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Shop in Korea klaut mein YT video für Werbung

Du täuschst Dich.
Meiner Meinung nach täuscht du dich :)

Etwas nachspielen ohne kommerzielle Zwecke ist absolut erlaubt.
Wo steht das? WIe gesagt: Kommerziell oder nicht kommerziell macht bezüglich Urheberrecht keinerlei Unterschiede. Möglicherweise sind die GEMA-Tarife unterschiedlich, da kenn ich mich nicht aus. Aber bezüglich Urheberrecht geht es immer nur um Veröffentlichung und VErbreitung. Und das darf man eben nicht einfach so, egal zu welchem Zweck. Dass es in der PRaxsi tausenfach gemacht wird und da bisher wohl auch kaum ein urheber interesse hat gegen vor zugehen, ist eine andere Sache. Aber streng juristisch gesehen, darfst du einen Song nicht eifnach so "verbreiten" oder "öffentlch aufführen", wenn du nicht selbst der Urheber bist.

Aber ich glaube seine Eigentumsrechte tritt man dem Upload nicht ab
Die deutsche Rechtslage erlaubt es gar nicht, die Urheberrschaft abzugeben.
 
Du täuschst Dich. Etwas nachspielen ohne kommerzielle Zwecke ist absolut erlaubt. Es wäre erst dann was anderes, wenn ich ein selbst aufgenommenes Video von Petrucci reingestellt hätte oder wenn ich Teile vom ihrem song auf einer meinen Platten hätte.
wer sagt das? wo steht das?

im UrhG steht eindeutig:
§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
mit deinem video verstößt du somit gegen §17 und §19a. da du nur fragmente nutzt würden sogar noch bearbeitungsrechte anfallen, aber das geht an dieser stelle zu weit.

für dich selbst darfst du covern und machen was du willst, aber sobald du fremde werke öffentlich zugänglich machst, egal ob du dafür geld verlangst oder nicht, musst du dir die nutzungsrechte einholen.



Steht nicht irgendwo in den Youtube AGB, dass man denen ein unbeschränktes Nutzungsrecht überlässt? Aber ich glaube seine Eigentumsrechte tritt man dem Upload nicht ab
richtig: "8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen."
aber an einem fremden werk besitzt man natürlich keinerlei urheberrechte oder sonstiges. in diesem fall hat der uploader nur das recht am bild und der interpretation (sog. leistungsschutzrecht), nicht am werk von dream theater.
 
Nachspielen ist keine "Wiedergabe", auch habe ich keinerlei Originalmaterial von denen "vrebreitet". Du deutest das Geschriebene sehr eigenwillig, da ist die Rede vom Originaltonträger bzw. einer Vorführung die der Originalform entspricht. Dies ist hier nicht der Fall, wie man's auch dreht und wendet.

Obwohl am Ende wäre das einzig wichtige, "wer kann den besseren Anwalt bezahlen?". :D

Das beiseite,

in diesem fall hat der uploader nur das recht am bild und der interpretation (sog. leistungsschutzrecht)

das ist eigentlich das wofür die sich meine Erlaubnis hätten holen müssen, von der Musik hab ich nicht geredet.
 
ambee hat Recht.

Dass man in der Praxis zum Beispiel auf seinen Gigs auch Cover spielen kann, liegt nur daran, dass der Veranstalter GEMA zahlt.

Wenn Du eine Coverversion als Video aufnimmst und ins Internet stellst (egal ob auf YouTube oder sonstwo), müsste halt auch jemand GEMA dafür zahlen. Bloß hat YouTube im Moment keine Vereinbarung mit der GEMA, darum wird da auch ganz gerne gelöscht oder Konten gesperrt.
 
Nachspielen ist keine "Wiedergabe", auch habe ich keinerlei Originalmaterial von denen "vrebreitet".
Der Urheber ist der Komponist! Du kannst nicht immer davon ausgehen, dass Interpret und Komponist die gleiche Person sind. Das ist in der Rock-Musik meistens der Fall, aber woander nicht unbedingt. Herr pretrucci hat zum einen Urberrechte an der Komposition, zum anderen auch Leistungsschutzrechte an dem, was du "Originalmaterial" nennst. Das sind aber zwei unabhängie Dinge. Es gibt ja auch reine Songwriter/Komponisten. Deren Sachen darfst du auch nicht öffentlich spielen/verbreiten. Obwohl es da so etwas wie "Originalmaterial" noch nicht mal unbedingt gibt.

Du deutest das Geschriebene sehr eigenwillig, da ist die Rede vom Originaltonträger bzw. einer Vorführung die der Originalform entspricht.
Nochmal, wir reden hier vom Urheberrecht, das hat mit der "Originalform" überhaupt nichts zu tun. Bei Musik ist das, was geschützt wird, die Komposition, also die Noten.


