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ein Beamer gehört nicht zu Movingheads oder Scannern und ist auch nicht, was wir normal unter "Lichtequipment" verstehen. Ich habe deinen Thread daher mal verschoben.
Mit der Schackeliste wird ja bewertet was das Gerät (Auto) noch wert ist. Finanzieller Totalschaden ist es dann wenn die Reparatur den Gebrauchtwert übersteigt. So weit nichts neues
In der Lichttechnik würde ich den Totalschaden davon abhängig machen, ob das Gerät noch genügend eingesetz wird, es abgeschrieben ist und der Neukauf samt Abschreibung nicht einen Mehrwert beinhaltet.
Gerade Beamer werden ja auch jeden Tag teurer.
Es gibt Gebrauchtwarenlisten. Und es gab einmal/gibt eine Empfehlung für Gebrauchtgeräte, also eigentlich was du suchst. Aber mir will nicht mehr einfallen wie die Seite hieß.
Achso. Da würde ich die Versicherung mal kontaktieren. Schließlich müssen die den Schaden bemaßen, wenn es ein Versicherungsfall wäre.
Ansonsten muss in meinen Augen das Geräte gleichwertig ersetzt bzw. wenn eine Reparatur möglich, diese übernommen werden,