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Grauzone gesucht verstärkte Straßenmusik

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Jircob
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Hallo,
bestimmt gab es die Frage so ähnlich schon mal, aber gut. Folgende Situation:

Ich spiele mit meiner 6-köpfigen Band (Schlagzeug, Bass, Gitarre, Keyboard, Gesang) regelmäßig draußen OpenAir mit PA und Verstärkern. Wird also etwas lauter. Strom gibts aus dem Generator.
Kontakt mit Polizei und Ordnungsamt haben wir früher oder später immer, ist bisher aber immer friedlich verlaufen (Platzverweis ohne Bußgeld).
Meine Frage ist nun, ob es eine Art Sondergenehmigung gibt um Live-Musik in diesem Ausmaßen auf der Straße zu machen?
Eine andere Möglichkeit sehe ich darin eine Demonstration anzumelden, da politische Inhalte in den Texten ebensfalls als Kundgebung gelten, wenn ich mich nicht irre. Weiß jemand mehr darüber?
Welche Kriterien muss man erfüllen, um eine Kleindemonstration anzumelden?
Falls das alles nicht klappt, wie kann man zumindestens sich und seine Instrumente vor Einzug und möglichen Bußgeldern schützen? z.B. formale Antragsstellung, um legale Nutzung von Beschallungsgeräten, im vorhinein. Können durch die Bemühungen, die Bußgelder in Grenzen gehalten werden, oder wird das schlichtweg missachtet?

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen eine Grauzone zu finden.

# Legalize it
 
Eigenschaft
 
Moin Jircob,

soweit ich weiß regelt das jede Stadt selbst, m.E. gibt es also keine allgemeingültigen Verbindlichkeiten.
Ich habe früher direkt im Zentrum Münsters gewohnt und mit den dortigen Ordnungskräften häufiger gesprochen. Erlaubt war Verstärkung ausschließlich für Kundgebungen, also Sprache. Unverstärkte Musik war für 30 Minuten erlaubt, danach musste abgebaut und weitergezogen werden (200m).
Instrumente wurden bisher afaik nicht eingezogen aber eben Ordnungsgelder verhängt.
Können durch die Bemühungen, die Bußgelder in Grenzen gehalten werden, oder wird das schlichtweg missachtet?
Das wird kaum funktionieren. Du musst dir einfach vorstellen, dass das dort Tagesgeschäft war. Die Menge und Fluktuation der dort spielenden Musiker war teils so hoch, dass die anderen auf den frei werdenden Platz gewartet haben. Das Ordnungsamt hat deswegen ständig kontrolliert. Da wurde zwar diskutiert, aber spätestens bei wiederholter Missachtung der Regeln durchgegriffen. Grauzonen? Dort eher nicht.
Als ehemals Betroffener, bei allem Verständnis als Musiker, möchte ich zu Bedenken geben, dass es Wohnlagen gibt, in denen Straßenmusik schlicht in Quälerei ausarten kann. Was ich damals zum Einzug für charmant hielt, wurde später zum Hauptargument dort wieder wegzuziehen. Es hat mir, wie du dir sicher vorstellen kannst, keinen Spaß gemacht von Musik aggressiv zu werden, weil es immer wieder Leute gab, die auf die Regeln gepfiffen haben. Selbst wenn die Regeln eingehalten wurden, war es als Anwohner hart.
Es gibt auch hier zwei Seiten.

# stay gentle
 
Grund: Interpunktion
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Wir versuchen immer möglichst rücksichtsvoll mit den Anwohnern umzugehen. Im angemessenen Abstand, zu angemessenen Zeiten. Wenn sich jemand gestört fühlt, kommunizieren wir das auch und hören gegebenenfalls auf. Das Ordnungsamt kommt aber auch ohne eingehende Beschwerde.
Meine Frage war lediglich, ob es innerhalb des rechtlichen Rahmens, eine Möglichkeit gibt, legal mit Verstärkung in der Öffentlichkeit zu musizieren.
 