Dass man in der Praxis zum Beispiel auf seinen Gigs auch Cover spielen kann, liegt nur daran, dass der Veranstalter GEMA zahlt.

Wenn Du eine Coverversion als Video aufnimmst und ins Internet stellst (egal ob auf YouTube oder sonstwo), müsste halt auch jemand GEMA dafür zahlen. Bloß hat YouTube im Moment keine Vereinbarung mit der GEMA, darum wird da auch ganz gerne gelöscht oder Konten gesperrt.
Eben. Was meinst du denn, warum man überhaupt als Veranstalter eines Live-Konzerts an die GEMA zahlen muss? Man muss deshlab zahlen, weil da urheberrechtlich geschützte Kompositionen öffentlich vorgetragen werden. Der Urheber dieser Komposition hat da Anspruch auf vergütung, ganz egal wer der Interpret ist.
 
Wie sieht das Urheberrecht in Korea genau aus? Und was für regeln gelten da jeweils, gerade in weltweiten, grenzüberschreitenden Netz? Gelten in einem Land immer nur die eigenen Gesetzte?

Ist mir z.B. letztens noch in der Wikipedia aufgefallen. Das deutsche Urheberrecht ist sehr strikt, daher findet man dort ja auch oft wenig Bilder.

1. Das ist eben problematisch in Zeiten von Globalisierung und Internet da durchzufinden. Prinzipiell ist es in den meisten Ländern ähnlich wie in Deutschland, das heißt, ein deutscher Bundesbürger ist verpflichtet, sich in erster Linie an die deutschen Gesetze zu halten, auch wenn er im Ausland ist. Sollten im Ausland Gesetze gelten, die noch strikter sind, so sind diese Gesetze zu akzeptieren. Aber: Sollten im Ausland Gesetze gelten, die milder sind als die deutschen Gesetze, so muss sich der deutsche Bundesbürger weiterhin an die deutschen Gesetze im Ausland halten!

2. Die Bilder von Wikipedia müssen weitestgehend eigene Uploads sein, darum ist das ganze problematisch bei Covern, Plakaten etc. Im englischsprachigen Wikipedia ist dies teilweise lockerer, aber auch doch sind es prinzipiell eigene Uploads. Viele Darstellungen sind allerdings zu sehen, da sie von verschiedenen Quellen freigegeben werden (siehe Tierfotos, Karten etc.)

3. Ich muss schon sagen, das ist ein grobes Stück Anerkennung, was du erhältst durch das Einbetten :D Klagen bringt in dem Sinne nichts, da nicht ausdrücklich behauptet wird, es sei ein Firmenvideo und es noch als YouTube-Video kenntlich gemacht wird. Aber lustig ist es alle Mal :D
 
ars ultima: demnach müsste dann jeder der im Musikladen "Smoke on the water" oder "Enter Sandman" anstimmt, verhaftet werden :) Die Annahme macht in meinen Augen wirklich keinen sinn, weder rechtlich noch sonstwie.

Aber gut, ich glaub's mal, bin ja auch kein anwalt...
 
ars ultima: demnach müsste dann jeder der im Musikladen "Smoke on the water" oder "Enter Sandman" anstimmt, verhaftet werden :) Die Annahme macht in meinen Augen wirklich keinen sinn, weder rechtlich noch sonstwie.
Es wird ja auch nicht jeder verhaftet der mal einen Song runter geladen hat. Aber prinzipiell sind wir mittlerweile ein Volk das zu einem überwiegenden Anteil aus Verbrechern besteht.

Das dass keinen Sinn ergibt, gerade in der heutigen Zeit - da würde ich dir zustimmen. Das Urheberrecht kommt allerdings aus Zeiten wo es das Internet noch nicht gab und eine Veröffentlichung noch etwas anderes war.


Aber ich finde es schon witzig dass du das Ganze für so bescheuert hälst dass du immer noch nicht glauben magst dass es wirklich so ist. ;)
 
demnach müsste dann jeder der im Musikladen "Smoke on the water" oder "Enter Sandman" anstimmt, verhaftet werden
ICh frage mich gerade, ob es auch bei MUsik so eine Art Zitatrecht als Schranke gibt. Wenn ich ein Konzert spiele und schön brav für die GEMA-Meldung alle gespielten Titel aufliste, und am Ende des Konzerts als kleines Schmankerl das enter Sandman Riff spiele - müsste ich das dann wirklich auf die Liste setzen?

