Beste Lösung um nachbarschaftstauglich Gitarre zu Spielen

  • Ersteller freaksoundz
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Hab früher auch immer über nen POD und Kopfhörer gespielt, aber irgendwann Kopfschmerzen davon bekommen. Nun röhrt hier der POD durch einen Bugera V5 auf 0,1 Watt. Das geht so gerade noch, ist aber trotzdem schon recht laut. Nachbar Nr 1 ist glücklicherweise auch Musiker - Spielt jedoch nur Akustik Klampfe (was man aber auch schon hören kann :( ), Nachbar 2 wohnt zwei Stockwerke unter mir und kann mich manchmal immernoch hören obwohl noch eine Etage dazwischen ist. Alles nicht so einfach... Wie klasse wärs wenn man einfach mal voll aufdrehen könnte... DAS ist wahrer Reichtum :)
 
Ich habe das Glück, in einem Haus mit Grundstück zu wohnen; so lange ich die Fenster zu habe, kann ich tagsüber aufdrehen - von den Nachbarn her.
Da ich aber auch Kinder habe, die noch in einem Alter sind, in dem sie früher schlafen gehen als ich :) kenne ich die Problematik sehr gut.

Ich spiele den VT20+ dann nicht über Kopfhörer (entweder ist mein Kopfhörer sch.... oder die Emulation nicht so gelungen), sondern lieber so leise, dass ich noch den trockenen Sound der Gitarre höre - dann ist es auch nicht lauter als Fernsehen oder Musik auf Zimmerlautstärke höre. Natürlich ist der Sound dann nicht fett, aber man hat trotzdem ein paar Einstellmöglichkeiten und Soundvarianten.
 
Hm so wie ich das verstehe ist das Verhältnis zu diesem Nachbar sowieso nicht gut oder?

Wieso ignorierst du seine Beschwerden dann nicht einfach und spielst weiterhin ganz normal wie du willst. Soll er sich doch beschweren und soll er doch Mahnungen schreiben und drohen. Rein rechtlich bist du auf der sicheren Seite, wenn du in einer annehmbaren Lautstärke spielst. Du darfst in der Wohnung zwischen 06.00 und 22.00 in "angebrachter Lautstärke" Musik machen. Das kann dir kein Nachbar verbieten. Würdest du Klavier spielen oder Ziehharmonika oder Geige oder Tuba oder oder oder, könntest du auch nicht leiser drehen oder mit KH üben. Auch das müsste er akzeptieren.

Ich würde mir von so einem mein Hobby nicht versauen lassen und ihn einfach ignorieren. Solchen Ar**** muss man nicht auch noch durch Beachtung die Bestätigung geben die sie suchen.

In meinem Elternhaus hatten wir auch so Nachbarn. Die haben wir einfach motzen lassen und so getan als würden sie nicht existieren. Hat sich bewährt ;)
 
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Weil man nicht alles im Leben eskalieren lassen muss...

So einfach wie du das darstellst ist die Situation nicht (klassischer Fehler der Negation von "aus A folgt B", nur weil es die Nachtruhe gibt heißt das noch lange nicht, dass man außerhalb dieser Zeiten alles darf). Ganz im Gegenteil ist der Grundsatz, dass Lärm immer zu vermeiden ist, während der Nachtruhe absolut und sonst auch, dann aber mit Ausnahmen für unvermeidlichen und zumutbaren Lärm. Nicht unvermeidlicher Lärm ist aber immer verboten! Siehe hier:

"
Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, zu unterlassen.[3] Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten.[4][5]
Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren; ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

Es kommt aber auch auf die Art der Lärmquelle an. So ist der Lärm aus Kinderfreizeit hinzunehmen,[6] während Hundegebell zur Nachtzeit nicht geduldet werden muss.[7] Bei Musikinstrumenten gesteht die Rechtsprechung den Musikern je nach Instrument maximal 3 Stunden täglich zu.[8] Stöhnen beim Sexualverkehr sollte laut Amtsgericht Warendorf nur bei Zimmerlautstärke erfolgen.[9]
"

Und vor allem:
"Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten.[4][5]"
" [5] In der übrigen Zeit dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (z. B. Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug usw.) nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden, § 10 Abs.1 LImschG NRW"

Ich würde zumindest das Vorgehen bzw. den Streit mit dem Vermieter absprechen bzw. versuchen diesen auf meine Seite zu bekommen.

