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GEMA-Freistellung / GVL - Dringend!

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Servus!

Ich hab mich hier vor einiger Zeit dazu schon belesen und auch die Forensuche genutzt. Dennoch sind mir ein paar Sachen unklar. Folgendes steht an:

Mini-CDs in bekannter Auflage zu bekanntem späteren Verkaufspreis brennen und auf den Konzerten selbst verticken. Keine Covers, nur eigenes Material, keine GEMA-Mitglieder in der Band.

Eigentlich muss ja JEDE Vervielfältigung angemeldet werden, also auch diese. Im Formular wird nach dem LC-Code gefragt. Der dient doch nur zur Abrechnung, wenn ein Radiosender (z.B.) Lieder spielt, oder? Für unsere Zwecke brauchen wir den also nicht, oder? In diesem Fall würde ich das freilassen.

"Presswerk" ist "Selbstbrenner". Eine Freistellung hätten wir trotzdem gerne (Publikation im Internet), deswegen würde ich's auch ankreuzen. Geht das? Was gibt man als Auftraggeber an? Ein Mitglied der Band (Band hat keine eingetragene Rechtsform)?

Preise sind "in etwa" Angaben, Katalog-/Bestellnummer entfällt. Original-/Subverlag entfällt ebenso. Ginge das so?

Danke & Ciao
Wolle
 
Eigenschaft
 
Wirklich keiner? Ist tatsächlich sowas wie dringend... :(
 
Hi,

vorweg die GEMA ist auch telefonisch zu erreichen und gibt Auskunft...

LC habt ihr ja keinen (den haben nur Labels) - freilassen

Diese Freistellung ist für ein Presswerk gedacht, das ohne diese nicht loslegt. Hat mit Online-Nutzung nichts zu tun.

Eine Band hat normalerweise immer eine Rechtsform, ist zumindest eine GbR. Diese kommt nämlich auch stillschweigend zusammen, wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und bedarf auch keiner bestimmten Form. Man hat als Band im Normalfall einen Gesellschaftsvertrag, ohne dies zu wissen. Das heisst, alle Mitglieder sind gleichermassen haftbar.

Es reicht also auch einen Vertreter anzugeben.

Rest ist ok...

Gruß,

Uranus
 
Mini-CDs in bekannter Auflage zu bekanntem späteren Verkaufspreis brennen und auf den Konzerten selbst verticken. Keine Covers, nur eigenes Material, keine GEMA-Mitglieder in der Band.
Eigentlich muss ja JEDE Vervielfältigung angemeldet werden, also auch diese....

Ich darf Dir mal aus der praktikablen Seite antworten:

Kein verwertungsrechtlich geschütztes Material!
Kleinstauflage!
Eigenbrand!

Die GEMA wird Dir dankbar sein, wenn Du hierfür keinen Online-Tonträgerantrag ausfüllst!

Etwas anderes wäre es, wenn Du den Tonträger bei einem regulären Presswerk in Auftrag geben würdest! Dann dürfte das Presswerk gar nicht "Blubb" sagen ohne die so genannte GEMA-Freistellung zu haben.

Aber wenn jeder seine selbstgebrannten und verwertungsrechtlich freien Brände bei der GEMA anmelden würde, dann wäre das ein Mittel, um deren Verwaltung dem Exodus mehr als nur einen Schritt näher zu bringen...

lg.
 
Aber wenn jeder seine selbstgebrannten und verwertungsrechtlich freien Brände bei der GEMA anmelden würde, dann wäre das ein Mittel, um deren Verwaltung dem Exodus mehr als nur einen Schritt näher zu bringen...

lg.

:great: Genau, und da die GEMA aber trotzdem mit hochgezogenen Augenbrauem und mahnendem Zeigefinger auf ihrer Website darauf hinweist, das alle Vervielfältigungen - auch Selbstgebranntes ohne GEMA-Material - angemeldet werden müssen, soll sie das ruhig haben...:D
 
Danke für die Antworten.

Leider hab ich im Moment kein Telefon, sonst hätte ich diesen Weg genutzt.

Wir haben's genau so gemacht, wie beschrieben. Der GEMA auf'n Sack gehen ist ja auch ne nette Geschichte :rolleyes:

Und auf dem Cover steht "GEMA-free Youth"... :D
 

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