Das Problem, _xxx_, ist ja, wo man die Grenze ziehen soll. Nehmen wir mal an, du würdest eine CD veröffentlichen mit Dream Theater Coverversionen. Also nicht so ein bisschen Dream Theater auf YouTube spielen, um zu zeigen wie der Amp klingt, sondern wirklich ordentlich produziert etc. Ich denke mal, da würdest auch du sagen, dass du das nicht einfach so darfst? Aber wo ist jetzt genau der Unterschied? Du nennst "kommerziell" als Kriterium. Das fände ich persönlich auch eine sinnvolle Unterscheidung, aber wie oben zitiert gibt es beim Urheberrecht keinen Unterschied, ob man etwas kommerziell macht oder nicht. Wie gesagt gibt es da im US-Copyright diese "Fair Use"-Klausel. Möglicherweise würde da dein Video runter fallen, das wäre also OK. Aber das deutsche Urheberrecht ist da strenger. In Zeitn des Internets ist das aber vielen überhaupt nicht bewusst. Wenn ich einen Text von irgendeiner Website (der jetzt nicht explizit untr CC veröffentlich ist oder sonstwie Recht einräumt) kopiere und hier einfüge, dann handele ich illegal. Auch dann, wenn ich dabei schreibe, woher der Text ist, ich also gar nicht behaupte, dass er von mir ist. Das ist zwar nett, das ich das mache, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass das eigentlch verboten ist. Wie gesagt, das Zitarecht ist da so eine Einschänkung, aber wie weit das geht, weiß ich auch nicht.

Aber ich finde es schon witzig dass du das Ganze für so bescheuert hälst dass du immer noch nicht glauben magst dass es wirklich so ist.
Das hab ich mir auch gedacht :) Ist jetzt gar nichts gegen dich, _xxx_, sondern zeigt ja einfach nur, dass es im Bereich Urheberrecht Dinge gibt, an die sich niemand hält, wo auch keiner ein schlchtes Gewissen hat, und woran dann deutlich wird, dass da einiges überarbeitet werden sollte.
 
ICh frage mich gerade, ob es auch bei MUsik so eine Art Zitatrecht als Schranke gibt. Wenn ich ein Konzert spiele und schön brav für die GEMA-Meldung alle gespielten Titel aufliste, und am Ende des Konzerts als kleines Schmankerl das enter Sandman Riff spiele - müsste ich das dann wirklich auf die Liste setzen?

Sobald die Tonfolge identifizierbar ist, wird auch dieser Fitzel GEMA-pflichtig und muss auf den Meldebogen. Wenn Du Dir das Formular mal ganz genau anschaust: Da soll man dann ein "F" für "Fragment" hin.
 
ars ultima: demnach müsste dann jeder der im Musikladen "Smoke on the water" oder "Enter Sandman" anstimmt, verhaftet werden :) Die Annahme macht in meinen Augen wirklich keinen sinn, weder rechtlich noch sonstwie.

Ein Musikladen (ich denke, du meinst ein Geschäft zum Instrumente kaufen, keinen Liveclub), wo du eine Gitarre kaufen willst und testest, ist noch kein öffentlicher Raum bzw keine Bühne. In dem Fall kann man noch nicht von einer strafbaren Verfielfältigung oder Verbreitung sprechen. Es wird davon ausgegangen, dass niemand in ein Musikladen geht, um dich spielen zu sehen.

Ein öffentliches Onlinlineforum aber schon. Denn dort suchst du ein Publikum.

Das ist ähnlich wie das Recht auf das eigene Bild. Wenn Du als Privatperson durch die Straßen gehst und jemand fotografiert dich, kannst du ihm eventuell die Veröffentlichung verbieten.

Sobald du dich aber auf ein Podest stellst und Pubikum ansprichst, verlierst Du auch das Recht an deinem eigenen Bild.

Wenn ich in einem Musikgeschäft einen Song spiele, tu ich das in der Regel nicht, um ein Publikum anzusprechen. In einem Club auf der Bühne aber schon. Und damit wäre ein kurzes Smok on the Water schon eine Urheberrechtsverletzung. Allerdings ist das Interesse an solchen kleinen Verstößen reltativ gering.

Und auch von mir noch mal: ob kommerziell oder nicht ist wumpe.
 
Ein Musikladen (ich denke, du meinst ein Geschäft zum Instrumente kaufen, keinen Liveclub), wo du eine Gitarre kaufen willst und testest, ist noch kein öffentlicher Raum bzw keine Bühne. In dem Fall kann man noch nicht von einer strafbaren Verfielfältigung oder Verbreitung sprechen. Es wird davon ausgegangen, dass niemand in ein Musikladen geht, um dich spielen zu sehen.
Ich wäre mir da nicht ganz sicher. Wenn der Musikladen (oder jedes andere Geschäft) im Hintergrund CDs abspielt oder Radio laufen lässt wird dafür ganz selbstverständlich GEMA fällig. Warum nicht auch wenn dort jemand "verbranntes" Material spielt? Die Besucher sind ja wegen beidem nicht hin gegangen.

Naja, dann würde wenigstens kein Stairway to Heaven gespielt werden...
 
