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Künstlersozialkasse vs. Selbständigkeit (mehrere Standbeine)

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Angenommen, man ist schon etwas älterer Student, bei dem sich das Studium leider etwas hinzieht (was jetzt auch nicht zur Diskussion steht) und man aber trotzdem einige Fertigkeiten hat, die man derweil zu Geld machen möchte.
Darunter wären die Möglichkeiten, selbständig Nachhilfeunterricht zu erteilen, als Live-Musiker, Songwriter und Produzent zu agieren und parallel einen kleinen online- oder ebay-Shop zu betreiben (eigene Produkte und Weiterverkauf).

Dann wäre nach meiner Auffassung eine Anmeldung beim Gewerbeamt unabdingbar der erste Schritt. Aber müsste sich so ein Mensch (gleichzeitig Student, ebay-Händler, Nachhilfelehrer und Musiker) als "selbständig" melden? Die genannten Sparten fallen doch irgendwie alle in andere Kategorien:
Student = Student
zukünftig evtl. studentische Hilfskraft = Angestellter
ebay-Händler und Nachhilfelehrer = selbständig, aber in unterschiedlichen Bereichen (siehe Lehrtätigkeit), was sich m.W. unterschiedlich auf Sozialversicherungspflichten auswirkt
Musiker = freischaffender Künstler

Außerdem habe ich mal gehört, dass man, sobald man einmal eine Selbständigkeit angemeldet hat, quasi nicht mehr in die Künstlersozialkasse kommt, die v.a. wichtig werden könnte für einen Musiker und Langzeitstudenten, der leider noch nix in die Rentenkasse eingezahlt hat und sich evtl. mal um seine Altersvorsorge kümmern sollte.

Wie denkt ihr darüber, was Gewerbe, Sozialversicherung und Selbständigkeit angeht, wenn Tätigkeiten wie oben beschrieben vorliegen?
 
Eigenschaft
 
Selbständig gegen KSK scheint mir seltsam, die viele Künstler sind selbständig...?!!

Bei den "Nebenbs" gibts halt oft das Problem, daß diejenigen gar nicht von der KSK genommen werden, weil dort die Haupteinahmequelle aus künstlerischer Tätigkeit stammen muß, da zählt kreativer Ebay-Verkauf nicht dazu.
 
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Selbständig gegen KSK scheint mir seltsam, die viele Künstler sind selbständig...?!!
Sorry, dass ich nachhake, aber wie meinst du diesen Satz? Soll das "die" ein "wie" oder ein "denn" sein?
"Nebenbs" sind "Nebenbeschäftigungen"?
 
die frage ist falsch gestellt

man kann nur als selbständiger in die ksk
sonst wäre man angestellter

als student kann man nicht in die ksk (man ist ja hauptberuflich student)

als gewerbetreibender, der damit den hauptteil seines einkommens erwirtschaftet kann man nicht in die ksk

ist eine tätigkeit im sinne der ksk als künstlerisch-publizistisch zu bewerten
und erwirtschaftet man damit den hauptteil seines einkommens wird man in die ksk aufgenommen
diese tätigkeit gilt dann auch nicht als "betreiben eines gewerbes" (wichtig ggü finanzamt)

theoretisch ist es ohne weiteres möglich parallel als

honorarkraft an einer musikschule,
privatlehrer,
übungsleiter in einem sportverein,
live/studio -musiker,
mitglied einer gbr bspw. kapelle,
betreiber eines gewerbes bspw verkauf von gütern/dienstleistungen

zu arbeiten

und dabei über die ksk versichert zu sein.

die künstlerische tätigkeit muss dabei den hauptteil darstellen.
 
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ah, okay, das erklärt einiges. Danke!

Richtig: Ich hatte das Wort "selbständig" mit "gewerbetreibend" verwechselt. Man ist als Künstler also selbständig, darf parallel ein Gewerbe betreiben, muss aber die Einnahmen hauptsächlich durch künstlerische Tätigkeit generieren, korrekt? Diese künstlerischen Tätigkeiten können sich vermutlich summieren? Wäre das z.B. ein ebay-"Gewerbe" von Wichtigkeit, falls man dort künstlerisch-kreative Objekte vertreibt? Wenn man (ggü. FA) dann dies als künstlerisch und nicht gewerblich bezeichnet => muss man dann nichtsdestotrotz auf ebay als "gewerblicher Verkäufer" auftreten, weil systematische Gewinnabsicht dahintersteckt?

