. Das Rennen war geil, die Party ist gefloppt, weil einfach zu viele andere Veranstaltungen in der Gegend stattgefunden haben. Wir haben eine Schützenhalle gemietet und 2€ Eintritt genommen. 3 Bands haben ihre eigenen Lieder gespielt, aber zwischendurch gab es Musik von CD. Etwa einen Monat später kam die GEMA (die wir blöderweise ganz vergessen hatten *räusper*) und verlangte 391,71€ von uns. Soviel Geld haben wir bei der Party lange nicht eingenommen, deshalb war das Geld es gesamten Tages (also auch die Einnahmen des Rennens) weg.
So etwas soll uns in diesem Jahr unter keinen Umständen wieder passieren, da wir das Geld einfach nicht haben. Und deshalb wollte ich euch mal fragen, wie wir diese Kosten umgehen können. Wir haben bereits den Saal im Gemeindehaus unserer Kirchengemeinde gemietet, auch für Licht- und Ton-Technik ist gesorgt. Eine Coverband ist angefragt. Wir würden das Ganze gerne als "private Party" mit einem Unkostenbeitrag wegen der teuren Technik und der Band aufziehen. Müssen wir da irgendetwas beachten? Und können wir theoretisch 1000 Einladungen mit einer freien Spalte zum Namen-selber-eintragen verteilen? :D Oder gilt die Veranstaltung dann als öffentlich?
Bin für jeden Rat dankbar ^^

Lieben Gruß aus dem Sauerland,

Pö!
 
Eigenschaft
 
Also Eintritt macht erstmal nix aus. Das ganze ist recht eindeutig festgelegt. Privat ist das Gegenteil von öffentlich. Ach nein ;) - bringt aber insofern weiter, dass "öffentlich" etwas versteckt im Urhebergesetz definiert ist, genauer gesagt §15 Absatz 3 UrhG, der da lautet: "Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, daß der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind."

Es kommt also darauf an, dass die Personen untereinander verbunden sind, entweder durch gegenseitige Beziehungen (Beispiel: Cover-Band spielt auf einer Hochzeit) oder durch Beziehungen zum Veranstalter (eine Band lädt zum Privatkonzert bzw. zu einer CD-Release-Veranstaltung Gäste ein). Dem sind zwar letztlich zahlenmäßig keine direkten Grenzen gesteckt, aber unbegrenzt gilt das sicherlich auch nicht. Was auf jeden Fall erfüllt sein muss, ist dass "der Kreis [der] Personen bestimmt abgegrenzt [ist]". D.h. es muss sicher gestellt sein, dass es wirklich eine geschlossene Veranstaltung ist, bei der nicht noch Dritte hinzustoßen (Ausnahme wären hier z.B. nur Angestellte, etwa Kellner bei einer bewirteten Location). Mit Blanko-Einladungen und ähnlichen Spirenzchen ist den Anforderungen an eine private Veranstaltung jedenfalls nicht genüge getan, zumal eine persönliche Einladung für sich noch keine persönliche Verbindung zum Veranstalter herstellt.

Kurz und knapp: Deine Veranstaltung ist öffentlich im Sinne des §15 Abs. 3 UrhG und somit auch im Sinne der GEMA. Und somit ist die einzige Möglichkeit um die GEMA-Gebühren rumzukommen die Beschränkung auf GEMA-freie Werke - dafür ist dann natürlich wiederum die Zustimmung der Urheber erforderlich. Auf deutsch müsste eine nicht bei der GEMA angemeldete Band eigene Songs spielen.

Oder ihr spielt halt mal wieder Doppelt oder Nichts - wovon man aber eigentlich nur abraten kann.
 
Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Das Ganze wird ja von unserem Bobby-Car-Club veranstaltet. Wenn wir alle Freunde und Bekannten der Mitglieder, sowie die Sponsoren und Helfer einladen, dann gilt die Veranstaltung als privat, wenn ich dich richtig verstanden habe, oder? Also keine Blanco-Einladungen, wie du sagst, sondern wirklich persönliche, an Leute, die wir auch persönlich kennen. Würde es so gehen oder kann die GEMA uns auch dann kriegen?
 
