Fotografieren in Zeiten der DSGVO

DieterWelzel
DieterWelzel
Mod Emeritus
Ex-Moderator
HFU
Zuletzt hier
14.02.24
Registriert
02.04.11
Beiträge
5.886
Kekse
44.910
Ort
Bonn
Hallo zusammen,

da es zu dem Thema auch viel Aufregung und Falschinformationen in den Medien gab, möchte ich hier auf zwei lesenswerte Artikel von Skylum hinweisen:
Skylum ist die Software-Firma, die den RAW-Konverter Luminar entwickelt und hat mit den Artikeln die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte gut zusammengefasst.
Seht Ihr das auch so?

Gruß
Dita
 
Eigenschaft
 
Im selben Atemzug sei aber gesagt, dass da bloß ein niederträchtiges Individuum auf blöde Ideen kommen muss und man hat trotzdem Ärger, selbst wenn man eigentlich im Recht ist. Es hieß auch, es werde keine Abmahnwelle geben - es geht schon los. Entsprechend hilft es sicherlich zu wissen, dass sich kaum etwas ändert, aber letzten Endes früher oder später irgendein Winkeladvokat die Hand aufhält...
 
es werde keine Abmahnwelle geben - es geht schon los.
Betrifft bisher meines Wissens ausschließlich Unternehmen, die von Rechtsanwälten abgemahnt wurden, die ein Mandat von einem Mitbewerber hatten.
Da wird sich leider erst mit der Zeit zeigen, inwieweit da Abmahnungen zulässig und begründet sind. Das wird ja auch in dem letzten Absatz des Artikels von Heise.de thematisiert.

Und um den Bogen zur Fotografie zu schlagen: Ich bin lediglich ein Hobby-Fotograf und nicht gewerblich unterwegs.

Gruß
Dita
 
Stichwort ist "bisher"...es ist einfach so, dass früher oder später irgendein Anwalt auf die Idee kommen wird einen (Hobby)-Fotografen abzumahnen, bspw. weil seine Nichte bei einem Foto einer Brücke o.ä. zu sehen ist. Wie du schon sagst, es wird sich leider erst mit der Zeit zeigen, auch bei der Fotografie. Vielleicht haben wir Glück und es bleibt ruhig, vielleicht wird einem drittklassigen Anwalt langweilig und er probiert es einfach...
 
Stichwort ist "bisher"...es ist einfach so, dass früher oder später irgendein Anwalt auf die Idee kommen wird einen (Hobby)-Fotografen abzumahnen
Die DSGVO selbst gibt dem Betroffenen das Recht sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, die dann tätig werden kann. Insoweit hat sich gegenüber früher grundsätzlich nichts geändert.

Vielleicht haben wir Glück und es bleibt ruhig, vielleicht wird einem drittklassigen Anwalt langweilig und er probiert es einfach...
Sollte es ein drittklassiger Anwalt einfach ausprobieren, dann wird das hoffentlich vor Gericht verhandelt und ihm dort von dem Richter seine Drittklassigkeit attestiert. :D

Gruß
Dita
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben