ESP oversea import

inwiefern wird da eigentlich protokuliert? Kann man mit ner billigen klampfe rüberfliegen und sich dann ne gute kaufen und die dann in den koffer legen? Oder wird da Modell, Herstellerfirma etc aufgeschrieben? Ich habs jetzt nicht vor, aber ist mir nur so gekommen gerade...
 
inwiefern wird da eigentlich protokuliert? Kann man mit ner billigen klampfe rüberfliegen und sich dann ne gute kaufen und die dann in den koffer legen? Oder wird da Modell, Herstellerfirma etc aufgeschrieben? Ich habs jetzt nicht vor, aber ist mir nur so gekommen gerade...

Die notieren sich nicht, ob du bereits mit einem Koffer rübergeflogen bist, also kannst du dort auch einen mit Gitarre drin kaufen. Zum Zoll können sie dich trotzdem schicken, dann wirst du wohl nach einer Rechnung gefragt werden. :gruebel:
 
tag auch,

also ich hab`s gemacht.

meine ESP MII Lefthand kommt aus den USA.
und das war richtig teuer !!!
alles in allem ca 40% gegenüber dem, wenn ich sie über nen händler bei ESP bestellt hätte (incl.10-12 monate wartezeit).

ich hab aber den sehr großen vorteil einen netten händler zu kennen.
der wußte, daß ich gern eine haben würd weil ich ihn mit ner LTD 1000er M oder horizon klon gelöchert hab...

eines schönen tages komm ich rein zum saiten kaufen und er meint nur "geh mal rauf, ich hab dir was. wenn du willst gehört sie dir ! ist aber nicht billig..."
ich rauf gestürmt "nee jetzt, oder ? ODER ???"
koffer auf *gerissen* und *biiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeep*

gesehen, gespielt, verliebt...

*nie wider hergeben will !!!*

was will ich damit sagen: es muß sich schon richtig für einen persönlich lohnen. rein finanziell tut`s das bestimmt nicht aber das muß jeder, wie immer, selbst entscheiden.

gruß
 
Die notieren sich nicht, ob du bereits mit einem Koffer rübergeflogen bist, also kannst du dort auch einen mit Gitarre drin kaufen. Zum Zoll können sie dich trotzdem schicken, dann wirst du wohl nach einer Rechnung gefragt werden. :gruebel:

Wenn man schon eine Gitarre mitnimmt, dann gibt es auch dafür ein Formular. Auf diesem wird exakt vermerkt, was ausgeführt wird.
Bei der Wiedereinfuhr hat man dann entsprechend nichts zu verzollen, weil man ja das entsprechende Ausfuhrdokument hat.
Deswegen funktioniert auch das Argument "Ich habe die schon mitgenommen", obwohl der Koffer leer war, nicht. Denn wenn es so wäre, hätte man das Wiedereinfuhrpapier. Wenn man es nicht hat, zahlt man.

Ich meine, dass es keine Möglichkeit gibt, die entsprechenden Abgaben zu sparen. Wenn es um Geld geht, ist der Staat mit allen Wassern gewaschen. Die einzige Möglichkeit stellen daher die illegalen Methoden dar, von denen man aber nur abraten kann.
Denn Steuerstraftaten sind in der Regel mit relativ hohen Strafrahmen ausgestattet. Und m.M.n. lohnt es nicht, sich wegen € 400,00 Ersparnis krumm zu machen.
 
ich finde den beitrag echt gut, aber so ganz stimmt das nicht mit dem versand. hier versucht selbst der zoll mit fehlinformationen noch einmal ordentlich zu verdienen.
die versandkosten werden nämlich nur von der EG grenze bis zum bestimmungsort verzollt.

das steht auch so im gesetz und auf der HP vom ZOLL und trotzdem rechnet der zoll bei seinen beispielrechnungen mit dem versand bis zur EG grenze und mit dem versand von der EG grenze bis zum bestimmungsort. wenn man dann seine bestellte gitarre vom zoll abholen will und nichts sagt, kassieren die ordentlich ab. hier sollte man auf sein recht bestehen und grunsätzlich darauf bestehen, dass der versand nicht mit eingerechnet wird.
es gilt auch die tatsache dass die EG grenze keine unsichtbare linie ist und sobald der flieger über england oder spanien fliegt ist es die EG grenze.
hier gilt der erste ort an dem das flugzeug bzw. die ware landet. wenn ich als nürnberger also eine gitarre bestelle und diese wird von japan direkt nach nürnberg geflogen, bekommt der zoll keinen cent von mir für den versand. fliegt der flieger von japan nach münchen, muss ich den versand verzollen der von münchen nach nürnberg fällig wäre.
leider wissen das sehr viele nicht und lassen sich, auf gut deutsch, vom staat und zoll verarschen.

hier noch der entsprechende beitrag vom zoll selbst.

zitat: Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.

das kann natürlich auch portugal sein. wenn die ware also als erstes in portugal landet muss ich den versand von portugal bis nach nürnberg verzollen. nicht aber den versand von den usa nach portugal.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben