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Videomitschnitt von einem gemeinsamen Auftritt

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trommelpfote
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Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand zu folgender Situation etwas sagen:

Bei einem Aufritt einer meiner integrativen Trommelgruppen zui einem OpenAIR hat
ein Papa einer meiner Trommelkids netterweise von dem Auftritt eine Videoaufzeichunng gemacht.
Ebenso von dem gemeinsamen Auftritt mit einem renomierten Liedermacher., .... den wir bei 3 seiner songs percussionmässig begleitet haben.

Aus diesem Videomaterial habe ich als Andenken für die Spieler zwei Clips zusammen geschnitten und auf DVD gepackt. Einen mit dem "eigenem" Set und einen mit der "Stoppok-kooperation". dann noch ein nettes Label drauf (4 Fotos (keins vom Promi) und der Projektname ... fertig!

das ganze haben meine 20 Spieler bekommen, sowie 4 Exemplare als kleines andenken gingen an den Veranstalter des festivals, dedr zugliech träger der behinderten trommelgruppe ist.
Einige wenige weitere Exemplare (3 od. 4) gingen quasi als Demo/ Hör- und Sehprobe an verschiedene Veranstalter von integrativen musikfestivals.

jeztzt ruft mich die tage die tante der öffentlichkeitsarbeit vom veranstalter an und mosert wie bekloppt rum, ob meiner "Werbe-CD" die ich veröffentlichen würde !! äääähhh!!! wußte erst gar nicht was die Dame meint :)

blabla, ob das mit der Musikprominenz abgesprochen sei, und das könnte teuer werden und überhaupt hätte ich mir eine Genehmigung einholen müssen, um überhaupt filmen zu dürfen.
ich sei ja schließlioch ein unternehmen!

meine frage nun: wie gehe ich damit um. sollte ich dem manager von promi x eben mal die dvd schicken und um freigabe bitten?

im übrigen hat promi x auf seiner website auch ein foto von dem gemeinsamen auftritt mit mir und meiner truppe. hat auch keiner gefragt (was mir aber auch eigentlich ziemlich schnuppe ist)

was meint ihr zu der situation?

grüße
trommelpfote
 
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"Dein Träger" muss doch einen Rechtsbeistand haben - schalte den am besten sofort ein, bevor du nur das thread mal nach oben :)
 
Aaaalso, der Reihe nach :)

Fakt 1: Es handelt sich um urheberrechtlich geschützte Werke, zumindest bei denen, die von Euch begleitet wurden und offenbar aus der Feder des Promis X stammen.

Fakt 2: Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke ist durch die GEMA zu lizenzieren.

Fakt 3: Um urheberrechtlich geschützte Werke mit Bildern auf einem Bildtonträger in Verbindung zu bringen ist bei dem Urheber (bzw. dessen Verlag) das Benutzungsrecht zu erwerben (vorher ist eine Lizenzierung der Vervielfältigung durch die GEMA nicht möglich).

All das ist unabhängig davon, ob das ein Unternehmer tut, oder irgendjemand sonst. Insofern hat die Dame beim Veranstalter schon recht. Wobei ich mich frage, was sie das kümmert, aber das ist eine andere Geschichte ;)

Die Frage "wie gehe ich damit um"... Nun, der Manager wird bezüglich der Vervielfältigung bzw. der nicht lizenzierten Vervielfältigung nichts ausrichten können, da die Rechte für die mechanische Vervielfältigung bei Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften (GEMA) grundsätzlich an diese zur Wahrnehmung abgetreten werden. Somit kann der Urheber nicht mehr über Lizenzierung oder Nichtlizenzierung entscheiden. Der Verlag bzw. der Promi X kann Dir jedoch zumindest das Benutzungsrecht einräumen (gegen oder auch ohne Entgelt).

Bzgl. des Fotos: Im Grunde genommen darf er nach meiner Auffassung das Foto so lange online stellen, bis ihm das einer der Abgelichteten verbietet.

Grüße
Marc
 
Ich kenne solche Fälle auch gut. Rechtliche Hilfe kann ich nicht bieten, eher einen Tip, der bis jetzt immer ganz gut gezogen hat.

Wenns hart auf hart kommt, drohe einfach mit der Bild Zeitung. Der Titel "Promi zieht arme Behinderten-Trommelgruppe vor Gericht" gefällt nämlich niemandem so Recht. Wenn es um Behinderte geht, funktioniert das praktisch immer!!

Ich würde die Wahrnungen erstmal so hinnehmen und warten, ob überhaupt noch was kommt... Ich schätze nämlich, dass durch die Angst vor obenstehender Bildschlagzeile niemand etwas unternimmt.
 
Es handelt sich um einen Liedermacher? Dann ist erstmal zweifelhaft, ob dieser sich an die GEMA verkauft hat.

Ich würde allerdings - um keine schlafenden Hunde zu wecken - nicht auf den Manager des Liedermachers zugehen. Als Manager verfolgt er die kommerziellen Interessen seines Opf... äh Kunden.

Oder Du lockst ihn: Ruf ihn an und sage, daß die gemeinsame Veranstaltung so gut gelaufen und angekommen ist, daß Du mehr davon haben möchtest. (Will er nämlich auch.) Und zu diesem Zweck fragst Du, ob er sich an der Vervielfältigung der DVD finanziell beteiligen möchte, Du denkst an eine Auflage von 50 Stk. Promotion/Verteilung an die einschlägig richtigen Stellen würdest Du dann freundlicher Weise übernehmen. WinWin für alle, u know?
 
Hallo?

Habt Ihr mein Posting gelesen?

@jobi71: Der Manager hat mal so gar NIX Vervielfältigung zu tun! Warum sollte "Der Liedermacher" nicht Mitglied der GEMA sein, wenn er seine Kompositionen erfolgreich veröffentlicht? Weil er Liedermacher ist? Entschuldige, ich verstehe diese Mutmaßung nicht... Und warum hat ersich - wenn - verkauft? Er bekommt Geld für die Nutzung seiner Werke, ist doch irgendwie clever ;)

Es geht hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, wozu im vorliegenden Fall soger vorher das Benutzungsrecht zu erwerben ist (das schon mal in JEDEM Fall).

Warum sollte "der Liedermacher" (der im Übrigen, wenn ich das recht verstanden habe im Anfangspost mit "Stoppok" bezeichnet wurde) weder seine Werke verlegt haben, noch Mitglied der GEMA sein. Ich komm da irgendwie nicht hinter...

@Der D?nsch: Wie oben erläutert wird der Liedermacher (schon gar nicht sein Manager) mit der Sache überhaupt nix zu tun haben! Die Warnung kam zudem ja auch nicht aus seiner Richtung sondern von Seiten eines Veranstalters. Insofern halte ich Deinen Vorschlag nicht nur für unangebracht sondern auch für gefährlich. Denn aufgrund solcher Sprüche haben sich auch schon ordentliche Verleumdungsklagen entwickelt.

Ist wirklich jemand behindert? Sonst wär's außerdem echt makaber! Wenn hier jemand vor Gericht zieht, ist es die GEMA bzw. der Verlag. (Naja, oder eben der Leidermacher wegen Verleumdung und Rufschädigung). Also ist Dein "Tip" am Besten mal ganz schnell zu vergessen!

Dazu kommt noch, dass mit der Verleumdung ein Straftatbestand gedeckt werden soll. Ein solcher ist eine Urheberrechtsverletzung nämlich tatsächlich! Das würde ich mal lieber bleiben lassen!

Grüße
Marc
 
@Der D?nsch: Wie oben erläutert wird der Liedermacher (schon gar nicht sein Manager) mit der Sache überhaupt nix zu tun haben! Die Warnung kam zudem ja auch nicht aus seiner Richtung sondern von Seiten eines Veranstalters. Insofern halte ich Deinen Vorschlag nicht nur für unangebracht sondern auch für gefährlich. Denn aufgrund solcher Sprüche haben sich auch schon ordentliche Verleumdungsklagen entwickelt.

Ist wirklich jemand behindert? Sonst wär's außerdem echt makaber! Wenn hier jemand vor Gericht zieht, ist es die GEMA bzw. der Verlag. (Naja, oder eben der Leidermacher wegen Verleumdung und Rufschädigung). Also ist Dein "Tip" am Besten mal ganz schnell zu vergessen!

Dazu kommt noch, dass mit der Verleumdung ein Straftatbestand gedeckt werden soll. Ein solcher ist eine Urheberrechtsverletzung nämlich tatsächlich! Das würde ich mal lieber bleiben lassen!