Vermutlich haben wir E-Gitarristen rechtlich das Problem, dass wir eben leise spielen können bzw. nicht in einer festen Lautstärke spielen müssen, im Gegensatz zu beispielsweise einem rein akustischen Instrument wie einer Geige oder einem Flügel (jeweils ohne bauliche, lautstärkereduzierende Veränderung). Es kann gut sein, dass deswegen die Lautstärke eines Klavierspielers als unabwendbar und somit zumutbar (mit gewissen zeitlichen Einschränkungen) angesehen wird während man einem E-Gitarristen zumuten kann den Amp leiser zu drehen.
 
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Ich benutze zum experimentieren gerne Guitar Rig mit Rig Kontrol. Manchmal auch über einen Senheiser HD25

...aber das nur nebenbei, da ich den Luxus habe trotz Mietwohnung in Stadtmitte zu jeder Zeit aufdrehen zu können :D

Eigentlich wollte ich eher auf die Beiträge von LongLostHope und Xanadu eingehen, zumal meine Wohnsituation nicht immer so gut war.
Beide haben meiner Meinung nach Recht, denn wir haben nun mal Rechte und sollten diese auch nutzen. Also Informieren was einem zusteht, dabei nicht übertreiben und den einen Nachbarn einfach schäumen lassen. Ja, richtig, man muss auch die Rechte der anderen wahren, dabei aber auch nicht zu sehr in den eigenen Rechten einschränken lassen!

Interessant zu diesem Thema folgender Artikel: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/musizieren.php

Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt. Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden. Das Musizieren in der Wohnung gehört jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht von Gerichten überstimmt werden darf.
[...]
Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geklärt, dass von 8-12 Uhr sowie von 14-20 Uhr Singen und Musizieren in den heimischen vier Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn hören können. [...] Allgemein gilt jedoch unbedingt die Ruhezeiten einzuhalten, unabhängig von der Art der Musik
[...]
Nach der Rechtsprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung etwa 1 ½ bis 2 Stunden täglich zu musizieren.
[...]
 
Aber was genau definiert jetzt genau Zimmerlautstärke?
Wenn ich den Laney Röhrenamp bei 15 Watt einstöpsel,kommt es mir bei der gleichen Einstellung,nur geringfügig lauter vor wie beim 1 Watt Ausgang.
Doch wie überträgt sich über die dünnen Wände der Wohnung?Ich denke dann würde sich das ganze Haus beschweren.
Zudem ist es sicher ein Unterschied,ob ich auf Zimmerlautstärke fernsehe,oder an der Gitarre Tonleitern auf und ab spiele.
Ich bin sicher nicht auf der Seite meines Nachbarn,weil ich seine Reaktion maßlos überzogen finde,und ich es ihm in den 3 Jahren nicht wirklich recht machen konnte.
Meine Freundin zb.reagiert hier ganz anders als ich,die würde ihm am liebsten zerreissen:evil:.
Ich bin mittlerweile der Einsicht,daß ein Röhrenamp in einer Mietwohnung bei mir nicht machbar ist,selbst nicht bei einer Ausgangsleistung von 1 Watt.Zumindest nicht bei einer Lautstärke wo man sagen kann,!!!!GEILER RÖHRENSOUND!!!!
 
Die Lautstärke die beim Nachbarn zu messen ist wäre da massgebend. Bei geschlossenen Fenstern und Türen.
Kauf deinem Nachbarn einen schönen Kopfhörer und gib ihm einen Zettel mit deinen Übungszeiten.

Hier mal eine Tabelle mit den Pegeln für Gewerbelärm.

Zulässige Schalldruckpegel

tagsüber / nachts (22-6)
Im reinen Wohngebiet
50 dB / 35 dB

Im allgemeinen Wohngebiet
55 dB / 40 dB

Mischgebiet (Wohngebiet und Gewerbe)
60 dB / 45 dB

http://www.gevestor.de/details/laermbelaestigung-welche-lautstaerke-ist-noch-zulaessig-501825.html
 
@Xanadu ein cleaner Sound oder zumindest mit bisschen Schmutz wird beim THR X nicht machbar sein nehm ich mal an.

Bisschen spät, aber trotzdem: Clean ist bei allen THRs kein Problem, alle haben mindestens ein schönes cleanes Preset. Gutes und schön anschlagdynamisches Crunch ist auch mit dem X machbar, aber wegen der Auslegung auf High Gain etwas fummelig einzustellen (und der C hat eben phantastische Crunch Sounds), am besten klappt es eben über Zurückdrehen des Gitarren-Volume-Potis.
 