Meine Frage war lediglich, ob es innerhalb des rechtlichen Rahmens, eine Möglichkeit gibt, legal mit Verstärkung in der Öffentlichkeit zu musizieren.

Wie wäre es im Rahmen regulärer Konzerte (IN einem dafür vorgesehenen Laden)?
Das nervt dann auch niemanden ;)

Greetz,

Blake
 
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Moin,

meine Unsachkundige Meinung, ich bin kein Jurist:

- Wo keine besondere Regelung vorhanden ist: Straßenmusik ist erlaubt als "Allgemeinnutzung der Straße" in Verbindung mit "Freiheit der Kunst". Dieses findet seine Einschränkung dann, wenn andere Leute eingeschränkt werden.

- Jede Gemeinde ist berechtigt, Straßenmusik per Satzung zu regeln. Üblicherweise werden Verstärker verboten und alle 20 Minuten Stellungswechsel festgelegt.

- Im Zweifelsfall ist eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt zu besorgen, das geht formlos. Einfach Anschrift, was man machen will, Unterschrift. Dabei als Kulturschaffender gleich einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, sonst gibts eine böse Überraschung.

Viele Grüße
landmesser
 
Ich an deine Stelle würde erstmal die lokalen Gesetze checken.
Für Bremen gilt z.B.:

"§ 5 ÖffOrdnOG – Straßenmusik
Straßenmusikanten müssen nach spätestens 30 Minuten ihren Darbietungsort wechseln. Der neue Darbietungsort muss so weit entfernt sein, dass eine Geräuschbelästigung am vorherigen Darbietungsort ausgeschlossen ist; in jedem Fall muss ein Abstand von mindestens 100 m eingehalten werden. Die Benutzung von Verstärkeranlagen ist nicht zulässig. § 18 des Bremischen Landesstraßengesetzes bleibt unberührt."

Auch hier gibt es mitunter interessante Versuche, das zu umgehen.
Nach 30 Minuten kommt einfach ein neuer Musiker und löst den bestehenden ab...
 
In unserer Innenstadt darf von der vollen zur halben Stunde musiziert werden. Das verhindert theoretisch die Dauerbeschallung durch abwechselnde Musiker.
In der Praxis werden hier aber nie Strafen ausgesprochen, so dass die gleichen Musiker jahrelang ungestraft und ununterbrochen musizieren können...
 
In unserer Innenstadt darf von der vollen zur halben Stunde musiziert werden. Das verhindert theoretisch die Dauerbeschallung durch abwechselnde Musiker.
In der Praxis werden hier aber nie Strafen ausgesprochen, so dass die gleichen Musiker jahrelang ungestraft und ununterbrochen musizieren können...
da muß man halt auch unterscheiden...
an den Dez.-Wochenenden spielen in PF in der Fußgängerzone 4-6 Bläser der Moskauer Philharmonie (die übrigends in diesen Wochen, da kommen noch einige Konzerte dazu, wesentlich mehr verdienen, als das ganze jahr über im Orchester!!), das ist schlicht hohe Kunst, von Bach bis Jazz, jeder Ladenbesitzer ist froh, wenn die bei ihrem Laden musizieren.
Die haben schon ihre Plätze, nämlich dort, wo auch mal 2-300 Leute Platz haben zum Zuhören! Die spielen kompl. Konzerte von mehreren Stunden. Der Tubist auch bei Minus-Temperaturen kurzärmlich...
 
... jeder Ladenbesitzer ist froh, wenn die bei ihrem Laden musizieren.
Nicht vergessen, die genannten Regeln sind Anwohnerschutz.
Wenn man *jeden* Tag von morgens 10:00 bis abends 20:00 Uhr Musiker vor dem Fenster hat, vergeht einem die Unterscheidung zwischen hoher Kunst und Stümperei ...

Außerdem sprach der TE auch noch von Verstärkern und PA.
 
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