Also konkrete Rechtsberatung darf ich nicht geben, von daher muss ich mich ein bisschen genereller halten. Der BGH hat in einem Urteil (aus dem übrigens auch die doppelte GEMA-Nutzungsgebühr als möglicher Schadenersatz stammt - "Betriebsfeiern" - BGHZ 17, 376 - bzw. ausführlicher GRUR 1955, 549) bei größeren Betriebsfeiern (genauer gesagt über 100 Arbeitnehmern nebst Anhang) die hinreichende Verbindung der Gäste untereinander und somit auch die Privatheit der Veranstaltung verneint. Mit der Info kannst du dir selber Gedanken machen, inwiefern eure Veranstaltung einer solchen größeren Betriebsfeier ähnelt, bzw. ob in eurem Fall eine engere Verbindung der Gäste untereinander über den Veranstalter gewährleistet wäre. Wichtig noch als Hinweis: Aus dem Gesetzeswortlaut, ergibt sich eine Beweislastumkehr. Zunächst mal gilt bei mehreren Personen Öffentlichkeit, "es sei denn [bla bla...]" - d.h. die Beweislast, dass die Personen ausreichend untereinander verbunden sind trägt nicht die GEMA, sondern der Veranstalter. Mal abgesehen davon, dass ich dir da wie gesagt zwecks Rechtsberatung keine verbindliche Einschätzung geben kann, könnte ich es auch mangels Wissens über die genaue Zusammensetzung der Gäste auch gar nicht. Ich hab dir jetzt grobe Richtlinien gegeben.

Darüber hinaus kann ich dir eigentlich nur eines raten: Frag einfach bei der GEMA nach. Schildere die Veranstaltung, schildere welche Gäste eingeladen sind und in welchem Verhältnis sie zu euch stehen. Da wirst du dann sicherlich eine verbindliche Auskunft kriegen. Natürlich ist diese nicht ganz objektiv, aber die GEMA darf dir rechtlich natürlich auch keine Schmarren erzählen und Gebühren erheben, wo eigentlich noch eine private Veranstaltung vorliegt. In Grenzfällen wird die GEMA aber natürlich eher zu der ihr günstigen Variante tendieren und es spricht vieles dafür, dass ihr ein solcher Grenzfall sein. Du musst aber natürlich bedenken, dass die GEMA auch die Gesellschaft ist, die eure Veranstaltung im Zweifelsfall im Nachhinein auch beurteilt und erstmal eine Gebühr erhebt. Dazu kommt, dass die Beweislast wie schon gesagt im Zweifelsfall bei euch liegt. Ob die da im Grenzfall rechtmäßig ist oder nicht, müsstet ihr dann durch Klage herausfinden und ob ihr dass dann macht, ist wohl eher zweifelhaft. Von daher ist es eigentlich ganz einfach: Bei der GEMA Aufkunft einholen, am besten gleich schriftlich. Die ist dann verbindlich und ihr habt Rechtssicherheit. Alles andere ist unsinnig, selbst m.E. in einem solchen Grenzfall die Hinzuziehung einer wirklichen Rechtsberatung, da ihr euch auf jeden Fall im Falle von Einladungen an wirklich bekannte Leute mit Begrenzung des Anhangs und Gewährleistung, dass nicht noch gegen Eintritt Dritte hineingelassen werden die vor der Tür auftauchen (Wichtig! Die müsstet ihr auf jeden Fall wirklich wegschicken) selbst dann noch bei einer hohen Besucheranzahl in einem Grenzbereich bewegt. Tendenziell werdet ihr wohl eher zahlen müssen, aber da wird euch die GEMA sicherlich verbindliche Auskunft geben.
 
wenn gerade schon mal so was am laufen ist:

ich habe vor in den sommerferien ein kleines konzert zu geben. mit den nachbarn etc. wird natürlich auch alles abgeklärt, sodass es von dieser seite keine probleme geben dürfte. (achja, das konzert ist in unserem garten :D). das ist auch nciht die frage.

wir spielen eigene songs, möglicherweiße kommt noch eine befreundete band dazu, und wir sehen dass dann als private party an, zu der nur freunde von uns kommen werden. müssen wir hier irgendwas eintragen oder genehmigen oder sonst was lassen?


gruß,liquid
 
alles klar, danke nochmal :)
 
Liquidforce schrieb:
wenn gerade schon mal so was am laufen ist:

ich habe vor in den sommerferien ein kleines konzert zu geben. mit den nachbarn etc. wird natürlich auch alles abgeklärt, sodass es von dieser seite keine probleme geben dürfte. (achja, das konzert ist in unserem garten :D). das ist auch nciht die frage.