Hab ich gerade gesehen,daß der THR X auch einen Clean Channel hat.Super.
Ich hab mich jetzt mal ein bisschen umgeschaut und hab mal 2 Geräte rausgesucht.
Zum einen den genannten Yamaha ThrX.Dieser hat halt einen sehr happigen Preis,dafür daß ich gerade mal 2-3 Sounds davon gebrauchen kann.
Warum man die 3 Versionen nicht in einen Toaster vereinen kann,bleibt wohl Yamahas Geheimnis.Schade darum,denn er scheint für meine Anforderungen Ideal.
Zum zweiten habe ich ein Multieffektpedal rausgesucht.
Das Zoom G3X.
Obwohl mich die se Multieffekt Geschichten auf den ersten Blick erschlagen,finde ich daß dieses auch einige nette Gimmicks zum üben bereit hat.wie zb.den Looper oder den Drumcomputer.
Hat jemand damit Erfahrung?Taugt dieses Gerät?
 
Die Grundfrage bleibt doch, ob du mit Kopfhörer oder laut üben / spielen möchtest. Falls es mit Kopfhörer sein soll gibts quasi tausende Möglichkeiten, denn über einen Kopfhörer klingt fast alles gut. Sogar die kleinen und preiswerten Amplugs (um mal die wahrscheinlich preiswerteste brauchbare Lösung zu nennen):


Den THR könnte man auch per Kopfhörer nutzen, aber der eigentliche Sinn der Empfehlung war ja einen Amp zu haben, der auch per Luft leise sehr gut klingt.

Falls dir die THRs zu teuer sind gibt es mittlerweile noch einige andere kleine Amps, die so einem 3-D-Stereo-HiFi-Sound (der ist eben prädestiniert praktisch komplett unabhängig von der Lautstärke zu sein) aus kleinen HiFi-Speakern zauben, allerdings habe ich bisher von keinem so gutes gehört wie über den THR. Beispiele:


Gibts auch größer mit 20Watt und 40 Watt.

Oder

 
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Oder mit Absorbern arbeiten.
Was ist wenn du den Amp auf Kopfhõhe stellst und leiser?
 
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Was ist wenn du den Amp auf Kopfhõhe stellst und leiser?

Stimmt, das wäre auch ein guter Tipp. Dann geht er direkt auf die Ohren und man kann ihn leiser stellen, aber dafür muss er eben auch wieder leise gut klingen. Ein anderer Tipp wäre ihn zumindest nicht direkt auf den Boden zu stellen, das kann ihn schon gut entkoppeln und gerade die weit durchs Mauerwerk reichenden (und damit die Nachbarn störende) tiefen Frequenzen verringern. Vielleicht reicht das ja schon.
 
Wie oben beschrieben habe ich das größere G5. Ob es Dir klanglich taugt, musst Du selbst entscheiden. Ich selbst bin sehr zufrieden. Jedoch bin ich kein Soundgourmet.

Die Bedienoberfläche des G3X bildet virtuell eine Kette von bis zu sechs Effekt-Bodentretern (incl. Ampsim) ab. Dabei sind immer nur drei benachbarte Geräte der Kette gleichzeitig sichtbar aber man kann den "Sichtbereich" scrollen. Jedes der virtuellen Effektgeräte hat dann bis zu 9 Regler. Die wichtigsten drei sind jeweils immer direkt durch die Drehencoder erreichbar. Den Rest erreicht man durch die Pagetaste neben den Drehencodern. Dieses Bedienkonzept finde ich sehr intuitiv.

Dennoch möchte ich auch auf ein paar Einschränkungen hinweisen, die mir über die Zeit aufgefallen sind:

- Der Looper ist auf einfache Funktionen beschränkt: Record/Play/Overdup/Stop. Viel mehr ist da nicht. Es gibt noch eine Rückgängig-Funktion, die aber die maximale Looplänge halbiert. Ganz witzig ist auch noch, dass bei aktivierter Rhythmusmaschine der Looparound mit eben dieser syncronisiert wird, auch wenn man mit der Fußtaste mal etwas daneben liegt.

- Live-Tauglichkeit ist durch ein paar fehlende Fußtaster etwas eingeschränkt. Für Tap kann man zwar einen extra Fußtaster anschließen aber das Umschalten zwischen Patch-Bänken bzw. zwischen Patch-Mode und Floorstomp-Mode wird durch Tasterkombinationen (zwei benachbarte Fußtaster gleichzeitig) oder langes Drücken erledigt. Das ist nicht optimal und da würde ich mir immer noch einen extra FS wünschen.