Und noch mal eben zum Thema Studentenstatus. Wenn man sich mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt und danach teuer privatversichert ist, hat das irgendeine Relevanz dafür, ob man von da aus dann doch noch in die KSK kommen kann, oder ist das kategorisch ausgeschlossen, solang man studiert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbständig gegen KSK scheint mir seltsam, die viele Künstler sind selbständig...?!!.
Sorry, dass ich nachhake, aber wie meinst du diesen Satz? Soll das "die" ein "wie" oder ein "denn" sein?
"Nebenbs" sind "Nebenbeschäftigungen"?
Sorry, war vorhin schon mit einem Bein im Auto... - ich hatte den Satz zuerst anders geschrieben, dann geändert, im jetzigen Zustand ist das "die" einfach zu viel, das gehört ganz weg.

- - - aktualisiert - - -

solange ein Mensch an einer Hochschule eingeschrieben ist, ist er automatisch im Hauptberuf Student - also nicht KSK-fähig.

Es ist wurscht, ob dieser Mensch bei ebay "Kunst" oder Kochtöpfe verkauft, damit betreibt er einen gewerblichen Handel, wenn das einen gewissen Teil der Einnahmen aus Künstl. Tätigkeit übersteigt, ist er nicht KSK-fähig.

Und das ist gut so!!
Die KSK wurde geschaffen (und wird dabei massiv von der Allgemeinheit mit Steuermitteln gepusht) um kunstschaffende Menschen in Krankheit und Alter zu unterstützen. Das ist ein Beitrag von Staat + Gesellschft zur Förderung von Kultur.
 
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...noch eine anmerlung zu einer deiner teilfragen

im zweifel sagt das finanzamt DIR , dass du gewerbetreibender bist (auch wenn es gar nicht stimmt)
denn ab gewissen summen fällt gewerbesteuer an (bspw 24500€) die bei einem nicht gewerbe treibenden selbständigen nicht fällig wird
 
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In die KSK kann man auch eintreten, wenn man noch einen Hauptjob hat, der nichts mit Musik/Kunst zu tun hat (auch eine selbständige Tätigkeit). Wenn dieser allerdings mehr Einnahmen generiert, als die künstlerische Tätigkeit, dann zahlt die KSK nichts zur Krankenversicherung dazu, sondern ledglich den Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. So ist es zumindest in meinem Fall (Selbständig) und bei einem Bandkollegen (Angestellt). Wichtig ist allerdings auch, dass die Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit im Jahresschnitt über 450 € im Monat liegen.
Ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gegeben sind, kann man allerdings am Besten mit der KSK direkt klären, die sind sehr hilfsbereit.
 
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solange ein Mensch an einer Hochschule eingeschrieben ist, ist er automatisch im Hauptberuf Student - also nicht KSK-fähig.
Okay, dann braucht sich ein Student erst mal KEINE Gedanken zu KSK zu machen, völlig egal welche sonstigen Umstände vorliegen, korrekt?
 
Zuletzt bearbeitet:
...ein student muss sich nur darüber gedanken machen welche nebeneinkünfte er haben kann
OHNE dabei eine bestimmte anzahl an arbeitsstunden
und eine bestimmte höhe an einkommen zu überschreiten
 
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Wer gibt sich denn freiwillig mit der KSK ab? Alle die ich kenne, verstecken sich unter dem Tisch bei dem Thema.
 
..ich tue das zb freiwillig
und die hälfte meiner kollegen ebenfalls
 
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Wer gibt sich denn freiwillig mit der KSK ab? Alle die ich kenne, verstecken sich unter dem Tisch bei dem Thema.
eine ziemlich arrogante Haltung!

die meisten Musiker, die ich kenne, die bei der KSK sind, haben nämlich nur die Wahl GAR KEINE Kranken- und Altersabsicherung, oder die Leistungen der KSK in Anspruch zu nehmen.
Hat nicht jeder das Glück in einem subventionierten Orchester zu sitzen und satte Bezüge in den A...llerwertesten geschoben zu bekommen.
 
