Forumsregel Nummero 13

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Mir ist gerade beim Lesen eines dieser "Account löschen!"-Threads die Regel 13 aus den Board-Regeln ins Auge gesprungen:

13. Wenn User Inhalte (z.B. Texte, Posts, Bilder, Threads usw.) zur Veröffentlichung an das Forum übermitteln, gewährt der Nutzer dem Forum das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Frage:
Regel 13 besagt ja nichts anderes, als dass Urheber bestimmter Inhalte, die diese hier posten, damit ihr Urheber- bzw. die vollständigen Nutzungsrechte an das MB abtreten.
Heißt das dann nicht eigentlich, dass man tunlichst vermeiden sollte, hier Inhalte (wie selbstgeschriebene Stücke) zu posten, wenn man später mal die Nutzungsrechte daran haben möchte? Nehmen wir mal an, ich schreibe einen Song, poste ihn hier, alle sagen mir: Der ist gut. Anschließend komme ich damit groß raus und scheffel einen Haufen Kohle.
Dann könnte doch eines Tages eine nette Mail vom MB bei mir landen, dass ich doch das Geld lieber an die Board-Betreiber abtreten solle, schließlich habe ich ja keinerlei Nutzungsrecht mehr an meinem eigenen Stück (von den Rechten als ausübendem Künstler abgesehen).
Ist das so gedacht?
(Bitte denkt nicht, ich würde damit jemandem Boshaftigkeit unterstellen, es ist mir, als Laien, nur nicht ganz klar, ob das wirklich so zutrifft, wie ich das schreibe und man weiß ja, wie's mit Geld ist, wenn's mal hart auf hart kommt. ;))

2. Frage:
Die Regel 13 ist ja erst seit dem 23.11.2008 in die Regeln des Boards aufgenommen. Allerdings steht in den Regeln keine Klausel, dass Änderungen an den Regeln vorgenommen werden können, auf die die Anerkennung der Regeln, die jeder Users bei der Anmeldung bestätigt, übertragen werden.
Heißt das nicht eigentlich, dass User, die sich vor einer Regeländerung angemeldet haben, von den geänderten Regeln nicht betroffen sind?
(Ist zwar pedantisch, aber Recht ist bekanntermaßen pedantisch.)

Danke für die Antworten. ;)
 
Eigenschaft
 
die Urheberrechte bleiben unberührt: Der Urheber ist der Urheber und bleibt der Urheber!

Hier geht es ausschließlich um Nutzungs- eventuell auch Verwertungsrechte - die sind (zumindest teilweise) auf das Board übergegangen, schließen aber deine eigenen Nutzungsrechte an Deinem Stoff nicht aus.

Auch bei Texten und Songs bleibt dir das Urheberrecht - die Verwertung...??? Da wage ich keine Prognose, wäre vielleicht eine Bemerkung vom Boardbetreiber dazu nicht schlecht.
 
Von den Urheber- und Nutzungsrechten bleibt einem aber fast nur die Anerkennung als Urheber, alles andere tritt man ja ans Board ab. Das heißt für obiges Beispiel, dass alles, was ich von meinem Werk habe, meine Namensangabe ist, alles andere geht an die MB-Betreiber.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das siehst du nicht differenziert genug, das Urheberrecht ist ziemlich umfangreich und sichert dir einiges zu - selbst wenn das Board die Nutzungsrechte hat, können die Betreiber nicht willkürlich an deinem Eigentum rumändern, den Sinn entstellen, deine Urheberrechte veräußern, etc.

Das ist fast vergleichbar mit der häufigen Verwechslung der abgetretenen Verwertung an die GEMA und dem Urheberrecht - beides hat relativ wenig miteinander zu tun, das sind zwei Paar Stiefel.
 
nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Modifizieren, anzupassen, bearbeiten. Klar geht das mit dieser Regel.

Die Urheberschaft können sie nicht veräußern, aber das MB hat damit die alleinigen Nutzungsrechte. Und Teilbestimmungen der Rechte des Urhebers sind damit auch ausgehebelt.
 
es ist egal, was die im Board in ihren Regeln scheiben, das bricht keine bestehendes Gesetz!

Alles was im Urheberrecht steht, gilt auch für die Boardbetreiber.


"...hat das nicht auschließliche Recht..."
Die Bordbetreiber haben Nutzungs- und Verwertungsrechte, aber die hast du selber auch immer noch - mußt halt dein geistiges Eigentum schneller verkaufen als die Boardbetreiber...:D
 
Solltest Du tatsächlich diesbezüglich Sorgen haben, dann schreibe den Song auf einen Zettel vor,
notiere Datum und Uhrzeit, unterschreib den Zettel..
..und poste DEIN Werk ein paar Tage später.

