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Gema-Anmeldung, allgemeine Fragen

Fastel
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... der Kundenservice konnte (/ wollte?) mir sehr allgemeine Fragen irgendwie nicht beantworten, will mir lieber ein Formular für die Anmeldung zusenden und falls es noch weitere Fragen gäbe sollte ich mich wieder melden. Mit dem Hinweise, dass ich ganz bestimmt sogar direkt eine Frage hätte kam ich irgendwie nicht weiter. Formulare finde ich auch online - egal! Vielleicht kann mir das Forum in grundsätzlichen Sachen weiterhelfen?


Die Kirche bezahlt eine Gemapauschale. Bedeutet das, dass man für eine Musikveranstaltung, die eine Kirche/Kirchengemeninde durchführt keine extra Gebühren entrichten muss? (Anmelden ja, aber es fallen keine Gedühren (etwa für die Preiskalkulation des Konzertes) an)

Auch für reine Musikveranstaltungen - keine Gottesdienste?

Für ernste sowie für Unterhaltungsmusik?

Klassische Musik ist ja meistens eh raus. Wo steht die Filmmusik bei der GEMA?
Ich habe zwar einen Werkkatalog gefunden, aber finde keine Informationen ob ein Titel der ernsten oder der Unterhaltungsmusik zugeordnet ist.


Sorry, der Kundenservice sollte meines Erachtens nach für solche Fragen da sein, aber ich wurde beharrlich auf ein Formular, das per Mail unterwegs sein hingewiesen...

ps: und dieses seltsame Anmeldeformular. Ich gebe ein
Ich nutze Musik:
x bei einer Veranstaltung
x ohne Eintritt.

Mehr, als diese 2 Auswahl-Optionen, habe ich nicht um den richtigen Tarif zu finden. Das einzige was dann kommt ist ein Formular zur Anmeldung eines Unterhaltungsmusikkonzertes.

Ich mache aber ein Klassikkonzert mit 2 Filmmusik Titeln als Kirchenveranstaltung. Argh? Was denn jetzt? :D
 
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Zuletzt bearbeitet:
Bei dem Jugendzentrum, in dem wir früher öfter Veranstaltungen hatten, galt die GEMA Pauschale, die eben jenes zahlte für jede Form von Musik, wie mir die Mitarbeiter dort glaubhaft erklärten.

Ob es sich für Kirchen genauso verhält, kann ich jedoch nicht sagen
 
M. W. haben evangelische und katholische Kirche jeweils Pauschalverträge mit der GEMA, habe aber keine Ahnung, was genau darüber abgedeckt ist. Kannst du einen hauptamtlichen Kirchenmusiker in deiner Region fragen? In manchen Regionen gibt es Bezirks- oder Dekanatskantoren.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Nachtrag: Für die EKD habe ich folgendes gefunden: https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/3084
 
Die Kirche bezahlt eine Gemapauschale. Bedeutet das, dass man für eine Musikveranstaltung, die eine Kirche/Kirchengemeninde durchführt keine extra Gebühren entrichten muss? (Anmelden ja, aber es fallen keine Gedühren (etwa für die Preiskalkulation des Konzertes) an)

Auch für reine Musikveranstaltungen - keine Gottesdienste?

Für ernste sowie für Unterhaltungsmusik?

Genau so ist es. U-Musik ohne Tanz ohne Eintritt ist vergütungsfrei aber anmeldepflichtig, ernste Musik immer frei. Voraussetzung: die Gemeinde selbst muss Veranstalter sein.

Klassische Musik ist ja meistens eh raus. Wo steht die Filmmusik bei der GEMA?
Ich habe zwar einen Werkkatalog gefunden, aber finde keine Informationen ob ein Titel der ernsten oder der Unterhaltungsmusik zugeordnet ist.

Das kommt auf jedes einzelne Werk an. "Gemischte" Veranstaltungen werden nach der Sparte abgerechnet, in welche das meiste Repertoire bei der jeweiligen Veranstaltung eingruppiert werden kann. Oft rechnet die GEMA aber dann ohnehin nach U ab... :rolleyes:

Sorry, der Kundenservice sollte meines Erachtens nach für solche Fragen da sein, aber ich wurde beharrlich auf ein Formular, das per Mail unterwegs sein hingewiesen...

Yep, nach der Umstrukturierung vor 2 Jahren ist einiges an Fachwissen den Bach runtergegangen und es werden z.T. unausgebildete Zeitarbeitskräfte eingesetzt.


ps: und dieses seltsame Anmeldeformular. Ich gebe ein
Ich nutze Musik:
x bei einer Veranstaltung
x ohne Eintritt.