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...davon mal abgesehen:
was ist den falsch an der ksk?
ich persönlich finde es toll, dass es eine staatlich unterstützte organisation gibt, die es künstlern mit geringen und mittleren einkommen ermöglicht realistische ausgaben für sozialversicherungen zu haben
- so wie jeder angestellte auch! -

geht es um die 3,9% abgabe auf Künstlergagen?
 
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Als Student muss man aufpassen, dass man nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, soweit ich weiß - wenn es mehr ist, kann es sein dass die studentische Krankenversicherung nicht mehr greift, also im Zweifelsfall immer nachfragen!

Bei Fragen zur KSK hilft ein Blick auf die KSK Website - dort gibt es einige Infos und PDFs zum Download.
Dort kann man zum Beispiel auch erfahren, ob man sich auch als Student bei der KSK versichern kann/muss und wieviel man aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit erwirtschaften darf, ohne aus der KSK zu fliegen.

Soweit ich weiß, kann man als KSK-Versicherter die Krankenkasse selber wählen, d.h. auch eine Private kommt in Frage. Dazu ist unter meinem angegebenen Link auch ein Info-PDF verlinkt.

Die KSK ist für Künstler/ Musiker, die am Existenzminimum und knapp darüber leben, was ja nicht gerade wenige betrifft, eine tolle Sache. Ich war die letzten Jahre sehr froh, dass es diese Möglichkeit gibt.
Klar, wenn man mal in den Einkommensbereich 2000 netto und drüber kommt, ist KSK nicht mehr ganz so attraktiv, dennoch für viele Künstler die einzige Möglichkeit, an eine bezahlbare Krankversicherung zu kommen.
 
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Danke so weit, da sind schon eine Menge guter Informationen. Ich würde aber gern noch mal detaillierter weiterfragen. Es mag ein etwas konstruiertes hypothetisches Beispiel sein, aber vielleicht trifft es für jemand ja eines Tages zu:

1. Angenommen, der Student ist nicht studentisch versichert, weil er sich hat befreien lassen und zahlt (u.a. seinem leider schon fortgeschrittenen Alter geschuldet) eine teure private Krankenversicherung., Inwiefern hätte es dann überhaupt Relevanz, ob er den zeitlichen und finanziellen Nebenerwerbsrahmen überschreitet, ab dem man seinen Studentenstatus verliert?

2. Ferner angenommen, die IHK habe dieser Person ausführliche Informationen zukommen lassen, demzufolge die Tätigkeiten als Nachhilfelehrer und als Live-Musiker (explizit auch von Covermusik) beide als freiberuflich einzustufen sind, aber das örtliche Gewerbeamt sagt, beides seien gewerbliche Tätigkeiten (ebenso wie der online-Handel, als dritte Tätigkeit), bei der Nachhilfe, weil für Schulniveau (Abitur) keine fachliche Berufsqualifikation vonnöten sei (dies sei erst für Hochschul-Nachhilfe nötig), und als Musiker, weil eben (auch) Covermusik interpretiert würde. Und ja, es sei Ermessenssache des Gewerbeamtes. Säße dann das Gewerbeamt immer am längeren Hebel?

3. Inwiefern würde es für diesen fiktiven Studenten Unterschiede mit sich bringen, wenn er halt in Kauf nähme, für Nachhilfe und Musiker-Tätigkeiten ein Gewerbe anzumelden statt, wie erwartet, freiberuflich zu arbeiten?

Welches wären nach Information im Netz, der IHK und Gewerbeamt die nächsten sinnvollen Schritte für einen solchen Studenten?
 
