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Rauchverbot in Discotheken

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Fritte
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ab dem 1.6.2008 gilt ja meines wissens nach das rauchverbot in discotheken

nun sei es einmal so, dass in einer mehrzweckhalle (stadthalle/aula einer schule) mitte juni eine abifete des abiturjahrgangs dieser schule stattfinden soll.
zählt die halle für die dauer der abifete (da es ja eine tanzveranstaltung wäre) als discothek und somit greift das rauchverbot? gibt es eventuelle sonderregelungen, die man beim ordnungsamt beantragen könnte, um das rauchverbot somit "auszuschalten"?

sagen wir mal, das rauchverbot gilt nun für solch eine veranstaltung: inwiefern wäre der veranstalter dafür verantwortlich, das durchzusetzen? reicht es, rauchverbotsschilder an eingängen und im raum aufzuhängen? was wenn nun doch da drin geraucht wird? was könnte passieren, wenn in der halle weiterhin geraucht wird und eine kontrolle "vorbeikommt"?

im voraus schonmal vielen dank für (eventuelle) antworten =)
 
Eigenschaft
 
Also:
Viele Bundesländer haben bereits seit längerem ein generelles Rauchverbot. Das gilt natürlich dann auch für die Aula. Auch wenn eine Aula einer Schule zur disco umfunktioniert wird geht hier kein weg dran vorbei. Sollte das Bundesland in dem du wohnst eine solche regelung nicht haben, dann gilt das allgemeine Rauchverbot in "öffentlichen Einrichtungen" wozu ein Schule gehört.
Eine Stadthalle ist ebenfalls dieser Regelung unterworfen.

Das von dir genannte Datum (1.6.08) ist mir nicht bekannt.
Das "Nichtraucherschutzgesetz" gilt spätestens ab dem 1.1.08.
Einige Bundesländer haben es bereits seit einigen monaten eingeführt (z.B. BW, Hessen)
Dies umfasst auch das Rauchen in Discos (zumindest in der Mehrzahl der Bundesländer)

Nur zur eigentlichen Frage:
Wer kontrolliert den ganzen Spass.
Das obliegt dem Menschen der in dem Laden das sagen hat. In ner Schule der Direktor, in ner Kneipe der Wirt, in ner Disco der Betreiber...etc..pp

Was passiert mir wenn ich qualme?
Wenn dich der wirt erwischt, gibts vll paar ernste worte.
Wenn dich aber die zuständige kontrollbehörte (z.B. Ordnungsamt der Stadtverwaltung) dann kann es (je nach Bundesland) bis zu 1000 EURO strafe für dich, aber auch für den Betreiber des ladens geben.
Im krassesten Fall können Gastwirte können die Konzession verlieren.

Deshalb immer schön vor die Tür gehen, sich den Arsch abfrieren oder vom Regen nass werden... und genüsslich die Kippe durchziehen! ;)
 
die party wäre in NRW

wegen dem 1.6. .. dazu hab ich jetzt mal in der zeitung nen artikel gelesen, dass für karnevalsveranstaltungen in/um köln das rauchverbot aufgehoben werden kann da karneval als "brauchtum" zählt ... ich mein dabei stand das datum 1.6. für rauchverbot in discotheken
 
ihr müsst fragen ob eine Abi-Fete nicht auch unter Brauchtum fällt *lol*
 
Ich denke, um das Rauchverbot werdet ihr kaum vorbei kommen. Aber seh das mal positiv, die Leute bleiben länger, es wird mehr getrunken, dementsprechend werdet ihr mehr Umsatz machen - und angenehmer ist es obendrein.

Und nebenbei sollte man sich Gedanken machen, ob es in öffentlichen Gebäuden wie eine Aula nicht so oder so angebracht wäre.
Meiner Erfahrung nach ist das Rauchverbot schon akzeptiert, jedenfalls in der Stadt in der ich lebe. Es wird am Besten sein sich damit zu arrangieren. Man kann ja immer noch dafür sorgen, dass es eine einigermaßen trockene und warme Ecke zum Rauchen gibt.
 
Ich denke, um das Rauchverbot werdet ihr kaum vorbei kommen. Aber seh das mal positiv, die Leute bleiben länger, es wird mehr getrunken, dementsprechend werdet ihr mehr Umsatz machen - und angenehmer ist es obendrein.

Also den zusammenhang sehe ich nun nicht ganz, ich würde als aktiver Raucher da eher schneller wegwollen, als länger bleiben :-/

Das Nichtraucherschutzgesetz ist am 1.1.08 in Kraft getreten, allerdings gibt es eine Übergangsragelung für Gaststätten bis zum 01.06.2008. In dieser Zeit können die Gastronomen einen geschlossenen Raucherraum einrichten.

Bezüglich der Abifete: In allen Bildungseinrichtungen gilt absolutes Rauchverbot, was demnach auch auf die Aula zutrifft. Unter Berücksichtigung der Regelung, daß in Gaststätten bei einer geschlossenen Gesellschaft geraucht werden darf, bestünde eventuell die Möglichkeit, die Abifete in einen Saal einer Gaststätte zu verlegen und als geschlossene Gesellschaft zu handhaben, was es in den meisten Fällen ja auch sein dürfte.

Dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern lediglich eine grobe Zusammenfassung der Regelungen in NRW, für die ich auch KEINE Haftung übernehme.

Sämtliche Informationen sind unter http://www.mags.nrw.de/03_Gesundheit/1_Aufklaerung_und_Vorbeugung/Nichtraucherschutz/index.php
einzusehen.

Grusz,
 
Also den zusammenhang sehe ich nun nicht ganz, ich würde als aktiver Raucher da eher schneller wegwollen, als länger bleiben :-/

Einfach weil man in in unverqualmten Räumen länger aushält ohne müde zu werden. Das meinten auch ein paar rauchende Freunde, als wir letztens morgens um acht aus dem Club geworfen wurden.
Aber die Diskussion läuft im Offtopic Forum ja schon.


Was ich meinte war nur, dass man kaum mit Umsatzeinbußen bei Veranstaltungen wie eine Abifeier zu rechnen hat und es vielleicht einen Gedanken wert wäre, die Regelung nicht zu umgehen sondern sie einfach zu aktzeptieren.
 
Bei einer Abifeier wohl eher nicht... Aber das Feierabendbierchen in der Kneipe zwischen Büro und trautem Heim wird wohl dann häufiger in den eigenen vier Wänden stattfinden...

Was aber ncihts dran ändert, daß der OP in seiner Schule nicht rauchen darf - egal ob Privatfeier oder nicht....

Grusz,
 

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