Mehr, als diese 2 Auswahl-Optionen, habe ich nicht um den richtigen Tarif zu finden. Das einzige was dann kommt ist ein Formular zur Anmeldung eines Unterhaltungsmusikkonzertes.

Ich mache aber ein Klassikkonzert mit 2 Filmmusik Titeln als Kirchenveranstaltung. Argh? Was denn jetzt? :D

Bist Du 100%ig sicher, dass es Ernste Musik ist? bei Filmmusik ist das sehr unwahrscheinlich, da diese meist als U eingestuft wird. Solltest Du Dir wirklich sicher sein, nimm das hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_...ida/Fragebogen_Konzerte_mit_ernster_Musik.pdf

Viele Grüße
Marc
 
Ja aber wie finde ich denn raus, ob etwas als ernste Musik oder U-Musik gilt? Einer meiner Lehrer sagte mal er wird mit ALLEN Werken die er veröffentlicht als U-Musiker geführt, auch wenn er für Klassik schreibt, da er einen popmusikalischen Studienabschluss hat. Das betrifft dann einfach mal jedes Werk, dass das Mitglied veröffentlicht. Also dachte ich, dass zum Beispiel Hans Zimmer entweder als ernster oder als unterhaltungsmusiker/Komponist geführt wird und sich anhand dieser einordnung die Gebühr entscheidet.


Das Programm ist 90% Klassik ohne Berührungspunkte und 1 oder 2 Titel Filmmusik.

Das Formular von Dir sieht schonmal gut aus. Wobei ich wieder über die Theorie und Praxis Sache stolpere :D ... ich soll jetzt angeben welche Noten wir verwenden?! Macht man das so? Ich habe davon auch bei klassischen Konzerten noch nie etwas gehört :D
Man kauft Noten und bezahlt nochmal für die Ausführung? Zumal sich solche Sachen auch ändern können. Meine praxis war immer auf der anderen Seite des Orchestergrabens.

Wir suchen unsere Noten bei IMSLP ;)
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
ps: wobei dieses Formular irgendwie auch richtig zu sein scheint :D

https://www.gema.de/fileadmin/user_...are/Formulare_aida/fragebogen_kirchen_EKD.pdf
 
Das Programm ist 90% Klassik ohne Berührungspunkte und 1 oder 2 Titel Filmmusik.

Die Unterscheidung E und U ist bei der GEMA tatsächlich schwierig und auch nicht für jeden ersichtlich, sowie auch intern sehr umstritten. Für den Veranstalter ist das natürlich blöd, wenn es nicht ermittelbar ist. Im Zweifel würde ich das Konzert als E anmelden (da das ohnehin meist günstiger ist). Bei Dir scheint es ja auch so zu sein, dass der E-Anteil deutlich überwiegt. Dann wird sowieso nach E abgerechnet. Wenn die GEMA das anders sehen sollte, melden die sich eh beim Veranstalter. Die Angabe der Noten ist im Übrigen keine Pflichtangabe, lass es einfach frei. Das kann die GEMA nicht mal verarbeiten, daher verstehe ich sowieso nicht, was diese Frage soll...
 
Naja die Gema arbeitet mit einer anderen Vergütungsgesellschaft zusammen, die eben Aufführung von Noten abrechnet (GVL?). Es ist echt irre da mal genau durchzusteigen. So langsam verstehe ich warum Kenner der Materie behaupten, dass unsere Musikkultur mit den zahlreichen (Laien)Orchestern und Chören praktisch in sich zusammenfallen würde, wenn man sich penibel an alle Vorschriften/Forderungen ect hält.
" >Beethoven ist länger als 70 Jahre tot...< - "ja aber die Noten die Ihr spielt wurden vor 20 Jahren gedruckt, also bitte in die Kasse!..."

Aber über das interne Kopieren von Noten wurde auch schon viel geschrieben...

Und wenn ich Noten kaufe habe ich noch lange nicht das Recht aus diesen für die Öffentlichkeit zu spielen. Ist schon irgendwie etwas verrückt.

Eine praktische Frage habe ich noch: Auf der Seite der Gema findet man Formulare die man vor dem Konzert einreicht. Aber irgendwo habe ich gelsen, man braucht nur Formlos sein Konzertprogramm, dass bei dem Konzert ausliegt, einschicken...?
 

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