Ich weiß nicht was Du unter "Meisterzwang" verstehst. Fakt ist, dass sich jeder Klavierbauer nennen darf.
Definitiv falsch. Meisterzwang bedeutet, dass man einen Meisterbrief haben muss, um sich in dem betreffenden Beruf selbständig zu machen. Diese Regelung wurde in Deutschland erst 2004 gekippt bzw. stark eingeschränkt. Denn in einigen Berufen ist es auch heute noch so, z.B. KFZ-Mechaniker, Friseur, Bäcker usw. Der Begriff Meisterzwang ist auch besser bekannt als "Großer Befähigungsnachweis", so klingt das nämlich nicht so harsch.
Berufsbezeichnungen sind manchmal geschützt, manchmal nicht. Aber sie sind immer dann geschützt, wenn es schon einen Beruf gibt der sich entsprechend so nennt und im dualen Ausbildungssystem gelernt wird. Z.B. Klavierbauer. Der Beruf wird im dualen System gelernt und heißt offiziell "Klavier- und Cembalobauer mit Fachrichtung Klavier", kurz halt Klavierbauer. Da es ein Beruf des dualen Systems ist, ist die Berufsbezeichnung geschützt. Nicht geschützt dagegen wäre z.B. Klavierstimmer oder auch Klaviertechniker.
Gitarrenbauer darf sich jeder nennen, da es einen Beruf mit der Bezeichnung nicht im dualen System gibt, da heißt er nämlich Zupfinstrumentenmacher. Geigenbauer wiederum darf man sich auch nur als gelernter nennen, da es einen Gesellenbrief mit der Bezeichnung gibt.
Näheres findet sich auch bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung
Nochmal zum Meisterzwang speziell bei Klavierbauern: bis 2004 durfte ich als Selbständiger nur Klaviere stimmen und kleinere Wartungsarbeiten vornehmen. Und selbst die waren stark eingegrenzt. Ich durfte nicht mal eine Klaviermechanik vom Kunden in die Werkstatt verbringen, dort die Hämmer abziehen, Achsen tauschen etc., also das ganze Standardprogramm. Das war Meistern vorbehalten. Ich erinnere mich auch noch an den Kleinkrieg mit dem Ordnungsamt und Handwerkskammer, als ich damals (vor 2004) mein Gewerbe angemeldet habe. Das Ordungsamt hatte Bedenken, weil ich keinen Meisterbrief habe, ich in der Gewerbeanmeldung aber geschrieben hatte: Klavierstimmung, WARTUNG, Kaufberatung. Ich musste denen klar machen, dass Wartung nicht Reparatur bedeutet. Reparatur hätte ich definitiv nicht schreiben dürfen, so hatte sich auch die Handwerkskammer geäußert. Aber als Klavierbauer durfte ich firmieren, und zwar nur deswegen, weil ich einer bin, also einen Gesellenbrief habe. Somit bin ich auch nur in der Handwerksrolle B (Handwerksnebenrolle) eingetragen, wo sich handwerksähnliche Berufe finden.
Ich kenne auch eine Kollegin, der das Ordnungsamt untersagen wollte, als Klavierbauerin zu firmieren. Abstruse Begründung: diese Bezeichnung würde nahe legen, dass sie Klaviere tatsächlich auch baut, also herstellt. Da sie aber nicht mit der Axt in den Wald geht, dort einen Baum erlegt und dann ein Klavier daraus schnitzt, wollte man ihr die Bezeichnung bei der Gewerbeanmeldung nicht zugestehen. Aber eben genau aus dem Grund, dass sie tatsächlich einen Gesellenbrief als Klavierbauerin hat und diese Bezeichnung geschützt ist, musste man ihr letztlich erlauben, sich auch so nennen zu dürfen.
Klingt kompliziert? Ja, ist es auch. Aber wir sind in Deutschland! Motto: da könnte ja jeder kommen
Gregor