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Wie sieht die branchenübliche Lösung zur Beteiligung des Urhebers an Coverbearbeitung

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mercur
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Wie sieht denn die übliche Lösung zur Einigung mit einem Urheber eines Stückes aus, wenn man ein Stück covert und bearbeitet (neuer Text bzw. eine reine Übersetzung ins Deutsche) und der Urheber damit einverstanden ist?

Gewinnbeiligung (wie hoch in %)? Umsatzbeitiligung (wie hoch in %)? Fester Preis? Richtet sich die Höhe nach der Auflage bzw. Verwendungszweck?

Gruß
mercur
 
Eigenschaft
 
Wird IMHO von Fall zu Fall ausgehandelt
 
Nun, dessen war ich mir bewusst, nur, wo wird dort die Messlatte angesetzt? Man will ja auch nicht unverhältnismäßige Unsummen für berappen.
 
Richtet sich die Höhe nach der Auflage bzw. Verwendungszweck?
Hallo Mercur,

naja, als UNGEFÄHRE Messlatte sagt man, soweit ich mich erinnere,
ungefähr 15% Beteiligung an den Nutzungsrechten für eine Text-Übersetzung.
Das muss aber nix bedeuten. Die Musikwirtschaft ist Privatwirtschaft. Da darf
also jeder als Beteiligung für eine Bearbeitung verhandeln was er möchte.
- -

Und wie du schon richtig vermutet hast: das ist immer völlig abhängig von der
Auflage und vom Verwendungszweck.

Angenommen Timbaland würde den unbekannten Musiker "xy" anrufen, weil er
eines der Stücke des Musikers bearbeiten und dann groß raus bringen will,
dann würde der unbekannte Musiker (in der Regel) gut daran tun, ihm das Ding
frei zu geben, selbst, wenn dabei nur 1-3 Prozent rumkommen.
(Das wäre für die meisten unbekannten Musiker schon als Image-Gewinn und für
Folge-Aufträge sehr ratsam ... mal davon abgesehen, dass dieser Fall nicht
eintreten wird, weil Timbaland natürlich lieber mit Justin Timberlake zusammenarbeitet
oder mit Nelly Furtado ...)
- -
Anders herum, angenommen der unbekannte Musiker "xy" ruft bei dem Verlag
von Madonna an und will einige ihrer Songs remixen und neu veröffentlichen ...
... dann wird Madonna dem BEARBEITER in diesem Fall schätzungsweise maximal
10-15% gewährleisten, WENN sie das überhaupt zusagt.
... Und dann wäre es auch tendenziell besser für "den Bearbeiter", wenn er sich
am Telefon mit "Hallo, hier ist Alex Christensen" melden kann.
Das würde die Chancen einer Freigabe erhöhen und WENN das freigegeben wird,
dann könnte Christensen wahrscheinlich noch ein paar Prozentpunkte mehr raus-
schlagen, zumindest im Vergleich zu "Musiker xy".

Solche Leute ... also Musiker, die riesige Hits hatten ... haben allerdings in der Regel
keine Lust auf "0815-Trittbrettfahrer" und sind NICHT gerade scharf drauf, dass
jeder ihre Stücke bearbeitet und neu veröffentlicht.

- - - - -
Falls jemand nur zum privaten Vergnügen coole Musik remixen will(?) ...
sollte er mal www.nin.com ansteuern ... !! :)
Trent Reznor veröffentlicht viele seiner Einzelspuren und ruft zum Remixen auf! :)
(... Diese coole S*u ...)
- - - - -

Also: Alles Verhandlungssache; alles eine Frage der Positionen; eine Frage der
Auflage und vor allem ... mal wieder der GELDMENGE, um die es da geht, ...
zudem noch eine Frage des Images (wenn DJ Bobo Rammstein remixen wollen
WÜRDE, würden die Jungs das wahrscheinlich nicht so lustig finden, egal, wie
viel Kohle da geht ...) ... und natürlich eine Frage dessen, wie bekannt die Songs
vorher schon einmal waren. // Und welchen Bekanntheitsgrad und welchen Ruf
"der anfragende Bearbeiter" in der Branche hat.

Wenn sich ein "ganz schlauer" Bearbeiter überlegt hat: "Hey, ich mache einfach mal
eine Übersetzung von Highway To Hell und noch 20 anderen Gassenhauern", dann
werden sich die Verlage beziehungsweise die Urheber schon ihren 'gerechten'
Anteil daran besorgen. (Oder natürlich, wie häufig bei solchen "0815-Anfragen",
einfach absagen.)

Wenn sich ein Bearbeiter sagt: "Ich will mal 20 völlig unbekannte Stücke von unbekannten
Künstlern bearbeiten und für die Veröffentlichung werde ich 100.000 Euro Marketinggeld
investieren", dann sieht die Sache schon anders aus ... ;)

Und zwischen diesen Extremen gibt es natürlich alle möglichen Abstufungen.

Hoffe das hilft dir zur Orientierung. Also, einen festgelegen Satz gibt es da meines
Wissens nach nicht. ... In jedem Bereich wird es allerdings "so ungefähre" Werte geben.
Daher, Tipp: Frag doch mal direkt jemanden, der so etwas ähnliches macht, wie die
fiktive Person in deinem Fall vor hat :p

Beste Grüße
Nils
 
Hallo Nils,

vielen Dank für diese ausführliche Ausführung.

Unser Geschäftspartner im Ausland scheint ein "harter Hund" zu sein, der sich auf nichts anderes einlässt, als eine jeweils auf die Stückzahlen gepresste, Abgabe, welcher er mit dem VK hochrechnet.

Sprich, bei einer Auflage von. 15.000 Stk einer Single im VK von 4.95, rechnet er ca. 10% von (15.000 x 4.95) = 8.500.-, wobei man rabattstaffelmäßig dort noch nachverhandeln kann.

Wir lassen uns ein schriftliches Angebot zu kommen, um etwas in den Händen zu halten, auch wenn diese Preisgestaltung mit Sicherheit nicht dem Usus entspricht.

Diese Abgaben und dann noch die Tantiemen, die die soundso erhalten.

Na, mal abwarten wie es sich entwickelt.
 

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