Dann hast Du eine quasi eine "Art Urkunde Deines Gedankengutes", weil jene älter ist als ALLES folgende. ;)


Gruß - Löwe :)
 
Hallo,

habt bitte ein klein wenig Geduld, im Moment wird gerade hinter den Kulissen die angesprochene Board-Regel 13 in neuer, klarerer Formulierung inkl. detaillierter Erläuterung ratifiziert. Das Ergebnis werden wir im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen, danach sollten keine Fragen mehr offen sein!
 
es ist egal, was die im Board in ihren Regeln scheiben, das bricht keine bestehendes Gesetz!

Alles was im Urheberrecht steht, gilt auch für die Boardbetreiber.

Stimmt.

§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.

Damit sind die Einzelbestimmung der Board-Regel ohnehin ungültig, die das Urheberrecht betreffen (wie Bearbeitung, Anpassung oder Modifizierung), müssten also aus der Regel gestrichen werden. Aber:

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Das zeigt, dass die Übertragung der Nutzungsrechte tatsächlich legal möglich ist. Und das ist im Falle der obigen Geldscheffelei eben relativ fragwürdig.


Löwe;4278129 schrieb:
Solltest Du tatsächlich diesbezüglich Sorgen haben, dann schreibe den Song auf einen Zettel vor,
notiere Datum und Uhrzeit, unterschreib den Zettel..
..und poste DEIN Werk ein paar Tage später.

Dann hast Du eine quasi eine "Art Urkunde Deines Gedankengutes", weil jene älter ist als ALLES folgende. ;)


Gruß - Löwe :)
Jo, darum ging's ja leider nicht, mit Übertragung der Nutzungsrechte wird ja ein "Ich war aber zuerst da!" sinnlos.

Hallo,

habt bitte ein klein wenig Geduld, im Moment wird gerade hinter den Kulissen die angesprochene Board-Regel 13 in neuer, klarerer Formulierung inkl. detaillierter Erläuterung ratifiziert. Das Ergebnis werden wir im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen, danach sollten keine Fragen mehr offen sein!

Ich hoffe, nicht wegen mir... ;)
 
... Das zeigt, dass die Übertragung der Nutzungsrechte tatsächlich legal möglich ist. Und das ist im Falle der obigen Geldscheffelei eben relativ fragwürdig ...

wo siehst du hier eine Geldscheffelei??

Ich wünsch dem Boardbetrieber von Herzen, daß er zumindest kostendeckend zurecht kommt - voran ich große zweifel habe.

Also ich glaube, ich verursache hier eher Kosten.
 
Äh... nene, ich meinte mein Beispiel oben, wenn man einen Song hier postet und damit später Geld scheffeln will... ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo nochmal,

Ich hoffe, nicht wegen mir... ;)

nein, sicher nicht ;) - diese Sache läuft schon länger.

Vielleicht wäre es sinnvoll, mit der weiteren Diskussion zu diesem Thema solange zu warten, bis die neuformulierte Regel 13 veröffentlicht wird - nicht, daß hier unnötige Worte zur alten (bald veralteten) Version verloren werden...?
 
Von mir aus dürft ihr oder darfst du den Thread dann auch vorerst schließen, ich hab' Zeit. ;)

Edit: Bzw. Was ist eigentlich mit meiner zweiten Frage?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier geht es ausschließlich um Nutzungs- eventuell auch Verwertungsrechte - die sind (zumindest teilweise) auf das Board übergegangen, schließen aber deine eigenen Nutzungsrechte an Deinem Stoff nicht aus.
Sehe ich auch so, insbesondere, weil in solchen Regeln immer "das... nicht ausschließliche Recht" angesprochen wird. Das liest sich für mich so, dass der Nutzer dem Boardbetreiber ein Nutzungsrecht einräumt, aber dennoch sein Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Einräumung von Nutzungsrechten an weitere Personen behält.
 
Hallo Absint,

Was ist eigentlich mit meiner zweiten Frage?

ganz einfach: Alle Regeln gelten gleichermaßen für alle User, egal zu welchen Zeitpunkt sie sich angemeldet haben (anders wäre das doch auch ziemlich unsinnig, oder?).
Alle User sind verpflichtet, sich selbstständig über eventuelle Regeländerungen zu informieren. Änderungen werden im passenden Thread (und/oder per globaler Ankündigung) bekanntgegeben:
https://www.musiker-board.de/vb/boa...latt-bekanntmachung-boardregel-nderungen.html
 
Ich denke die Regel ist dazu gedacht dass jemand der hier schreibt nicht hinterher ankommen kann den Betreiber dazu zu zwingen alle seine Beiträge zu löschen. Wenn ein paar Leute auf diese Idee kommen sollten wäre das Forum im Eimer.