Wie gesagt ist das meine persönliche Erfahrung. Und in meinem Umfeld ist soetwas schon öfter passiert und wurde genau dadurch abgewehrt. Es geht doch um eine Behinderten-Trommlergruppe oder? Wenn nicht, dann vergiss, was ich gesagt habe.


Gefährliches Halbwissen: Ich denke nicht, dass es strafbar ist, jemandem zu sagen, dass er einer Zeitung einen Bericht anbieten wird, der der Wahrheit entspricht... Er würde ja nur schreiben, dass er mit einer winzigen Auflage von Videos wegen Urheberrechtsverletzungen von XY angeklagt wird. Das wird ja hoffentlich erlaubt sein (Pressefreiheit??). Unter einer Verleumdung oder Rufschädigung verstehe ich, wenn ich z.B. damit drohen würde, der Bildzeitung zu sagen, dass der Künstler 2 Typen aus der Trommlergruppe nach dem Auftritt bespuckt hat, obwohl das gar nicht passiert ist.(Wenn ich hier falsch liege, bitte richtigstellen und meine Postings können ignoriert werden).

Es ging auch nicht um die konkrete Wahrnung, denn der Veranstalter kann ja erstmal gar nichts dagegen machen. Es ging um den Fall, falls sich jemand, der zuständig ist, melden sollte und mit Klage droht, wobei ich, wie schon beschrieben, nicht denke, dass das jemals passieren wird (aus der Angst vor Imageschäden, Zeit- bzw. Geldmangel, etc.).
 
Ich würde allerdings - um keine schlafenden Hunde zu wecken - nicht auf den Manager des Liedermachers zugehen.

:great: Das -so denke ich- ist wohl der beste Weg, "Ruhe ist die erste Bürgerpflicht".

Ich sehe keinen Grund zur Aufregung, es ist doch bis jetzt gar nix passiert ? Warum also die Pferde scheu machen und möglicherweise irgendwelche Steine erst ins rollen bringen. Tätig werden solltest du erst wenn sich jemand bei euch meldet und quengelt. In diesem Fall würde ich das dann über euren Träger laufen lassen, der vermutlich weitaus mehr Möglichkeiten und "Power" hat. Ich gehe davon aus, dass auch der Liedermacher kein Interesse hat euch irgendwie zu belangen. Auch wenn er seine Rechte an die GEMA abgetrreten hat könnte ich mir gut vorstellen dass er schon Möglichkeiten -wenn vielleicht auch keine rechtlichen- hat auf die GEMA einzuwirken, diesen Vorgang nicht weiter zu verfolgen. Aber auch das würde ich erst klären wenn was passieren sollte, möglicherweise weiss die GEMA noch gar nix vom "Tatgeschehen" oder verfolgt das ganze von sich aus schon gar nicht.

Die Sache selber sehe ich im übrigen gar nicht so dramatisch, da Ihr -so wie ich das Geschehen verstanden habe- lediglich Mitschnitte an die Beteiligten ausgegeben habt.

Von irgendwelchen "Drohungen" mit irgendwelchen einschlägig bekannten Boulevardblättern halte ich für nicht sinnvoll, vielmehr sollte doch wohl in aller Ruhe und Sachlichkeit das (noch gar nicht exitierende) Problem aus der Welt zu schaffen sein, zumal hier in der Tat die Schwelle zu strafrechtlichen Vorgängen schnell überschritten sein könnte. Sicherlich darf man derlei Sachverhalte auch öffentlich machen, dies und die damit verbundenen negativen Folgen aber anzudrohen um jemanden von der Verfolgung eigener Rechte abzubringen riecht für mich schon ein wenig nach Nötigung.
 
Warum also die Pferde scheu machen und möglicherweise irgendwelche Steine erst ins rollen bringen. Tätig werden solltest du erst wenn sich jemand bei euch meldet und quengelt.

... und lieber 100% Schadenersatz bezahlen...

Die Sache selber sehe ich im übrigen gar nicht so dramatisch, da Ihr -so wie ich das Geschehen verstanden habe- lediglich Mitschnitte an die Beteiligten ausgegeben habt.

Das macht es dann also weniger dramatisch...'!?