wir spielen eigene songs, möglicherweiße kommt noch eine befreundete band dazu, und wir sehen dass dann als private party an, zu der nur freunde von uns kommen werden. müssen wir hier irgendwas eintragen oder genehmigen oder sonst was lassen?


gruß,liquid

ich muss sagen, ich find diese ganzen genehmigungs-geschichte zum kotzen... aber theoretisch... macht doch einfach... wenn alle nachbarn eingeladen und einverstanden sind, dann kann sich ja auch niemand beschweren... und wenn ihr eigene musik spielt, dann ist diese zumindest nicht gema-pflichtig, wenn ihr sie nicht angemeldet habt... soweit ich weiß jedenfalls...
 
Liquidforce schrieb:
wenn gerade schon mal so was am laufen ist:

ich habe vor in den sommerferien ein kleines konzert zu geben. mit den nachbarn etc. wird natürlich auch alles abgeklärt, sodass es von dieser seite keine probleme geben dürfte. (achja, das konzert ist in unserem garten :D). das ist auch nciht die frage.

wir spielen eigene songs, möglicherweiße kommt noch eine befreundete band dazu, und wir sehen dass dann als private party an, zu der nur freunde von uns kommen werden. müssen wir hier irgendwas eintragen oder genehmigen oder sonst was lassen?

Punkt 1: Eigene Songs: Wenn bei der GEMA angemeldet, dann müsst ihr auch für eigene Songs zahlen. Wenn nicht bei der GEMA angemeldet, dann dürft ihr die Songs aufführen wo und wann ihr wollt und wenn's vor 100.000 in nem Stadion ist. Also wenn beide Bands nicht bei der GEMA sind und nur eigene Songs spielen, dann geht das die GEMA gar nix an.

Punkt 2: Ihr müsstet allerdings dann natürlich darauf achten, dass wirklich kein anderer Song gespielt wird. D.h. kein einziges Cover. D.h. v.a. nur diese Live-Musik bzw. entsprechend auch nur CDs von euch. Wenn vor und nach dem Konzert normale CDs laufen, dann seid ihr natürlich GEMA pflichtig.

Punkt 3: Das alles (insbes. Punkt 2) gilt nicht, wenn die Veranstaltung privat ist. Dazu hab ich ja hier schon alles grundsätzliche gesagt. Die private Gartenparty ist sicherlich ein typischer Fall einer privaten Veranstaltung, gar keine Frage. Probleme können sich also wenn dann nur dadurch ergeben, dass andere mithören könnten. Da gibt es ein Urteil, da musste ein Optiker GEMA-Gebühren entrichten, weil in seiner Werkstatt ein Radio lief und das im Verkaufsraum zu hören war, wo natürlich reger Kundenbetrieb herrschte. Aber Kundenverkehr ist damit nicht wirklich zu vergleichen. An eurer Stelle würde ich mir also nur Gedanken um den Lärmschutz machen und nicht um die GEMA. Ob jetzt im Freien oder im Wohnzimmer, ob von der CD oder live gespielt - das spielt alles keine Rolle. Und wenn ihr euch da dann im Freundeskreis im Garten trefft, dann ist das sicherlich nix was die GEMA was angeht.
 
Zitat von

ich muss sagen, ich find diese ganzen genehmigungs-geschichte zum kotzen... aber theoretisch... macht doch einfach... wenn alle nachbarn eingeladen und einverstanden sind, dann kann sich ja auch niemand beschweren... und wenn ihr eigene musik spielt, dann ist diese zumindest nicht gema-pflichtig, wenn ihr sie nicht angemeldet habt... soweit ich weiß jedenfalls...

natürlich ist das scheisse :D aber irgendwo kann ich die ganze sache natürlich auch verstehen, sonst würde ja überall das chaos ausbrechen...

naja,die nachbarn sind alle eingeladen, wird angemeldet...
daher sollte das kein problem darstellen.
ich meinte eigentlich eher, ob man das irgendwie bei der gemeinde anmelden muss (wohne in einem 4500 einwohner dorf)

gruß,liquid


edit:::: hoppla, da ist unser post wohl fast gleichzeitig rausgekommen, hab den gar nicht mehr gelesen.
ok, des beantwortet schonmal meine grundfragen, danke!
 
Pö schrieb:
und wenn ihr eigene musik spielt, dann ist diese zumindest nicht gema-pflichtig, wenn ihr sie nicht angemeldet habt... soweit ich weiß jedenfalls...