Sprich jeder dilettantische Wohnzimmermusiker auf youtube müsste nun theoretisch GEMA zahlen, sobald er nur einen Schnipsel fremdes Material anspielt? Oder verletzt Urheberrechte? Oder wie oder was?
 
bobcät;4848331 schrieb:
Sprich jeder dilettantische Wohnzimmermusiker auf youtube müsste nun theoretisch GEMA zahlen, sobald er nur einen Schnipsel fremdes Material anspielt? Oder verletzt Urheberrechte? Oder wie oder was?
Gema ist noch in der Schwebe, eventuell einigen die sich noch. Ansonsten natürlich ja, dafür ist Gema fällig.

Eine Bearbeitung ist es auf jeden Fall, man muss sich auf jeden Fall die Genemigung vom Urheber einholen. So ist es halt, das Urheberrecht.
Deswegen wird es gemeinhin ja auch ignoriert.
 
bobcät;4848331 schrieb:
Sprich jeder dilettantische Wohnzimmermusiker auf youtube müsste nun theoretisch GEMA zahlen, sobald er nur einen Schnipsel fremdes Material anspielt? Oder verletzt Urheberrechte? Oder wie oder was?
nein, das müsste youtube, das ja den dienst anbietet. deswegen sagen die halt man darf nur zeug hochladen, an dem man alle rechte hat.

Ich wäre mir da nicht ganz sicher. Wenn der Musikladen (oder jedes andere Geschäft) im Hintergrund CDs abspielt oder Radio laufen lässt wird dafür ganz selbstverständlich GEMA fällig. Warum nicht auch wenn dort jemand "verbranntes" Material spielt? Die Besucher sind ja wegen beidem nicht hin gegangen.

Naja, dann würde wenigstens kein Stairway to Heaven gespielt werden...
wer als ladenbesitzer hintergrundmusik laufen lässt, nutzt die werke ja weil er sich dadurch mehr/zurfriedenere kunden erhofft, ähnlich wie gastronome.
beim instrumente anspielen wüsste ich jetzt erstmal gar nicht wer überhaupt der nutzer ist. ich würde sagen der instrumente-tester nutzt das werk für sich privat und das vorspiel ist an niemanden gerichtet, ähnlich wie ich mithöre wenn in der etage über mir jemand trompete übt.

kleine konzerte, die ja gerne in größeren musikläden veranstaltet werden, müssen dagegen angemeldet werden, da hier eine öffentliche aufführung bezweckt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber ich finde es schon witzig dass du das Ganze für so bescheuert hälst dass du immer noch nicht glauben magst dass es wirklich so ist. ;)

Glauben kann ich das schon, das macht es jedoch nicht weniger bescheuert :)
 
Da sich hier ja einige gut auszukennen scheinen: Was ist eigentlich für den länderspezifischen Umgang mit Urheberrechten wichtig? Die Nationalität des Erstellers/Bearbeiters oder desjenigen der das online stellt? Sprich könnte man als Europäer das amerikanische "fair use" nutzen, wenn die Ergebnisse auf einer amerikanischen Seite landen?
 
Zum Thema: Wäre es eine deutsche Firma, die das Video ohne Nachfrage verwendet, könnte man vielleicht rechtlich etwas machen.

Nein. Wenn man bei Youtube Inhalte hochlädt stimmt man automatisch der weiteren Nutzung durch Youtube und andere zu, egal wo und unabhängig, ob embedden gestattet ist oder nicht:

Nutzungsbedinungen (Auszug):
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
 
Mal was interessantes:

http://en.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons_licenses

The original set of licenses all grant the "baseline rights". The details of each of these licenses depends on the version, and comprises a selection of four conditions:

Attribution - Attribution (by) Licensees may copy, distribute, display and perform the work and make derivative works based on it only if they give the author or licensor the credits in the manner specified by these.

Non-commercial - Noncommercial (nc) Licensees may copy, distribute, display, and perform the work and make derivative works based on it only for noncommercial purposes.

Non-derivative - No Derivative Works (nd) Licensees may copy, distribute, display and perform only verbatim copies of the work, not derivative works based on it.

Share-alike - ShareAlike (sa) Licensees may distribute derivative works only under a license identical to the license that governs the original work. (See also copyleft.)

...so wie ich es verstehe müsste das auch für YT gelten?
 
...so wie ich es verstehe müsste das auch für YT gelten?

Der Haken ist ja, dass sich YouTube für das Material laut Nutzungsbedingungen auch die kommerzielle Nutzung vorbehält.

Wenn Du es mit Creative Commons genau nimmst, darfst Du also Material unter nc-Lizenz nicht bei YT hochladen, weil Du dem Urheber damit nicht mehr garantieren kannst, dass seine Lizenzbedingungen eingehalten werden.
 

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