Auch wenn er seine Rechte an die GEMA abgetrreten hat könnte ich mir gut vorstellen dass er schon Möglichkeiten -wenn vielleicht auch keine rechtlichen- hat auf die GEMA einzuwirken, diesen Vorgang nicht weiter zu verfolgen. Aber auch das würde ich erst klären wenn was passieren sollte, möglicherweise weiss die GEMA noch gar nix vom "Tatgeschehen" oder verfolgt das ganze von sich aus schon gar nicht.

Ich geb's auf!
 
Aber auch das würde ich erst klären wenn was passieren sollte, möglicherweise weiss die GEMA noch gar nix vom "Tatgeschehen" oder verfolgt das ganze von sich aus schon gar nicht.

"Die GEMA" weiß mehr als Du Dir denken kannst!

Und was Du da schilderst, ist das früher in dieser Republik so ausufernde Problem der AUSSITZEREI!

Hey Leute, es gibt Telefon, eMail - zur Not auch die Straßenbahn, um selbst hinzufahren! Redet miteinander!

Der besagte Herr Künstler soll ja so auch ganz umgänglich sein. Wir haben zu ihm zwar keinen Kontakt, aber ich bin mir fast sicher, dass er sich über einen Mitschnitt seines Auftritts mit der Gruppe behinderter Musiker sehr freuen würde.

Also: CD hinschicken, kleiner netter Brief dazu und fragen, ob er etwas dagegen hätte, wenn auch die anderen Beteiligten am Auftritt ein Demoexemplar zur Erinnerung bekommen könnten. Ich bin mir sehr sicher, dass der sagt: GO!

Alles andere, was hier an schlimmen und schrägen Breitseiten "gesponnen" wurde - vergesst und knickt solchen Quatsch.

Es gibt so viele nette Erinnerungen von und mit vielen netten Leuten in der Branche. Bei mir hat sich in 25 Jahren Musikbranche und Musikjournaille so manches angesammelt. Von mehreren genehmigten Boarding-Tapes legendärer BAP-Konzerte bei Kölner-Heimspielen bis zu etlichen unveröffentlichten Sessionmitschnitten sehr renommierter Herrschaften. Solche Schätze gibt es Zuhauf. Man hängt es bloß nicht ans Schwarze Brett oder verwertet es. Das grabe ich vielleicht mal in einer gemütlichen Rotwein-Runde aus. Es sind halt tolle Erinnerungen - und nichts anderes dürfte der Mitschnitt von trommelpfote auch sein/werden.

lg.
 
"Die GEMA" weiß mehr als Du Dir denken kannst!

Das mag wohl sicher so sein, das heisst aber noch lange nicht das die GEMA in diesem Fall überhaupt tätig wird.

Und was Du da schilderst, ist das früher in dieser Republik so ausufernde Problem der AUSSITZEREI!

Ähm... was hat das mit "Aussitzen" zu tun ? Wenn ich versehentlich bei rot über eine Ampel fahre trabe ich doch auch nicht von mir aus zur Polizei und beichte dort meine Sünden ?

So wie ich den Threadersteller verstanden habe hat die GEMA sich doch noch gar nicht gerührt ?

Ich muss allerdings eingestehen, dass ich nicht weiss ob es für die eventuellen Folgen von Bedeutung ist ob man in Nachinein selber auf die GEMA zugeht oder ob man abwartet ob die sich melden. Wenn es einen Unterschied macht dann ist die Variante "miteinander reden" sicherlich die beste Wahl.

@ M-Zee : Entschuldige bitte, dass ich so dreist war meine Meinung hier kundzutun :rolleyes:
 
So wie ich den Threadersteller verstanden habe hat die GEMA sich doch noch gar nicht gerührt ?
Die GEMA noch nicht, aber:
...jeztzt ruft mich die tage die tante der öffentlichkeitsarbeit vom veranstalter an und mosert wie bekloppt rum, ...
Also ist spätestens jetzt der Zeitpunkt des Versuchs gekommen, mit allen Beteiligten eine gütliche Einigung zu erzielen.

So wie rockbuerosued schreibt, sähe auch mein erster Schritt aus, wenn es mit dem Formulieren des Briefes Schwierigkeiten gibt, würde ich zum Telefon greifen.
 