Ganz klar. Hierzu vielleicht ein bisschen allgemein zum Verständnis. Die GEMA ist keine böse staatliche Behörde wie das Finanzamt. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt gerade die Rechte der Bands war. Sonst müsste jede Band immer genau schauen wann und wo ihr Song im Radio gespielt wird und dann vom Radiosender einzeln seine 10 Cent verlangen. Der Radiosender müsste überhaupt mit jedem Künstler eine Vertrag schließen, dass sie die Songs spielen dürfen. Die GEMA an und für sich ist also eher ein sehr praktisches Konstrukt. Und sie bringt viele Vorteile für Bands. Neben der Verwertung der eigenen Songs, v.a. auch in Bezug auf das Covern von Songs. Die GEMA hat Kontrahierungszwang. D.h. wenn man "Summer of '69" spielen will, dann darf man das (so lange man es nicht verändert). Gäbe es die GEMA nicht, dann dürfte man das nicht und müsste Brian Adams in einem Brief persönlich um Erlaubnis fragen.

Andererseits ist es natürlich jedem seine eigene Sache, ob er die Dienste der GEMA in Anspruch nimmt. Wenn nicht, dann darf eben nicht jeder den eigenen Song covern, sondern braucht die Erlaubnis. Dafür wird natürlich der Song dann auch nicht im Radio gespielt o.ä. da jede noch so kleine Verwertung der Genehmigung bedarf. Jeder Musiker hat also die Wahl die kleine Verwertungsrechte an die GEMA abzugeben, die diese dann verwaltet. Ich schließe dann eine Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA, dass diese eben meine Rechte wahrnimmt. Und dann ergibt sich natürlich ganz logisch, wenn ich einen solchen Wahrnehmungsvertrag nicht schließe, bleiben alle Rechte bei mir und die GEMA hat dann mit meinen Songs absolut gar nix am Hut und ich muss natürlich auch nicht zahlen wenn ich sie aufführe.

Das vielleicht allgemein ein bisschen zum Verständnis. Man hat immer so den Eindruck, die GEMA wird als musikalisches Finanzamt gesehen. Dabei ist das Institut der Verwertungsgesellschaft eben gerade für die Künstler etwas Positives.

Für die meisten wird der Großteil von dem Posting hier klar sein, aber ich hab's mal trotzdem geschrieben, weil ich eben den Eindruck habe, viele wissen eben doch gar nicht, was für ein merkwürdiges Konstrukt die GEMA eigentlich ist.
 
Liquidforce schrieb:
ich meinte eigentlich eher, ob man das irgendwie bei der gemeinde anmelden muss (wohne in einem 4500 einwohner dorf)

Das kommt ganz auf die größte der Veranstaltung an. Wie gesagt, ich ging bisher von einer normalen Gartenparty aus. Grundsätzlich dürft ihr natürlich keinen übermäßigen Lärm produzieren, schon gar nicht zu Ruhezeiten. Wenn diese Lärmemissionen offiziell abgesegnet werden sollen, so dass es dann auch wirklich keinen Ärger gibt (ein Nachbar überlegt es sich anders und ruft die Politzei), dann braucht ihr hierfür ein kommunale Genehmigung, ja. Die werdet ihr aber im Zweifelfalls für ne Privatparty sicherlich nicht kriegen. GEMA-freie Privatparty (im Sinne der "privat"-Eigenschaft) und gemeindlich genehmigte Veranstaltung lassen sich nur schwer unter einen Hut bringen.
 
Zitat von Bernd C.

Das kommt ganz auf die größte der Veranstaltung an. Wie gesagt, ich ging bisher von einer normalen Gartenparty aus. Grundsätzlich dürft ihr natürlich keinen übermäßigen Lärm produzieren, schon gar nicht zu Ruhezeiten. Wenn diese Lärmemissionen offiziell abgesegnet werden sollen, so dass es dann auch wirklich keinen Ärger gibt (ein Nachbar überlegt es sich anders und ruft die Politzei), dann braucht ihr hierfür ein kommunale Genehmigung, ja. Die werdet ihr aber im Zweifelfalls für ne Privatparty sicherlich nicht kriegen. GEMA-freie Privatparty (im Sinne der "privat"-Eigenschaft) und gemeindlich genehmigte Veranstaltung lassen sich nur schwer unter einen Hut bringen.

also es wird keinen übermäßigen lärm geben, und auch nicht zu den festgelegten ruhezeiten. die nachbarn sollten eigentlich mitspielen, da wir so gut wie nur junge leute bei uns in der nachbarchaft haben, die selber öfters mal recht laut feiern können, und die auch alle eingeladen sind. ich gehen jetzt einfach mal so von 20 freunden aus, die kommen werden, vielleicht auch 30.
 