Wobei ich um Klärung dankbar wäre. Solange es um normale Beträge geht kann ich das zu 100% Nachvollziehen, sollten aber gepostete Songtexte, Lieder und Aufnahmen darunter fallen wäre das schon ein wenig krass (ausdrücklich ohne irgendjemanden bösen Willen unterstellen zu wollen). Hier werden ja auch durchaus mal zwecks Kritik Songs von professionellen Tonleuten gepostet die danach von anderen verwertet werden wollen. Da könnten einige Leute durchaus sauer werden wenn sie erfahren dass die Nutzungsrechte an ihren Songs vom Ton-Ing an Dritte abgetreten wurden. :)


Aber warten wir mal die neue Formulierung ab. Die Aktuelle hat mir seit Einführung auch immer ein wenig Unbehagen bereitet.
 
Gelten neue Regeln auch rückwirkend?

Ein relevantes Beispiel fällt mir gerade nicht ein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gelten neue Regeln auch rückwirkend?

im Prinzip Ja - das ist wie z.B. bei einer Bank. Wenn die ihre AGBs ändern, dann bekommst Du eine Mitteilung darüber - also hier ist es dann ein Post in dem o.g. Thread - und dann bleibt es Dir überlassen, diese Änderung zu akzeptieren oder die Bank zu wechseln...
 
Hallo Absint,



ganz einfach: Alle Regeln gelten gleichermaßen für alle User, egal zu welchen Zeitpunkt sie sich angemeldet haben (anders wäre das doch auch ziemlich unsinnig, oder?).
Alle User sind verpflichtet, sich selbstständig über eventuelle Regeländerungen zu informieren. Änderungen werden im passenden Thread (und/oder per globaler Ankündigung) bekanntgegeben:
https://www.musiker-board.de/vb/boa...latt-bekanntmachung-boardregel-nderungen.html

Das sagt mir auch mein gesunder Menschenverstand, aber müsste es nicht in den Regeln stehen, dass Änderungen vorgenommen werden können? In den handelsüblichen AGBs findet man fast immer eine solche Klausel, dass eben Änderungen vorgenommen werden können. Wenn diese Klausel aber darin nicht aufgenommen ist, dann verlieren die Änderungen im Grunde genommen ihre Gültigkeit. Bzw. alle User müssten theoretisch jeder einzelnen Änderung zustimmen, damit sie Gültigkeit bekommt, weswegen man den Änderungsvorbehalt direkt in die Regeln mit aufnehmen sollte.

Hier mal ein hübscher Link dazu.

Wenn ich das also richtig verstehe, sind die Änderungen der Board-Regeln bislang nicht gültig. Wenn jetzt ein Änderungsvorbehalt eingefügt wird, müssen ersteinmal alle zustimmen, damit er Gültigkeit erhält und anschließend erst darf der Board-Betreiber nach Lust und Laune ändern.

im Prinzip Ja - das ist wie z.B. bei einer Bank. Wenn die ihre AGBs ändern, dann bekommst Du eine Mitteilung darüber - also hier ist es dann ein Post in dem o.g. Thread - und dann bleibt es Dir überlassen, diese Änderung zu akzeptieren oder die Bank zu wechseln...

Genau, aber die Bank hat einen Änderungsvorbehalt in ihrer AGB... ;)
 
Ich denke die Regel ist dazu gedacht dass jemand der hier schreibt nicht hinterher ankommen kann den Betreiber dazu zu zwingen alle seine Beiträge zu löschen. Wenn ein paar Leute auf diese Idee kommen sollten wäre das Forum im Eimer.


Richtig!

Diese Regel ist im prinzip draus entstanden das sich hier user löschen wollten und darüb hinaus auch ihre ganzen beiträge.
Das kann unter anderem dazu führen, das ein ganzes thema zusammenhangslos im raum steht. Aufgrund von fehlenden beiträge, würde der ganze thread dann keinen sinn mehr ergeben.

Das möchte man im sinne des forums natürlich vermeiden. Man erklärt sich also von anfang an damit einverstanden das die beiträge die man verfasst dem forum gehören.

Dabei ist aber immernoch jedem frei überlassen ob er seine tricks/wissen anderen zugänglich macht!
 
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