@averan: Die von Dir geäußerte "Meinung", die Dir natürlich unbenommen bleibt, war ja in ähnlicher Form bereits vorgetragen worden, und ich finde es einfach nicht in Ordnung in welcher Form dieser (ja ich sag's nochmal ;) ) Straftatbestand auch hier mal wieder bagatellisiert wird. Damit möchte ich trommelpfotes Verhalten in keinster Weise dramatisieren, aber es war eben - wenn auch aus Unwissenheit - nicht korrekt.

Wenn Du, Ihr oder wer auch immer so eine Meinung habt, würde ich aber ehrlich gesagt damit hinterm Berg halten, statt andere auch noch dazu zu ermutigen, sich falsch zu verhalten. Und das "Aufgeben" bezog sich darauf, dass ich bereits erläutert hatte, dass der Liedermacher - sollte er GEMA-Mitgleid sein - keinerlei Chance hat, auf die GEMA in der von Dir beschriebenen Art und Weise einzuwirken, da er die Rechte für den Zeitraum der Mitgliedschaft abgetreten hat.

Sei mir nicht böse, aber es geht hier (mir zumindest) darum, trommelpfote einen Rat zu geben, wie er am Besten mit der Situation nun umgehen sollte, ich denke, da sind wir uns einig. Aber wenn Ratschläge so ausfallen, dass der Threadersteller im Endeffekt einen (finanziellen) Nachteil davon haben könnte, finde ich das nicht richtig.

Wobei wir ja hinsichtlich der "Bild-Zeitung" scheinbar ähnlich denken ;)

Grüße
Marc
 
Hallo alle zusammen,
danke für die Sachinfos. Ich werde wohl den Weg des "miteinander reden" einschalgen und dem Liedermacher (mit Hinweis auf den tollen Erfolg der Veranstaltung und dem Wunsch nach mehr!!) ein Exemplar des "corpus delictus" schicken und um Freigabe Bitten.
Falls er über die GEMA läuft wird er es mir sicherlich sagen und ich werde dann mit der GEMA sprechen.
Rein rechtlich habe ich offenbar einen Fehler gemacht - moralisch würde ich diese DVD auch ehr als "Rotwein-Abend Schätzchen" einstufen - ohne es bagatelisieren zu wollen.

Sollte sich aus der Summe der Gespräche ein mir und meinem integrativen Trommelprojekt ein nachteilhaftes Verfahren entstehen, ist der Vorschlag mit der Presse vielleicht als letzter Schritt wirklich nicht schlecht.

Es geht in der Tat um Menschen mit Behinderung - und zwar um solche, die über das trommeln genau das gestärkte Selbstbewußtsein bekommen, das unsere Gesellschaft diesen Menschen sonst oftmals nicht vermitteln kann. von dem Auftritt mit "Prominenz" zehren diese Menschen ganz enorm.
... da es sich in der Tat, um eine Gruppeninterne weitergabe als Andenken handelt, denke ich stünde man in der öffentlichen Meinung ganz gut dar ......

eines zu guter letzt. Ich finde es schade, das hier zum Teil die Emotionen in der Diskussion etwas hochgeschlagen sind. Warum?

jeder Mensch ist anders - und jeder macht andere Erfahrungen und zieht daraus andere Schlüsse ...
der beste weg zeigt sich für mich im Dialog dieser verschiedenen Standpunkte, oder?

best greetings und thax
 
Hi trommelpfote,

ich denke, Du hast die richtige Entscheidung getroffen. Der Weg scheint mir persönlich der sinnvollste zu sein.

Das "integrative" an der Trommelgruppe hatte ich in der Tat überlesen :redface:

Das Hochschlagen der Emotionen, was Du ansprichst, ging ja offenbar von mir aus. Wobei einiges wirklich immer härter aussieht, als es gesprochen kloingen würde ;) Aber mir ging es in erster Linie darum, dass jemand, in dem Falle Du, Ratschläge erhältst, die rechtlich nicht korrekt sind. Manchmal kann man sowas denken, aber sollte diese Meinung nicht in einem Forum "Musik und Recht" äußern, noch zumal vorher darauf hingewiesen wurde, das solch ein Verhalten u.U. gegen Gesetze verstösst.

Das heisst natürlich nicht, dass ich nicht bereit bin andere Standpunkte zu akzeptieren, aber sie sollten schon "einwandfrei" sein ;)

Grüße
Marc
 

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