Zur Gema:
Heißt das, dass man alle Rechte an sienen eigenen Songs an die Gema übergibt, und z.B. Die Red Hot Chili Peppers für ihr Konzert mit ihren eigenen Songs richtig Kohle an dei GEMA zahlen müssen?
 
Froce schrieb:
Zur Gema:
Heißt das, dass man alle Rechte an sienen eigenen Songs an die Gema übergibt, und z.B. Die Red Hot Chili Peppers für ihr Konzert mit ihren eigenen Songs richtig Kohle an dei GEMA zahlen müssen?

Theoretisch ja allerdings schaut man das eben der Veranstalter die Gema-Gebuehr abdrueckt. Waere ja irgendwie nicht so pfiffig als Band selbst das Geld zu Zalen das ich nacher wieder zurueckbekomme minus das was die Gema einbehaelt ;)

Achja du uebergibst nicht alle Rechte an die Gema nur eben das Recht das sie dafuer Geld einsammeln wenn sie irgendwo gespielt werden.
 
also wäre eine stufenfete von einer stufe wo der veranstalter (ein stufenmitglied) alle stufenmitglieder kennen noch eine privatveranstaltung (bei 150 leuten)? da wäre ja die persönliche verbindung des veranstalters zu den gästen relativ leicht nachzuweisen. bei der stufenfete würde natürlich musik von cds laufen, deren künstler vermutlich bei der gema "unter vertrag" sind.
 
Fritte schrieb:
also wäre eine stufenfete von einer stufe wo der veranstalter (ein stufenmitglied) alle stufenmitglieder kennen noch eine privatveranstaltung (bei 150 leuten)? da wäre ja die persönliche verbindung des veranstalters zu den gästen relativ leicht nachzuweisen. bei der stufenfete würde natürlich musik von cds laufen, deren künstler vermutlich bei der gema "unter vertrag" sind.

Wenn's privat ist, dann ist es egal was gespiel wird. Übrigens ist es noch der günstige Fall, dass die Bands bei der GEMA "unter Vertrag" sind, andernfalls bräuchstest du die Genehmigung der einzelnen Bands. Was jetzt die Stufenfeier betrifft. Wie schon gesagt, da wo's dreistellig wird, wird's immer etwas problematisch. Aber es kommt letztlich auf die Zahl nicht an. Wenn da tatsächlich nur Leute aus der Stufe kommen, dann wird man wohl nicht von einer öffentlichen Veranstaltung sprechen können. Problematisch wird's natürlich sobald die Leute auch noch Begleitpersonen mitbringen. Man wird wohl nicht überall die Freundin noch kennen und einer bringt vielleicht noch nen Kumpel mit und der andere weil er gut drauf ist seinen Onkel. Und wenn's so ist, dann wird's bei 150 Leuten problematisch. Wenn tatsächlich nur die Leute aus der Stufe kommen, sehe ich prinzipiell kein Problem.

Grundsätzlich habe ich ja denke ich das wesentliche bereits zuvor dargelegt.
 
Wie sieht das sdenn aus, wenn ich bei einer öffentlichen Veranstaltung (Pfarrfest) ehrenamtlich Sachen aus em Realbook spielen will?
 
Froce schrieb:
Wie sieht das sdenn aus, wenn ich bei einer öffentlichen Veranstaltung (Pfarrfest) ehrenamtlich Sachen aus em Realbook spielen will?

Vielleicht wirst du darin Songs finden von Künstlern die seit mehr als 70 Jahren tot sind. Die darfst du spielen (allerdings aufpassen, dass im Buch nicht ein besonderes Arrangement zu finden ist, dass noch urheberrechtlich geschützt ist). Für alles weitere müssen selbstverständlich GEMA-Gebühren entrichtet werden. Ob du jetzt ehrenamtlich spielst, 10000 Euro einstreichst oder die Musik gleich von der CD kommt ist dabei unerheblich. Kirchengemeinden haben normalerweise Pauschalvereinbarungen mit der Gema, v.a. wegen im Gottesdienst verwendeter Lieder. Zumeist erfasst diese Vereinbarung allerdings Dinge wie Pfarrfeste mit regulärer Musik nicht. Sollte vertraglich nix anderes geregelt sein, muss die Gemeinde die Veranstaltung ganz normal bei der GEMA anmelden und entsprechende Gebühren entrichten.
 