Nur kurz zum Aspekt des Freiberuflers: Das sollte VORAB final mit dem Finanzamt geklärt werden, wenn dort der Musiker/Freiberufler anerkannt ist, dann ist für diesen Teilbereich des möglich Tätigkeitsfeldes gar keine Gewerbeanmeldung notwendig - also erst FA, dann Gemeinde (Gewerbeamt) aufsuchen.
Für den Handel ist allerdings eine Gewerbeanmeldung notwendig. Vielen ist dann einfach die doppelte Buchhaltung lästig und melden alles als Gewerbe an...

Und das Finanzamt trägt einem den Freiberufler auch nicht freiwillig hinterher, da muß man für einstehen, oft meint der Sachbearbeiter tatsächlich, das wäre Ermessenssache...!


Ansonsten einfach nachfragen bei den jeweiligen Instutitionen: ich meine mich an einen Studienkollegen zu erinnern, der nebenbei eine gutgehende Firma laufen hatte und der fast zwangsexmatrikuliert wurde, der mußte einen Geschäftsführer einsetzen, um weiter studieren zu können.

Und keine Panik, die KSK, die gibt Dir auf alles eine Antwort, die haben kein Interesse jemanden aufs Kreuz zu legen - im Zweifel immer fragen.
 
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..mal eine frage (bzw eine anmerkung wie ich das auffasse):

widerspricht sich es nicht wenn man im sinne der ksk künstlerisch/publizistisch tätig ist
und dieselbe tätigkeit vomn finanzamt als gewerblich (also nicht künstlerisch) eingestuft wird ?!
 
Also ich hab noch nie gehört, dass ein ausübender Musiker, egal was er für Musik macht, ein Gewerbe anmelden musste. Auch alle Musiklehrer, die ich kenne und die gleichzeitig auch Musiker sind, mussten dafür nicht extra ein Gewerbe anmelden.
Schon eher kommt immer wieder die Frage auf, ob man als Musiker 7% oder 19% Umsatzsteuer nehmen soll/ darf - aber auch da scheiden sich die Geister, ähm, Finanzämter und jeder behauptet etwas anderes.

Gewerbe oder Freiberuflich macht finanziell gesehen übrigens nur einen Unterschied, wenn man mindestens 24.500 Euro Gewinn im Jahr macht - ab dann fällt nämlich erst Gewerbesteuer an.

Aber wie William Basie oben schon schrieb, ich würde einfach mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und denen meine Absicht kundtun, eine freiberufliche Tätigkeit als Musiker aufzunehmen, wenn es soweit ist. Die melden sich dann schon, falls sie Einwände haben, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Ganz klar ist die Verkaufstätigkeit/ Onlinehandel aber gewerblich und muss auch so angemeldet werden.

Zur Frage
"1. Angenommen, der Student ist nicht studentisch versichert, weil er sich hat befreien lassen und zahlt (u.a. seinem leider schon fortgeschrittenen Alter geschuldet) eine teure private Krankenversicherung., Inwiefern hätte es dann überhaupt Relevanz, ob er den zeitlichen und finanziellen Nebenerwerbsrahmen überschreitet, ab dem man seinen Studentenstatus verliert?"

… falls eh keine studentische Krankenversicherung mehr greift und man regelmäßig als Musiker arbeitet (und dies auch nach dem Studium weiterhin tun möchte), würde ich mich mal direkt bei der KSK erkundigen, ob ich mich nicht bereits während des Studiums dort versichern kann. Wäre evtl dann auch günstiger als die private Krankenversicherung.
Nur halt drauf achten, dass man nicht exmatrikuliert werden kann, wenn man noch weiter studieren will da kenne ich mich nicht aus. Da kann sicher die Uni Auskunft geben.
 
...Gewerbe oder Freiberuflich macht finanziell gesehen übrigens nur einen Unterschied, wenn man mindestens 24.500 Euro Gewinn im Jahr macht - ab dann fällt nämlich erst Gewerbesteuer an ...
nicht nur, als Gewerbetreibender muß man mit allen Tricks arbeiten um nicht Zwangsmitglied bei der IHK bzw. Gewerbeamt zu werden - was natürlich kostenpflichtig ist!
Eine sehr gute Ausrede ist da immer, daß man nur unbedeutende Umsätze mit dem Handel macht, die Hauptumsätze als Freiberufler erzielt werden.
 

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