- Tap: Leider gibt man mit Tap ausschließlich die Geschwindigkeit für Rhythmusmaschine oder Effekte ein. Will man während des Spielens die Geschwindigkeit der Rhythmusmaschine anpassen, klappt das nicht, weil die Rhytmuspattern nicht mit deinen Taps syncronisiert wird. Die Geschwindigkeit ändert sich zwar schon, aber die Zählzeiten der Maschine liegen nicht auf deinen Taps.

- Die Drummaschine ist eher als gutklingendes Metronom zu verstehen. Es klingt zwar nach Schlagzeug und es gibt viele einstellbare Rhytmmen und Taktarten aber die werden dann auch stumpf durchgeklopft. Mit Songablauf und Fills kann das Teil nicht dienen.


Ansonsten fand ich beim Einstieg mit diesem MFX als größte Hürde das Erlangen flogender Erkenntniss: Auch wenn das Teil ungefähr 180 Effekte kann, muss man die nicht alle verwenden. Meine meißt verwendeten Patches haben nur noch wenig Effekte in der Kette. Irgend ein Overdrive/Booster, eine Ampsim, bisschen Room/Delay/Reverb und das Pedal für Mastervolumen, das wars. Manchmal, wenn es der Song so will, kommt halt noch ein Wah oder Chorus oder Tremolo oder so zum Abschmecken dazu.
 
Die VOX Amplug sind wirklich erstaunlich gut! Habe mir einen für den Urlaub gekauft und war echt erstaunt wie brauchbar die Dinger sind :great:
 
Kurzer Einschub:

Die weiter vorne geposteten Beiträge mit Gesetzestexten bzw. inhaltlichen Verweisen auf selbige sieht die Moderation als reine Zitate und Info-Links und nichts als dezidierte Rechtsberatung an.
Dennoch möchten wir vorbeugend darauf hinweisen, dass eine Rechtsberatung den Boardregeln entsprechend absolut aussen vor bleiben muss; bitte hierzu folgenden Threads noch einmal Beachtung schenken:

https://www.musiker-board.de/threads/achtung-keine-rechtsberatung-hier-im-board.386811/
https://www.musiker-board.de/thread...kbusiness-recht-bitte-lesen.19414/#post221689


Und nun weiter im Thread :rock:.

LG Lenny (für die Moderation)
 
swani
  • Gelöscht von C_Lenny
  • Grund: Link bereits im Thread erwähnt
Ich habe das Vorgängermodell JS-8, das ist gebraucht ziemlich preiswert zu bekommen, allerdings sind die eingebauten Speaker des JS-8 mir zu leise. Das JS-10 kostet neu 410€, das JS-8 kann man gebraucht gut für unter 200€ bekommen, dazu dann noch ein PC-Lautsprechersystem mit kleinem Subwoofer für 40€ bis 50€ und man hat ein top Übesystem für knapp 220€, welches sogar viele Funktionen hat, für die man sonst seinen Laptop anschmeissen müssten (Jamtracks abspielen, deren Geschwindigkeit ändern, Aufnahmen, Loopen etc.). Das benutzte ich momentan sogar öfters als meinen THR10X, obwohl es vor allem in der Wiedergabe der Spieldynamik nicht an den THR10 heran kommt.

P.S.: Hier mal ein Foto, damit hat man eigentlich alles, was man zu Hause benötigt:
 

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Das Boss JS-10 ist mir die 400 Euro nicht wert,obwohl man viel damit machen kann.
Meine Optionen sind nach wie vor der Yamha Thr-X
oder ein Multieffekt,da ich dieses dann ja auch an meinen Verstärker anschliessen kann(zb.Proberaum:D)
Da wäre die Auswahl das Zoom G3X,Digitech Rp355 oder der anscheinend alltime-klassiker Boss Me25
 
Ich übe neuerdings mit dem Fender Mustang III v2, Aux-In (Metronom oder Ipod, PC, "weiß-der-Geier"), Kopfhörer Ausgang. Richtig gute Ampmpodels.

Bei der Softwarelösung (Guitar Rig) hat mich immer die Latenz gestört.

Alles, was einen Lautsprecher zum Klingen benötigt und möglicherweise sogar eine Röhre hat gehört meiner Meinung nach nicht in die Wohnung. Gesetzestexte hin oder her, wenn man Stress mit den Nachbarn hat, hält dies einen vom Üben ab, ob man im Recht ist oder nicht.
;)

Gruß
 
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