Fritte schrieb:
also wäre eine stufenfete von einer stufe wo der veranstalter (ein stufenmitglied) alle stufenmitglieder kennen noch eine privatveranstaltung (bei 150 leuten)? da wäre ja die persönliche verbindung des veranstalters zu den gästen relativ leicht nachzuweisen. bei der stufenfete würde natürlich musik von cds laufen, deren künstler vermutlich bei der gema "unter vertrag" sind.

Auch bei Schüler-/Klassenveranstaltungen VORSICHT walten lassen.

Wir haben seit Jahren ein überaus konstruktives Verhältnis zur GEMA. Und wir führen als Jugendhilfeträger berufsorientierende Schulprojektwochen durch ( www.bmup.info ), an deren Ende eine CD-party (mit DJs/DJanes) oder eine Event-Party (mit Band der Klasse etc.) steht.

Für diese Abschlusspartys (nur Klasse + Klassenkameraden der Parallelklassen) müssen wir GEMA-Lizenzgebühr bezahlen - wenn auch in überschaubarem Maße.

Die Gleichung "schule = nix zahlen" gilt so leider nicht.

In die Diskussion um die Einstufung als "Privat" mische ich mich jetzt mal nicht mehr ein, Bernd C. hat hier schon kompetent meinen Part übernommen (bin z.Zt. leider beruflicher sehr eingespannt!). Aber die ganze Diskussion bringt nach unserer langjährigen Erfahrung nur in der Theorie etwas. Uns liegen Fälle vor, da hat die GEMA von einem Brautpaar eine Liste verlangt mit den Namen der Gäste und dem Beziehungsgrad zum Brautpaar.

Ach ja, doch eines noch:
Pö schrieb:
..Etwa einen Monat später kam die GEMA (die wir blöderweise ganz vergessen hatten *räusper*) und verlangte 391,71€ von uns. Soviel Geld haben wir bei der Party lange nicht eingenommen, deshalb war das Geld es gesamten Tages (also auch die Einnahmen des Rennens) weg.

Das ist ein klassischer Fall für die GEMA-Missverhältnisklausel (GEMA-Lizenz sollte 10 % des "geldwerten Vorteils" einer Veranstaltung nicht übersteigen). Die GEMA kommuniziert das nur leider nicht offensiv nach außen!
Ansonsten gilt: Ticketeinnahmen + GastroUMSATZ + ggf. Sponsoreneinnahmen = geldwerter Vorteil.
DAVON 10 % = höher sollte die GEMA-REchnung nicht liegen. Ansonsten formlosen Antrag auf Anwendung der MIssverhältnissklausel an die GEMA schicken (Einnahmenaufstellung beifügen).

Sollte es Probleme geben, ist das Deutsche Patentamt die Beschwerdestelle, an die man sich wenden kann.

lg.
 
Bernd C. schrieb:
Vielleicht wirst du darin Songs finden von Künstlern die seit mehr als 70 Jahren tot sind. Die darfst du spielen (allerdings aufpassen, dass im Buch nicht ein besonderes Arrangement zu finden ist, dass noch urheberrechtlich geschützt ist). Für alles weitere müssen selbstverständlich GEMA-Gebühren entrichtet werden. Ob du jetzt ehrenamtlich spielst, 10000 Euro einstreichst oder die Musik gleich von der CD kommt ist dabei unerheblich. Kirchengemeinden haben normalerweise Pauschalvereinbarungen mit der Gema, v.a. wegen im Gottesdienst verwendeter Lieder. Zumeist erfasst diese Vereinbarung allerdings Dinge wie Pfarrfeste mit regulärer Musik nicht. Sollte vertraglich nix anderes geregelt sein, muss die Gemeinde die Veranstaltung ganz normal bei der GEMA anmelden und entsprechende Gebühren entrichten.

Und wie verträgt sich das mit der MIssverhältnisklausel?

Dann wäre ja 0€ (Eintritt)+ 0€ (Gastroumsatz) + 0€ (Sponsoreneinnahmen)= 0€, davon 10% macht auch 0.
 

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